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Jesaja - Kapitel 23

Ausspruch über Tyrus

1 Ausspruch über Tyrus. Heulet, ihr Tarsisschiffe! denn Tyrus ist verwüstet, ist ohne Haus, ohne Eingehenden. Vom Lande der Kittäer her ist es ihnen kundgeworden. (Hesekiel 26.1) (Hesekiel 27.1) 2 Verstummet, ihr Bewohner der Insel! Zidonische Kaufleute, die das Meer befahren, füllten dich; 3 und auf großen Wassern war die Saat des Sichor, die Ernte des Nil ihr Ertrag; und sie war die Erwerbsquelle der Nationen. 4 Sei beschämt, Zidon! denn das Meer spricht, des Meeres Feste, und sagt: Ich habe keine Wehen gehabt und nicht geboren, und keine Jünglinge großgezogen, noch Jungfrauen auferzogen. 5 Sobald die Kunde nach Ägypten kommt, werden sie zittern bei der Kunde von Tyrus. 6 Fahret hinüber nach Tarsis; heulet, ihr Bewohner der Insel! 7 Ist das eure frohlockende Stadt, deren Ursprung aus den Tagen der Vorzeit ist, welche ihre Füße tragen, um in der Ferne zu weilen? 8 Wer hat solches beschlossen über Tyrus, die Kronenspenderin, deren Kaufleute Fürsten, deren Händler die Vornehmsten der Erde waren? (Offenbarung 18.23) 9 Jehova der Heerscharen hat es beschlossen, um zu entweihen den Stolz jeder Pracht, um verächtlich zu machen alle Vornehmen der Erde. 10 Überflute dein Land wie der Nil, Tochter Tarsis! es gibt keinen Gürtel mehr. (Hiob 12.18) (Hiob 12.21) 11 Er hat seine Hand über das Meer ausgestreckt, hat Königreiche in Beben versetzt; Jehova hat über Kanaan geboten, seine Festen zu zerstören. 12 Und er sprach: Du sollst nicht mehr frohlocken, du geschändete Jungfrau, Tochter Zidon! Mache dich auf nach Kittim, fahre hinüber! auch dort wird dir keine Ruhe werden. (Hesekiel 28.21) 13 Siehe, das Land der Chaldäer, dieses Volk, das nicht war (Assur hat es den Bewohnern der Wüste angewiesen), richtet seine Belagerungstürme auf, schleift dessen 14 Heulet, ihr Tarsisschiffe! Denn eure Feste ist verwüstet. 15 Und es wird geschehen an jenem Tage, da wird Tyrus siebzig Jahre vergessen werden, gleich den Tagen eines Königs. Am Ende von siebzig Jahren wird es Tyrus ergehen nach dem Liede von der Hure: 16 "Nimm die Laute, geh umher in der Stadt, vergessene Hure! Spiele, so gut du kannst, singe Lied auf Lied, daß man deiner gedenke". 17 Denn es wird geschehen am Ende von siebzig Jahren, da wird Jehova Tyrus heimsuchen; und sie wird wieder zu ihrem Hurenlohn kommen, und wird Hurerei treiben mit allen Königreichen der Erde auf der Fläche des Erdbodens. 18 Und ihr Erwerb und ihr Hurenlohn wird Jehova heilig sein; er wird nicht aufgehäuft und nicht aufbewahrt werden; sondern ihr Erwerb wird für die sein, die vor Jehova wohnen, damit sie essen bis zur Sättigung und prächtig gekleidet seien.

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3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."