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Jesaja - Kapitel 27

Drohendes Gericht über die Weltmächte - Sammlung Israels

1 An jenem Tage wird Jehova mit seinem Schwerte, dem harten und großen und starken, heimsuchen den Leviathan, die flüchtige Schlange, und den Leviathan, die gewundene Schlange, und wird das Ungeheuer töten, welches im Meere ist. (Hiob 26.13) (Offenbarung 12.9) (Offenbarung 20.2) (Offenbarung 20.10) 2 An jenem Tage wird man singen: Ein Weinberg feurigen Weines! Besinget ihn! (Jesaja 5.1) 3 Ich, Jehova, behüte ihn, bewässere ihn alle Augenblicke; daß nichts ihn heimsuche, behüte ich ihn Nacht und Tag. 4 Grimm habe ich nicht. O hätte ich Dornen und Disteln vor mir, im Kriege würde ich auf sie losschreiten, sie verbrennen allzumal! 5 Oder man müßte meinen Schutz ergreifen, Frieden mit mir machen, Frieden machen mit mir. 6 In Zukunft wird Jakob Wurzel schlagen, Israel blühen und knospen; und sie werden mit Früchten füllen die Fläche des Erdkreises. - (Jesaja 37.31) 7 Hat er es geschlagen, wie er seinen Schläger schlug? Oder ist es ermordet worden, wie er die Ermordeten jenes ermordete? 8 Mit Maßen, als du es verstießest, hast du mit ihm gerechtet; er scheuchte es hinweg mit seinem heftigen Hauche am Tage des Ostwindes. (Jeremia 18.17) (Jeremia 30.11) 9 Deshalb wird dadurch gesühnt werden die Ungerechtigkeit Jakobs. Und dies ist die ganze Frucht der Hinwegnahme seiner Sünde: wenn es alle Altarsteine gleich zerschlagenen Kalksteinen machen wird, und Ascherim und Sonnensäulen sich nicht mehr erheben. (3. Mose 26.30) (Jesaja 31.7) 10 Denn die feste Stadt ist einsam, eine preisgegebene und verlassene Wohnstätte wie die Steppe; daselbst weiden Kälber, und daselbst lagern sie und fressen ihre Zweige ab; 11 wenn ihre Reiser dürr geworden sind, werden sie abgebrochen: Weiber kommen und zünden sie an. Denn es ist kein verständiges Volk; darum erbarmt sich seiner nicht, der es gemacht, und der es gebildet hat, erweist ihm keine Gnade. 12 Und es wird geschehen an jenem Tage, da wird Jehova Getreide ausschlagen von der Strömung des Euphrat bis zum Bache Ägyptens; und ihr werdet zusammengelesen werden, einer zu dem anderen, ihr Kinder Israel. 13 Und es wird geschehen an jenem Tage, da wird in eine große Posaune gestoßen werden, und die Verlorenen im Lande Assyrien und die Vertriebenen im Lande Ägypten werden kommen und Jehova anbeten auf dem heiligen Berge zu Jerusalem. (Jesaja 11.10)

