1Ausspruch über das Tal der Gesichte. Was ist dir denn, daß du insgesamt auf die Dächer gestiegen bist?(Jesaja 15.3)2O getümmelvolle, lärmende Stadt, du frohlockende Stadt, deine Erschlagenen sind nicht vom Schwert Erschlagene und nicht in der Schlacht Getötete!3Alle deine Oberen, flüchtend allzumal, wurden ohne Bogen gefesselt; alle in dir Gefundenen wurden miteinander gefesselt, fernhin wollten sie fliehen.4Darum sage ich: Schauet von mir weg, daß ich bitterlich weine; dringet nicht in mich, um mich zu trösten über die Zerstörung der Tochter meines Volkes!5Denn es ist ein Tag der Bestürzung und der Zertretung und der Verwirrung vom Herrn, Jehova der Heerscharen, im Tal der Gesichte, ein Tag, der Mauern zertrümmert; und Wehgeschrei hallt nach dem Gebirge hin.6Und Elam trägt den Köcher, mit bemannten Wagen und mit Reitern; und Kir entblößt den Schild.7Und es wird geschehen, deine auserlesenen Täler werden voll Wagen sein, und die Reiter nehmen Stellung gegen das Tor. -8Und er deckt den Schleier auf von Juda, und du blickst an jenem Tage nach den Waffen des Waldhauses.(1. Könige 7.2)9Und ihr sehet die Risse der Stadt Davids, daß ihrer viele sind; und ihr sammelt die Wasser des unteren Teiches;(Jesaja 7.3)10und ihr zählet die Häuser von Jerusalem und brechet die Häuser ab, um die Mauer zu befestigen;(Jeremia 33.4)11und ihr machet einen Behälter zwischen den beiden Mauern für die Wasser des alten Teiches. Aber ihr blicket nicht auf den, der es getan, und sehet den nicht an, der von fernher es gebildet hat. -12Und es ruft der Herr, Jehova der Heerscharen, an jenem Tage zum Weinen und zur Wehklage, und zum Haarscheren und zur Sackumgürtung.13Aber siehe, Wonne und Freude, Rinderwürgen und Schafeschlachten, Fleischessen und Weintrinken: "Laßt uns essen und trinken, denn morgen sterben wir!"(1. Korinther 15.32)14Und Jehova der Heerscharen hat sich meinen Ohren geoffenbart: Wenn euch diese Missetat vergeben wird, bis ihr sterbet! spricht der Herr, Jehova der Heerscharen.
Absetzung des Schebna, Einsetzung des Eljakim
15So sprach der Herr, Jehova der Heerscharen: Auf! geh zu diesem Verwalter da, zu Schebna, der über das Haus ist, und sprich:(Jesaja 36.3)16Was hast du hier, und wen hast du hier, daß du dir hier ein Grab aushaust? du, der sein Grab aushaut auf der Höhe, sich eine Wohnung im Felsen gräbt?17Siehe, Jehova wird dich weithin wegschleudern mit Manneswurf; und er wird dich zusammenwickeln,18zu einem Knäuel wird er dich fest zusammenrollen, wie einen Ball dich wegschleudern in ein geräumiges Land. Dort sollst du sterben, und dorthin sollen deine Prachtwagen kommen, du Schande des Hauses deines Herrn!19Und ich werde dich von deinem Posten hinwegstoßen, und von deinem Standorte wird er dich herunterreißen. -20Und es wird geschehen an jenem Tage, da werde ich meinen Knecht Eljakim rufen, den Sohn Hilkijas.(Jesaja 36.3)21Und ich werde ihn mit deinem Leibrock bekleiden und ihm deinen Gürtel fest umbinden, und werde deine Herrschaft in seine Hand legen; und er wird den Bewohnern von Jerusalem und dem Hause Juda zum Vater sein.22Und ich werde den Schlüssel des Hauses Davids auf seine Schulter legen; und er wird öffnen, und niemand wird schließen, und er wird schließen, und niemand wird öffnen.(Offenbarung 3.7)23Und ich werde ihn als Pflock einschlagen an einen festen Ort; und er wird seinem Vaterhause zum Throne der Ehre sein.24Und man wird an ihn hängen die gesamte Herrlichkeit seines Vaterhauses: die Sprößlinge und die Seitenschosse, alle kleinen Gefäße, von den Beckengefäßen bis zu allen Kruggefäßen. -25An jenem Tage, spricht Jehova der Heerscharen, wird der Pflock weichen, der eingeschlagen war an einem festen Orte, und er wird abgehauen werden und fallen; und die Last, die er trug, wird zu Grunde gehen; denn Jehova der Heerscharen hat geredet.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)