Drohendes Gericht über Samaria und Warnung an Jerusalem
1Wehe der stolzen Krone der Trunkenen Ephraims, und der welkenden Blume seiner herrlichen Pracht auf dem Haupte des fetten Tales der vom Weine Überwältigten!2Siehe, der Herr hat einen Starken und Mächtigen, gleich einem Hagelwetter, einem verderbenden Sturmwinde; wie ein Wetter gewaltiger, überflutender Wasser reißt er zu Boden mit Macht.3Mit Füßen wird zertreten die stolze Krone der Trunkenen Ephraims.4Und der welkenden Blume seiner herrlichen Pracht auf dem Haupte des fetten Tales ergeht es wie dessen Frühfeige vor der Obsternte: kaum ist sie in der Hand dessen, der sie erblickt, so verschlingt er sie.5An jenem Tage wird Jehova der Heerscharen dem Überrest seines Volkes zur prächtigen Krone und zum herrlichen Kranze sein;6und zum Geiste des Rechts dem, der zu Gericht sitzt; und zur Heldenkraft denen, welche den Streit zurückdrängen ans Tor.7Und auch diese wanken vom Wein und taumeln von starkem Getränk: Priester und Prophet wanken von starkem Getränk, sind übermannt vom Wein, taumeln vom starken Getränk; sie wanken beim Gesicht, schwanken beim Rechtsprechen.8Denn alle Tische sind voll unflätigen Gespeies, daß kein Platz mehr ist.9Wen soll er Erkenntnis lehren, und wem die Botschaft verständlich machen? Den von der Milch Entwöhnten, den von den Brüsten Entfernten?10Denn es ist Gebot auf Gebot, Gebot auf Gebot, Vorschrift auf Vorschrift, Vorschrift auf Vorschrift, hier ein wenig, da ein wenig! -11Ja, durch stammelnde Lippen und durch eine fremde Sprache wird er zu diesem Volke reden,(1. Korinther 14.21)12er, der zu ihnen sprach: Dies ist die Ruhe, schaffet Ruhe dem Ermüdeten; und dies die Erquickung! Aber sie wollten nicht hören.(Matthäus 11.28-29)13Und so wird ihnen das Wort Jehovas sein: Gebot auf Gebot, Gebot auf Gebot, Vorschrift auf Vorschrift, Vorschrift auf Vorschrift, hier ein wenig, da ein wenig; auf daß sie hingehen und rücklings fallen und zerschmettert werden und verstrickt und gefangen werden.(Jesaja 28.10)14Darum höret das Wort Jehovas, ihr Spötter, Beherrscher dieses Volkes, das in Jerusalem ist!15Denn ihr sprechet: Wir haben einen Bund mit dem Tode geschlossen und einen Vertrag mit dem Scheol gemacht: Wenn die überflutende Geißel hindurchfährt, wird sie an uns nicht kommen; denn wir haben die Lüge zu unserer Zuflucht gemacht und in der Falschheit uns geborgen.16Darum, so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich gründe einen Stein in Zion, einen bewährten Stein, einen kostbaren Eckstein, aufs Festeste gegründet; wer glaubt, wird nicht ängstlich eilen.(Psalm 118.22)(Römer 9.33)(Römer 10.11)(1. Petrus 2.6)17Und ich werde das Recht zur Richtschnur machen, und die Gerechtigkeit zum Senkblei. Und der Hagel wird hinwegraffen die Zuflucht der Lüge, und die Wasser werden den Bergungsort wegschwemmen.18Und euer Bund mit dem Tode wird zunichte werden, und euer Vertrag mit dem Scheol nicht bestehen: Wenn die überflutende Geißel hindurchfährt, so werdet ihr von derselben zertreten werden.19So oft sie hindurchfährt, wird sie euch hinraffen; denn jeden Morgen wird sie hindurchfahren, bei Tage und bei Nacht. Und es wird eitel Schrecken sein, die Botschaft zu vernehmen.(Psalm 119.67)(Jesaja 26.16)20Denn das Bett ist zu kurz, um sich auszustrecken und die Decke zu schmal, um sich einzuhüllen.21Denn Jehova wird sich aufmachen wie bei dem Berge Perazim, wie im Tale zu Gibeon wird er zürnen: um sein Werk zu tun - befremdend ist sein Werk! - und um seine Arbeit zu verrichten, - außergewöhnlich ist seine Arbeit!(2. Samuel 5.20)(1. Chronik 14.16)22Und nun treibet nicht Spott, damit eure Bande nicht fester gemacht werden; denn ich habe Vernichtung vernommen und Festbeschlossenes von seiten des Herrn, Jehovas der Heerscharen, über die ganze Erde.(Jesaja 10.22-23)23Nehmet zu Ohren und höret meine Stimme, merket auf und höret meine Rede!24Pflügt wohl der Pflüger den ganzen Tag, um zu säen? Furcht und eggt er den ganzen Tag sein Ackerland?25Ist es nicht so? wenn er dessen Fläche geebnet hat, so streut er Dill und sät Kümmel, und wirft Weizen reihenweise, und Gerste auf das abgesteckte Stück, und den Spelt an seinen Rand.26So unterwies ihn sein Gott zum richtigen Verfahren, er belehrte ihn.27Denn Dill wird nicht mit dem Dreschschlitten ausgedroschen und das Wagenrad nicht über Kümmel gerollt; sondern Dill wird mit dem Stabe ausgeschlagen und Kümmel mit dem Stocke.28Wird Brotkorn zermalmt? Nein, nicht unaufhörlich drischt er es; und wenn er das Rad seines Wagens und seine Pferde darüber hintreibt, so zermalmt er es nicht.29Auch dieses geht aus von Jehova der Heerscharen; er ist wunderbar in seinem Rat, groß an Verstand.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)