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Josua - Kapitel 18

1 Die ganze Gemeinschaft Israels versammelte sich in Schilo und richtete dort das Zelt der Begegnung mit Gott auf. Das Land war jetzt erobert. (Richter 21.19) (1. Samuel 1.3) (1. Samuel 4.4) 2 Allerdings hatten sieben Stämme ihr Land noch nicht in Besitz genommen. 3 Da sagte Josua zu den Israeliten: "Wie lange wollt ihr noch warten, bis ihr das Land, das Jahwe, der Gott eurer Väter, euch gegeben hat, nun auch in Besitz nehmt? 4 Wählt drei Männer aus jedem Stamm aus, die ich durchs Land schicken kann. Sie sollen die Gebiete erfassen, in denen sie wohnen wollen, und dann zu mir zurückkommen. 5 Das ganze Land sollen sie in sieben Gebiete aufteilen, wobei sie die Wohngebiete von Juda im Süden und den Josefstämmen im Norden aussparen. 6 So sollt ihr die sieben Teile schriftlich aufnehmen und mir die Liste herbringen. Dann werde ich sie hier vor Jahwe, unserem Gott, für euch auslosen. 7 Nur die Leviten bekommen kein eigenes Land unter euch, denn ihr Erbbesitz ist das Priestertum für Jahwe. Auch die Stämme Gad, Ruben und halb Manasse bekommen nichts mehr zugeteilt, denn sie haben ihren Erbbesitz schon im Ostjordanland von Mose, dem Diener Jahwes, erhalten." (Josua 13.14) 8 Da machten sich die Männer auf den Weg. Josua hatte ihnen befohlen: "Zieht durch das ganze Land und nehmt es schriftlich auf! Wenn ihr fertig seid, bringt ihr eure Verzeichnisse zu mir! Ich werde dann hier vor Jahwe in Schilo die Gebiete für euch auslosen." 9 Die Männer durchzogen also das ganze Land und fertigten eine Liste aller Städte an, die in jedem der sieben Teile lagen. Dann kehrten sie ins Lager bei Schilo zurück und überreichten die entstandene Schriftrolle Josua. 10 Dieser ließ Jahwe durch das Los entscheiden und teilte den restlichen Stämmen Israels das Land zu. 11 Das Los für den Stamm Benjamin und seine Sippen fiel auf das Gebiet zwischen dem Stamm Juda und den Josefstämmen. 12 Seine Nordgrenze begann am Jordan und stieg dann nördlich von Jericho auf das Gebirge nach Westen zu und endete im Weidegebiet von Bet-Awen. (Josua 7.2) 13 Dann zog sie sich hinüber nach Lus, dem heutigen Bet-El, lief südlich der Stadt über den Höhenzug bis nach Atrot-Addar hinunter zu dem Berg, der südlich vom unteren Bet-Horon liegt. (1. Mose 12.8) (1. Mose 28.19) 14 Von seiner Westseite aus wandte sie sich nach Süden und lief bis nach Kirjat-Baal, dem heutigen Kirjat-Jearim, das zu Juda gehört. Das war seine Westgrenze. (Josua 15.6-9) 15 Die Südgrenze begann am westlichen Ende von Kirjat-Jearim und führte ostwärts zur Quelle Neftoach, 16 dann senkte sie sich zum Fuß des Berges an der Nordseite der Ebene Refaïm, hinter dem das Hinnom-Tal beginnt, und führte dann durch das Hinnom-Tal am Südabhang der Jebusiterstadt entlang zur Bleicherquelle En-Rogel. 17 Von dort lief sie nordwärts zur Sonnenquelle En-Schemesch und weiter zu den Bezirken, die der Adummim-Steige gegenüber liegen, bis hinab zum Stein Bohans, des Rubeniten. 18 Sie ging nördlich am Bergrücken von Bet-Araba vorbei und führte dann weiter in die Araba hinunter. 19 Dann lief die Grenze nördlich am Bergrücken von Bet-Hogla vorbei und endete an der Einmündung des Jordan in das Salzmeer. 20 Die Ostgrenze des Gebietes, das den Sippen des Stammes Benjamin zugeteilt wurde, bildete der Jordan. 21 Dem Stamm und seinen Sippen gehörten folgende Städte: Jericho, Bet-Hogla, Emek-Keziz, 22 Bet-Araba, Zemarajim, Bet-El, 23 Awim, Para, Ofra, 24 Kefar-Ammoni, Ofni und Geba. Das waren zwölf Städte mit ihren Dörfern. 25 Dazu kamen noch Gibeon, Rama, Beerot, 26 Mizpe, Kefira, Moza, 27 Rekem, Jirpeel, Tarala, 28 Zela, Elef, die Jebusiterstadt, das heutige Jerusalem, Gibea und Kirjat. Das sind 14 Städte mit ihren Dörfern. Das war der Erbbesitz der Sippen des Stammes Benjamin. (Josua 15.63) (Richter 1.21)