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Jesaja - Kapitel 24

Verwüstung des Landes als Heimsuchung Gottes

1 Siehe, Jehova leert das Land aus und verödet es; und er kehrt seine Oberfläche um und zerstreut seine Bewohner. 2 Und wie dem Volke, so ergeht es dem Priester; wie dem Knechte, so seinem Herrn; wie der Magd, so ihrer Gebieterin; wie dem Käufer, so dem Verkäufer; wie dem Leiher, so dem Borger; wie dem Schuldner, so seinem Gläubiger. 3 Das Land wird völlig ausgeleert und geplündert; denn Jehova hat dieses Wort geredet. 4 Es trauert, es welkt hin das Land; es schmachtet, es welkt hin der Erdkreis; es schmachten hin die Hohen des Volkes im Lande. 5 Und die Erde ist entweiht worden unter ihren Bewohnern; denn sie haben die Gesetze übertreten, die Satzung überschritten, gebrochen den ewigen Bund. 6 Darum hat der Fluch die Erde verzehrt, und es büßen ihre Bewohner; darum sind verbrannt der Erde Bewohner, und wenig Menschen bleiben übrig. 7 Es trauert der Most, es schmachtet der Weinstock; es seufzen alle, die fröhlichen Herzens waren; (Joel 1.12) 8 es feiert die Freude der Tamburine, aufgehört hat der Frohlockenden Getümmel, es feiert die Freude der Laute; (Jeremia 7.34) (Jeremia 16.9) 9 man trinkt keinen Wein mehr unter Gesang, bitter schmeckt das starke Getränk denen, die es trinken. 10 Zertrümmert ist die Stadt der Öde, verschlossen jedes Haus, so daß niemand hineingeht. 11 Klaggeschrei ob des Weines ist auf den Straßen; untergegangen ist alle Freude, weggezogen die Wonne der Erde. 12 Von der Stadt ist nur eine Wüste übriggeblieben, und in Trümmer zerschlagen ward das Tor. 13 Denn so wird es geschehen inmitten der Erde, in der Mitte der Völker: wie beim Abschlagen der Oliven, wie bei der Nachlese, wenn die Weinernte zu Ende ist. (Jesaja 17.6) 14 Jene werden ihre Stimme erheben, werden jubeln. Ob der Majestät Jehovas jauchzen sie vom Meere her: 15 Darum gebet Jehova Ehre im Osten, auf den Inseln des Meeres dem Namen Jehovas, des Gottes Israels! 16 Vom Ende der Erde her hören wir Gesänge: "Herrlichkeit dem Gerechten!" - Da sprach ich: Ich vergehe, ich vergehe, wehe mir! Räuber rauben, und räuberisch raubend rauben sie. 17 Grauen und Grube und Garn über dich, Bewohner der Erde! 18 Und es geschieht, wer vor der Stimme des Grauens flieht, fällt in die Grube; und wer aus der Grube heraufsteigt, wird im Garne gefangen. Denn die Fenster in der Höhe tun sich auf, und es erbeben die Grundfesten der Erde. (Jeremia 48.43-44) (Amos 5.19) 19 Die Erde klafft auseinander, die Erde zerberstet, die Erde schwankt hin und her; (2. Petrus 3.10) 20 die Erde taumelt wie ein Trunkener und schaukelt wie eine Hängematte; und schwer lastet auf ihr ihre Übertretung: und sie fällt und steht nicht wieder auf. (Jesaja 19.14) 21 Und es wird geschehen an jenem Tage, da wird Jehova heimsuchen die Heerschar der Höhe in der Höhe, und die Könige der Erde auf der Erde. (Offenbarung 19.18-21) 22 Und sie werden in die Grube eingesperrt, wie man Gefangene einsperrt, und in den Kerker eingeschlossen; und nach vielen Tagen werden sie heimgesucht werden. 23 Und der Mond wird mit Scham bedeckt und die Sonne beschämt werden; denn Jehova der Heerscharen herrscht als König auf dem Berge Zion und in Jerusalem, und vor seinen Ältesten ist Herrlichkeit. (Jesaja 60.19-20) (Offenbarung 21.23)

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)