1Ausspruch über Tyrus. Heulet, ihr Tarsisschiffe! denn Tyrus ist verwüstet, ist ohne Haus, ohne Eingehenden. Vom Lande der Kittäer her ist es ihnen kundgeworden.(Hesekiel 26.1)(Hesekiel 27.1)2Verstummet, ihr Bewohner der Insel! Zidonische Kaufleute, die das Meer befahren, füllten dich;3und auf großen Wassern war die Saat des Sichor, die Ernte des Nil ihr Ertrag; und sie war die Erwerbsquelle der Nationen.4Sei beschämt, Zidon! denn das Meer spricht, des Meeres Feste, und sagt: Ich habe keine Wehen gehabt und nicht geboren, und keine Jünglinge großgezogen, noch Jungfrauen auferzogen.5Sobald die Kunde nach Ägypten kommt, werden sie zittern bei der Kunde von Tyrus.6Fahret hinüber nach Tarsis; heulet, ihr Bewohner der Insel!7Ist das eure frohlockende Stadt, deren Ursprung aus den Tagen der Vorzeit ist, welche ihre Füße tragen, um in der Ferne zu weilen?8Wer hat solches beschlossen über Tyrus, die Kronenspenderin, deren Kaufleute Fürsten, deren Händler die Vornehmsten der Erde waren?(Offenbarung 18.23)9Jehova der Heerscharen hat es beschlossen, um zu entweihen den Stolz jeder Pracht, um verächtlich zu machen alle Vornehmen der Erde.10Überflute dein Land wie der Nil, Tochter Tarsis! es gibt keinen Gürtel mehr.(Hiob 12.18)(Hiob 12.21)11Er hat seine Hand über das Meer ausgestreckt, hat Königreiche in Beben versetzt; Jehova hat über Kanaan geboten, seine Festen zu zerstören.12Und er sprach: Du sollst nicht mehr frohlocken, du geschändete Jungfrau, Tochter Zidon! Mache dich auf nach Kittim, fahre hinüber! auch dort wird dir keine Ruhe werden.(Hesekiel 28.21)13Siehe, das Land der Chaldäer, dieses Volk, das nicht war (Assur hat es den Bewohnern der Wüste angewiesen), richtet seine Belagerungstürme auf, schleift dessen14Heulet, ihr Tarsisschiffe! Denn eure Feste ist verwüstet.15Und es wird geschehen an jenem Tage, da wird Tyrus siebzig Jahre vergessen werden, gleich den Tagen eines Königs. Am Ende von siebzig Jahren wird es Tyrus ergehen nach dem Liede von der Hure:16"Nimm die Laute, geh umher in der Stadt, vergessene Hure! Spiele, so gut du kannst, singe Lied auf Lied, daß man deiner gedenke".17Denn es wird geschehen am Ende von siebzig Jahren, da wird Jehova Tyrus heimsuchen; und sie wird wieder zu ihrem Hurenlohn kommen, und wird Hurerei treiben mit allen Königreichen der Erde auf der Fläche des Erdbodens.18Und ihr Erwerb und ihr Hurenlohn wird Jehova heilig sein; er wird nicht aufgehäuft und nicht aufbewahrt werden; sondern ihr Erwerb wird für die sein, die vor Jehova wohnen, damit sie essen bis zur Sättigung und prächtig gekleidet seien.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)