Gericht über Sünden, besonders über die der höheren Stände und deren Frauen
1Denn siehe, der Herr, Jehova der Heerscharen, nimmt von Jerusalem und von Juda Stütze und Unterstützung hinweg, jede Stütze des Brotes und jede Stütze des Wassers;(3. Mose 26.26)(Hesekiel 4.16)2Held und Kriegsmann, Richter und Prophet und Wahrsager und Ältesten;3den Obersten über fünfzig und den Angesehenen und den Rat, und den geschickten Künstler und den Zauberkundigen.4Und ich werde Jünglinge zu ihren Fürsten machen, und Buben sollen über sie herrschen.(Prediger 10.16)5Und das Volk wird sich gegenseitig bedrücken, der eine den anderen, und ein jeder seinen Nächsten; der Knabe wird frech auftreten gegen den Greis, und der Verachtete gegen den Geehrten.6Wenn jemand seinen Bruder in seines Vaters Hause ergreift und sagt: Du hast ein Kleid, unser Vorsteher sollst du sein; und dieser Einsturz sei unter deiner Hand!7so wird er an jenem Tage seine Stimme erheben und sagen: Ich kann kein Wundarzt sein; ist doch in meinem Hause weder Brot noch Kleid: machet mich nicht zum Vorsteher des Volkes. -8Denn Jerusalem ist gestürzt und Juda gefallen, weil ihre Zunge und ihre Taten wider Jehova sind, um zu trotzen den Augen seiner Herrlichkeit.9Der Ausdruck ihres Angesichts zeugt wider sie; und von ihrer Sünde sprechen sie offen wie Sodom, sie verhehlen sie nicht. Wehe ihrer Seele! denn sich selbst bereiten sie Böses.(Hosea 13.9)10Saget vom Gerechten, daß es ihm wohlgehen wird; denn die Frucht ihrer Handlungen werden sie genießen.(Jesaja 32.17)11Wehe dem Gesetzlosen! es wird ihm übelgehen; denn das Tun seiner Hände wird ihm angetan werden.12Mein Volk, - seine Bedrücker sind Buben, und Weiber herrschen über dasselbe. Mein Volk, deine Leiter führen irre, und den Weg deiner Pfade haben sie dir entrückt.13Jehova steht da, um zu rechten; und er tritt auf, um die Völker zu richten.14Jehova wird ins Gericht gehen mit den Ältesten seines Volkes und dessen Fürsten: Und ihr, ihr habt den Weinberg abgeweidet, der Raub des Elenden ist in euren Häusern;15was habt ihr, daß ihr mein Volk zertretet und das Angesicht der Elenden zermalmet? spricht der Herr, Jehova der Heerscharen.16Und Jehova sprach: Weil die Töchter Zions hoffärtig sind, und einhergehen mit gerecktem Halse und blinzelnden Augen, und trippelnd einhergehen und mit ihren Fußspangen klirren:(Sprüche 31.30)(1. Timotheus 2.9)17so wird der Herr den Scheitel der Töchter Zions kahl machen, und Jehova ihre Scham entblößen.18An jenem Tage wird der Herr wegnehmen den Schmuck der Fußspangen und der Stirnbänder und der Halbmonde;19die Ohrgehänge und die Armketten und die Schleier;20die Kopfbunde und die Schrittkettchen und die Gürtel und die Riechfläschchen und die Amulette;21die Fingerringe und die Nasenringe;22die Prachtkleider und die Oberröcke und die Umhänge und die Beutel;23die Handspiegel und die Hemden und die Turbane und die Überwürfe.24Und es wird geschehen, statt des Wohlgeruchs wird Moder sein, und statt des Gürtels ein Strick, und statt des Lockenwerks eine Glatze, und statt des Prunkgewandes ein Kittel von Sacktuch, Brandmal statt Schönheit.25Deine Männer werden durchs Schwert fallen, und deine Helden im Kriege.26Und ihre Tore werden klagen und trauern, und ausgeleert wird sie sein, sich zur Erde niedersetzen.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)