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Jesaja - Kapitel 21

Weissagung der Verwüstung Babels

1 Ausspruch über die Wüste des Meeres. Wie Stürme, wenn sie im Süden daherfahren, so kommt's aus der Wüste, aus furchtbarem Lande. (Jesaja 13.1) (Jesaja 14.1) 2 Ein hartes Gesicht ist mir kundgetan: Der Räuber raubt, und der Verwüster verwüstet. Ziehe hinauf, Elam! belagere, Medien! All ihrem Seufzen mache ich ein Ende. 3 Darum sind meine Lenden voll Schmerzes, Wehen haben mich ergriffen wie die Wehen einer Gebärenden; ich krümme mich, daß ich nicht hören, bin bestürzt, daß ich nicht sehen kann. 4 Mein Herz schlägt wild, Schauder ängstigt mich; die Dämmerung, die ich liebe, hat er mir in Beben verwandelt. 5 Man rüstet den Tisch, es wacht die Wache, man ißt, man trinkt... Stehet auf, ihr Fürsten! salbet den Schild! - 6 Denn also hat der Herr zu mir gesprochen: Geh hin, stelle einen Wächter auf; was er sieht, soll er berichten. 7 Und er sah einen Reiterzug: Reiter bei Paaren; einen Zug Esel, einen Zug Kamele. Und er horchte gespannt, mit großer Aufmerksamkeit; 8 und er rief wie ein Löwe: Herr, ich stehe auf der Turmwarte beständig bei Tage, und auf meinem Wachtposten stehe ich da alle Nächte hindurch! (Habakuk 2.1) 9 Und siehe da, es kam ein Zug Männer, Reiter bei Paaren ... Und er hob an und sprach: Gefallen, gefallen ist Babel, und alle geschnitzten Bilder seiner Götzen hat er zu Boden geschmettert! (Offenbarung 18.2) 10 Du mein Gedroschenes und Sohn meiner Tenne! Was ich von Jehova der Heerscharen, dem Gott Israels, gehört, habe ich euch verkündigt.

Obadja

11 Ausspruch über Duma. Aus Seir ruft man mir zu: Wächter, wie weit ist's in der Nacht? Wächter, wie weit in der Nacht? (5. Mose 2.5) (Jeremia 49.7) 12 Der Wächter spricht: Der Morgen kommt, und auch die Nacht. Wollt ihr fragen, so fraget! Kehret wieder, kommet her! 13 Ausspruch über Arabien. In der Wildnis von Arabien müßt ihr übernachten, Karawanen der Dedaniter. 14 Bringet dem Durstigen Wasser entgegen! Die Bewohner des Landes Tema kommen mit seinem Brote dem Flüchtling entgegen. 15 Denn sie flüchten vor den Schwertern, vor dem gezückten Schwerte und vor dem gespannten Bogen und vor der Wucht des Krieges. 16 Denn also hat der Herr zu mir gesprochen: Binnen Jahresfrist, wie die Jahre eines Tagelöhners, wird alle Herrlichkeit Kedars verschwinden. (Jesaja 16.14) 17 Und die übriggebliebene Zahl der Bogen, der Helden der Söhne Kedars, wird gering sein; denn Jehova, der Gott Israels, hat geredet.

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3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."