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Jesaja - Kapitel 22

Strafrede gegen Jerusalem

1 Ausspruch über das Tal der Gesichte. Was ist dir denn, daß du insgesamt auf die Dächer gestiegen bist? (Jesaja 15.3) 2 O getümmelvolle, lärmende Stadt, du frohlockende Stadt, deine Erschlagenen sind nicht vom Schwert Erschlagene und nicht in der Schlacht Getötete! 3 Alle deine Oberen, flüchtend allzumal, wurden ohne Bogen gefesselt; alle in dir Gefundenen wurden miteinander gefesselt, fernhin wollten sie fliehen. 4 Darum sage ich: Schauet von mir weg, daß ich bitterlich weine; dringet nicht in mich, um mich zu trösten über die Zerstörung der Tochter meines Volkes! 5 Denn es ist ein Tag der Bestürzung und der Zertretung und der Verwirrung vom Herrn, Jehova der Heerscharen, im Tal der Gesichte, ein Tag, der Mauern zertrümmert; und Wehgeschrei hallt nach dem Gebirge hin. 6 Und Elam trägt den Köcher, mit bemannten Wagen und mit Reitern; und Kir entblößt den Schild. 7 Und es wird geschehen, deine auserlesenen Täler werden voll Wagen sein, und die Reiter nehmen Stellung gegen das Tor. - 8 Und er deckt den Schleier auf von Juda, und du blickst an jenem Tage nach den Waffen des Waldhauses. (1. Könige 7.2) 9 Und ihr sehet die Risse der Stadt Davids, daß ihrer viele sind; und ihr sammelt die Wasser des unteren Teiches; (Jesaja 7.3) 10 und ihr zählet die Häuser von Jerusalem und brechet die Häuser ab, um die Mauer zu befestigen; (Jeremia 33.4) 11 und ihr machet einen Behälter zwischen den beiden Mauern für die Wasser des alten Teiches. Aber ihr blicket nicht auf den, der es getan, und sehet den nicht an, der von fernher es gebildet hat. - 12 Und es ruft der Herr, Jehova der Heerscharen, an jenem Tage zum Weinen und zur Wehklage, und zum Haarscheren und zur Sackumgürtung. 13 Aber siehe, Wonne und Freude, Rinderwürgen und Schafeschlachten, Fleischessen und Weintrinken: "Laßt uns essen und trinken, denn morgen sterben wir!" (1. Korinther 15.32) 14 Und Jehova der Heerscharen hat sich meinen Ohren geoffenbart: Wenn euch diese Missetat vergeben wird, bis ihr sterbet! spricht der Herr, Jehova der Heerscharen.

Absetzung des Schebna, Einsetzung des Eljakim

15 So sprach der Herr, Jehova der Heerscharen: Auf! geh zu diesem Verwalter da, zu Schebna, der über das Haus ist, und sprich: (Jesaja 36.3) 16 Was hast du hier, und wen hast du hier, daß du dir hier ein Grab aushaust? du, der sein Grab aushaut auf der Höhe, sich eine Wohnung im Felsen gräbt? 17 Siehe, Jehova wird dich weithin wegschleudern mit Manneswurf; und er wird dich zusammenwickeln, 18 zu einem Knäuel wird er dich fest zusammenrollen, wie einen Ball dich wegschleudern in ein geräumiges Land. Dort sollst du sterben, und dorthin sollen deine Prachtwagen kommen, du Schande des Hauses deines Herrn! 19 Und ich werde dich von deinem Posten hinwegstoßen, und von deinem Standorte wird er dich herunterreißen. - 20 Und es wird geschehen an jenem Tage, da werde ich meinen Knecht Eljakim rufen, den Sohn Hilkijas. (Jesaja 36.3) 21 Und ich werde ihn mit deinem Leibrock bekleiden und ihm deinen Gürtel fest umbinden, und werde deine Herrschaft in seine Hand legen; und er wird den Bewohnern von Jerusalem und dem Hause Juda zum Vater sein. 22 Und ich werde den Schlüssel des Hauses Davids auf seine Schulter legen; und er wird öffnen, und niemand wird schließen, und er wird schließen, und niemand wird öffnen. (Offenbarung 3.7) 23 Und ich werde ihn als Pflock einschlagen an einen festen Ort; und er wird seinem Vaterhause zum Throne der Ehre sein. 24 Und man wird an ihn hängen die gesamte Herrlichkeit seines Vaterhauses: die Sprößlinge und die Seitenschosse, alle kleinen Gefäße, von den Beckengefäßen bis zu allen Kruggefäßen. - 25 An jenem Tage, spricht Jehova der Heerscharen, wird der Pflock weichen, der eingeschlagen war an einem festen Orte, und er wird abgehauen werden und fallen; und die Last, die er trug, wird zu Grunde gehen; denn Jehova der Heerscharen hat geredet.

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5. Mose - Kapitel 19

1 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker beseitigt, deren Land er dir geben wird, wenn du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt, 2 dann sollst du drei von diesen Städten auswählen. (5. Mose 4.41-43) 3 Achte darauf, dass sie gleichmäßig über das Land verteilt sind, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und teile das Land dazu in drei Bezirke ein. Jeder, der zum Mörder geworden ist, soll dorthin fliehen können. 4 Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste. 5 Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Holz zu schlagen. Da löst sich, während er mit der Axt ausholt, das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten. 6 Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, damit der Bluträcher, der den Totschläger wutentbrannt verfolgt, ihn nicht einholen kann und ihn erschlägt, obwohl dieser den Tod nicht verdient, weil er die getötete Person ja nicht hasste. 7 Darum befehle ich dir, zunächst drei Städte auszusondern. 8 Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat - 9 vorausgesetzt, du hältst all diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen gehst -, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen. 10 So sollst du dafür sorgen, dass in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und keine Blutschuld auf dich kommt. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht, 12 dann müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und dem Bluträcher ausliefern. 13 Du darfst kein Mitleid mit ihm haben. Du musst Israel vom Blut des Unschuldigen befreien, damit es dir gut geht. 14 Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern. (5. Mose 27.17) 15 Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, 17 dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Die Richter sollen den Fall genau untersuchen. Wenn der Zeuge wissentlich falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat, 19 dann sollst du ihm antun, was er seinem Bruder zu tun gedachte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 20 Die Übrigen sollen es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun. 21 Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß. (2. Mose 21.23-25)