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Jesaja - Kapitel 24

Verwüstung des Landes als Heimsuchung Gottes

1 Siehe, Jehova leert das Land aus und verödet es; und er kehrt seine Oberfläche um und zerstreut seine Bewohner. 2 Und wie dem Volke, so ergeht es dem Priester; wie dem Knechte, so seinem Herrn; wie der Magd, so ihrer Gebieterin; wie dem Käufer, so dem Verkäufer; wie dem Leiher, so dem Borger; wie dem Schuldner, so seinem Gläubiger. 3 Das Land wird völlig ausgeleert und geplündert; denn Jehova hat dieses Wort geredet. 4 Es trauert, es welkt hin das Land; es schmachtet, es welkt hin der Erdkreis; es schmachten hin die Hohen des Volkes im Lande. 5 Und die Erde ist entweiht worden unter ihren Bewohnern; denn sie haben die Gesetze übertreten, die Satzung überschritten, gebrochen den ewigen Bund. 6 Darum hat der Fluch die Erde verzehrt, und es büßen ihre Bewohner; darum sind verbrannt der Erde Bewohner, und wenig Menschen bleiben übrig. 7 Es trauert der Most, es schmachtet der Weinstock; es seufzen alle, die fröhlichen Herzens waren; (Joel 1.12) 8 es feiert die Freude der Tamburine, aufgehört hat der Frohlockenden Getümmel, es feiert die Freude der Laute; (Jeremia 7.34) (Jeremia 16.9) 9 man trinkt keinen Wein mehr unter Gesang, bitter schmeckt das starke Getränk denen, die es trinken. 10 Zertrümmert ist die Stadt der Öde, verschlossen jedes Haus, so daß niemand hineingeht. 11 Klaggeschrei ob des Weines ist auf den Straßen; untergegangen ist alle Freude, weggezogen die Wonne der Erde. 12 Von der Stadt ist nur eine Wüste übriggeblieben, und in Trümmer zerschlagen ward das Tor. 13 Denn so wird es geschehen inmitten der Erde, in der Mitte der Völker: wie beim Abschlagen der Oliven, wie bei der Nachlese, wenn die Weinernte zu Ende ist. (Jesaja 17.6) 14 Jene werden ihre Stimme erheben, werden jubeln. Ob der Majestät Jehovas jauchzen sie vom Meere her: 15 Darum gebet Jehova Ehre im Osten, auf den Inseln des Meeres dem Namen Jehovas, des Gottes Israels! 16 Vom Ende der Erde her hören wir Gesänge: "Herrlichkeit dem Gerechten!" - Da sprach ich: Ich vergehe, ich vergehe, wehe mir! Räuber rauben, und räuberisch raubend rauben sie. 17 Grauen und Grube und Garn über dich, Bewohner der Erde! 18 Und es geschieht, wer vor der Stimme des Grauens flieht, fällt in die Grube; und wer aus der Grube heraufsteigt, wird im Garne gefangen. Denn die Fenster in der Höhe tun sich auf, und es erbeben die Grundfesten der Erde. (Jeremia 48.43-44) (Amos 5.19) 19 Die Erde klafft auseinander, die Erde zerberstet, die Erde schwankt hin und her; (2. Petrus 3.10) 20 die Erde taumelt wie ein Trunkener und schaukelt wie eine Hängematte; und schwer lastet auf ihr ihre Übertretung: und sie fällt und steht nicht wieder auf. (Jesaja 19.14) 21 Und es wird geschehen an jenem Tage, da wird Jehova heimsuchen die Heerschar der Höhe in der Höhe, und die Könige der Erde auf der Erde. (Offenbarung 19.18-21) 22 Und sie werden in die Grube eingesperrt, wie man Gefangene einsperrt, und in den Kerker eingeschlossen; und nach vielen Tagen werden sie heimgesucht werden. 23 Und der Mond wird mit Scham bedeckt und die Sonne beschämt werden; denn Jehova der Heerscharen herrscht als König auf dem Berge Zion und in Jerusalem, und vor seinen Ältesten ist Herrlichkeit. (Jesaja 60.19-20) (Offenbarung 21.23)

