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Jesaja - Kapitel 26

Zukünftiges Lob Israels und Bitte um weiteres Heil

1 An jenem Tage wird dieses Lied im Lande Juda gesungen werden: Wir haben eine starke Stadt; Rettung setzt er zu Mauern und zum Bollwerk. (Jesaja 60.18) 2 Machet auf die Tore, daß einziehe ein gerechtes Volk, welches Treue bewahrt! (Psalm 118.19) 3 Den festen Sinn bewahrst du in Frieden, in Frieden; denn er vertraut auf dich. 4 Vertrauet auf Jehova ewiglich; denn in Jah, Jehova, ist ein Fels der Ewigkeiten. (5. Mose 32.4) 5 Denn er hat Hochwohnende niedergebeugt, die hochragende Stadt; er hat sie niedergestürzt, zu Boden gestürzt, hat sie niedergestreckt bis in den Staub. 6 Es zertritt sie der Fuß, die Füße der Elenden, die Tritte der Armen. - 7 Der Pfad des Gerechten ist gerade; du bahnest gerade den Weg des Gerechten. 8 Ja, wir haben dich, Jehova, erwartet auf dem Pfade deiner Gerichte; nach deinem Namen und nach deinem Gedächtnis ging das Verlangen der Seele. (Psalm 37.4) 9 Mit meiner Seele verlangte ich nach dir in der Nacht; ja, mit meinem Geiste in meinem Innern suchte ich dich früh; denn wenn deine Gerichte die Erde treffen, so lernen Gerechtigkeit die Bewohner des Erdkreises. 10 Wird dem Gesetzlosen Gnade erzeigt, so lernt er nicht Gerechtigkeit: im Lande der Geradheit handelt er unrecht und sieht nicht die Majestät Jehovas. 11 Jehova, deine Hand war hoch erhoben, sie wollten nicht schauen. Schauen werden sie den Eifer um das Volk und beschämt werden; ja, deine Widersacher, Feuer wird sie verzehren. - 12 Jehova, du wirst uns Frieden geben, denn du hast ja alle unsere Werke für uns vollführt. 13 Jehova, unser Gott, über uns haben Herren geherrscht außer dir; durch dich allein gedenken wir deines Namens. 14 Tote leben nicht auf, Schatten erstehen nicht wieder; darum hast du sie heimgesucht und vertilgt und hast all ihr Gedächtnis zunichte gemacht. 15 Du hast die Nation vermehrt, Jehova, du hast die Nation vermehrt, du hast dich verherrlicht; du hast hinausgerückt alle Grenzen des Landes. 16 Jehova, in der Bedrängnis haben sie dich gesucht; als deine Züchtigung sie traf, flehten sie mit flüsterndem Gebet. (Jesaja 28.19) (Hosea 5.15) 17 Wie eine Schwangere, die, dem Gebären nahe, sich windet und schreit in ihren Wehen: also sind wir gewesen, Jehova, fern von deinem Angesicht. (Johannes 16.21) (Offenbarung 12.2) 18 Wir gingen schwanger, wir wanden uns; es war, als ob wir Wind geboren hätten: Rettung verschafften wir dem Lande nicht, und die Bewohner des Erdkreises sind nicht gefallen. (Micha 4.10) 19 Deine Toten werden aufleben, meine Leichen wieder erstehen. Wachet auf und jubelt, die ihr im Staube lieget! Denn ein Tau des Lichtes ist dein Tau; und die Erde wird die Schatten auswerfen. (Hesekiel 37.1) (Offenbarung 20.12) 20 Geh hin, mein Volk, tritt ein in deine Gemächer und schließe deine Tür hinter dir zu; verbirg dich einen kleinen Augenblick, bis der Zorn vorübergehe! (Psalm 57.2) 21 Denn siehe, Jehova tritt hervor aus seiner Stätte, um die Ungerechtigkeit der Bewohner der Erde an ihnen heimzusuchen; und die Erde enthüllt ihr Blut und bedeckt nicht länger ihre Ermordeten.

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)