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3. Mose - Kapitel 7

1 Folgende Anordnung gilt für das Schuldopfer: Es ist höchst heilig. (3. Mose 5.14) 2 Dort, wo das Brandopfer geschlachtet wird, muss auch das Schuldopfer geschlachtet werden. Der Priester soll das Blut des Opfertiers ringsherum an den Altar sprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Alles Fett davon muss er opfern: das Fett an den Eingeweiden, 4 die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. (3. Mose 3.9-10) 5 Der Priester soll es auf dem Altar als ein Feueropfer für Jahwe in Rauch aufgehen lassen. Es ist ein Schuldopfer. 6 Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen davon essen. Und es darf nur an heiliger Stätte gegessen werden, denn es ist höchst heilig. 7 Für das Schuldopfer gilt dieselbe Ordnung wie für das Sündopfer. Es gehört dem Priester, der damit Sühnung erwirkt. 8 Dem Priester, der ein Brandopfer für jemand darbringt, gehört die Haut des Opfers. (3. Mose 1.6) 9 Auch jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken oder in der Pfanne oder auf einer Eisenplatte zubereitet wird, gehört dem Priester, der es darbringt. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Alle übrigen Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen unter allen Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons aufgeteilt werden. 11 Für das Freudenopfer, das man Jahwe bringt, gilt folgende Anordnung: (3. Mose 3.1) 12 Wird es als Dankopfer gebracht, sollen außerdem noch mit Öl angefeuchtete Lochbrote und mit Öl bestrichene Brotfladen gebracht werden, beides ohne Sauerteig zubereitet. Dazu kommt Lochbrot aus Feinmehl, das mit Öl vermengt worden ist. (3. Mose 22.29) 13 Außer dem Lochbrot soll man auch gesäuertes Brot als Gabe zu dem Friedens-Dankopfer bringen. 14 Von jeder Art Brot hebe der Opfernde ein Stück für Jahwe ab und übergebe es dem Priester, der das Blut des Freudenopfers versprengt. Ihm soll es gehören. 15 Das Fleisch des Friedens-Dankopfers soll an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer gebracht wird. Es darf nichts davon bis zum nächsten Morgen liegengelassen werden. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30) 16 Wenn es sich um ein Gelübde oder ein freiwilliges Opfer handelt, soll das Fleisch des Schlachtopfers ebenfalls an dem Tag gegessen werden, an dem es gebracht wurde. Hiervon darf man allerdings auch am nächsten Tag noch essen, was übrig geblieben ist. 17 Wenn am dritten Tag immer noch etwas davon übrig ist, muss es verbrannt werden. 18 Wenn vom Fleisch des Freudenopfers am dritten Tag noch etwas gegessen wird, wird der, der es darbringt, kein Wohlgefallen finden. Es wird ihm nicht angerechnet werden. Es gilt als unrein. Und wer davon isst, wird sich Schuld aufladen. 19 Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden. Alles andere Fleisch aber darf von jedem gegessen werden, der rein ist. 20 Wenn aber eine Person im Zustand der Unreinheit vom Fleisch des Freudenopfers isst, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden. 21 Wenn eine Person etwas Unreines berührt, sei es die Unreinheit an einem Menschen, einem Stück Vieh oder eine unreine Abscheulichkeit, und isst vom Fleisch des Freudenopfers, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden." 22 Jahwe sagte zu Mose: 23 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Stier noch vom Schaf noch von der Ziege. (3. Mose 3.7) 24 Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren dürft ihr für irgendwelche Zwecke verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall essen. (2. Mose 22.30) 25 Jeder, der dennoch vom Fett eines Tieres isst, das Jahwe als Opfer gebracht werden kann: Diese Person muss vom Volk beseitigt werden. 26 Ihr dürft auch kein Blut verzehren, weder von Vögeln noch vom Vieh, wo immer ihr auch wohnt. (3. Mose 3.17) 27 Jede Person, die irgendwelches Blut isst, muss vom Volk beseitigt werden." 28 Jahwe sagte zu Mose: 29 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wer Jahwe ein Freudenopfer bringt, soll folgende Opfergaben davon für Jahwe herbeibringen: 30 Mit seinen Händen bringe er das, was zum Feueropfer gehört: das Fett zusammen mit der Brust. Die Brust soll er hin- und herschwingend Jahwe darbieten. (2. Mose 29.24) 31 Das Fett soll der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll den Priestern gehören. 32 Auch die rechte Hinterkeule sollt ihr von euren Freudenopfern abheben und dem Priester geben. (3. Mose 9.21) 33 Wer von den Nachkommen Aarons das Blut und das Fett des Freudenopfers darbringt, dem steht auch die rechte Hinterkeule zu. 34 Denn die Brust der Schwinggabe und die Gabe der rechten Hinterkeule nehme ich von ihren Freudenopfern und gebe sie den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons. Diese Anordnung gilt für alle in Israel und für immer. 35 Das also ist der Anteil, der Aaron und seinen Nachkommen von den Feueropfern Jahwes zusteht, und zwar von dem Tag an, an dem sie zum Priesterdienst gesalbt wurden. 36 Aufgrund der Anordnung Jahwes sind die Israeliten verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Das ist eine immerwährende Ordnung von Generation zu Generation." 37 Das sind die Anordnungen für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer, für das Schuldopfer, das Einweihungsopfer und das Freudenopfer. (3. Mose 6.13) 38 Jahwe gab diese Anweisungen Mose auf dem Berg Sinai an dem Tag, als er den Israeliten in der Wüste Sinai befahl, ihm Opfer zu bringen.