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Jesaja - Kapitel 19

Drohendes Gericht über Ägypten

1 Ausspruch über Ägypten. Siehe, Jehova fährt auf schneller Wolke und kommt nach Ägypten. Und die Götzen Ägyptens beben vor ihm, und das Herz Ägyptens zerschmilzt in seinem Innern. (Jeremia 46.1) (Hesekiel 29.1) 2 Und ich will Ägypten aufreizen gegen Ägypten; und sie werden streiten, ein jeder wider seinen Bruder und ein jeder wider seinen Nächsten, Stadt wider Stadt, Königreich wider Königreich. 3 Und der Geist Ägyptens wird vergehen in seinem Innern, und ich will seinen Ratschlag zunichte machen: und sie werden die Götzen und die Beschwörer und die Zauberer und die Wahrsager befragen. 4 Und ich will die Ägypter überliefern in die Hand eines harten Herrn; und ein grausamer König wird über sie herrschen, spricht der Herr, Jehova der Heerscharen. - 5 Und die Wasser werden sich aus dem Meere verlaufen, und der Strom wird versiegen und austrocknen, 6 und die Ströme werden stinken; die Kanäle Mazors nehmen ab und versiegen, Rohr und Schilf verwelken. 7 Die Auen am Nil, am Ufer des Nil, und jedes Saatfeld am Nil verdorrt, zerstiebt und ist nicht mehr. 8 Und die Fischer klagen, und es trauern alle, welche Angeln in den Nil auswerfen; und die das Netz ausbreiten auf der Wasserfläche, schmachten hin. 9 Und beschämt sind die Wirker gehechelten Flachses und die Weber von Baumwollenzeug. 10 Und seine Grundpfeiler sind zerschlagen; alle, die um Lohn arbeiten, sind seelenbetrübt. - 11 Eitel Toren sind die Fürsten von Zoan, die weisen Räte des Pharao; ihr Ratschlag ist dumm geworden. Wie saget ihr zu dem Pharao: "Ich bin ein Sohn der Weisen, ein Sohn der Könige von ehemals?" 12 Wo sind sie denn, deine Weisen? mögen sie dir doch verkünden und erkennen, was Jehova der Heerscharen über Ägypten beschlossen hat. 13 Die Fürsten von Zoan sind betört, die Fürsten von Noph sind betrogen; es haben Ägypten irregeführt die Häupter seiner Stämme. 14 Jehova hat in sein Inneres einen Geist des Schwindels ausgegossen, daß sie Ägypten irregeführt haben in all seinem Tun, wie ein Trunkener taumelt in seinem Gespei. (1. Könige 22.21) (Jesaja 29.10) 15 Und von Ägypten wird keine Tat geschehen, welche Haupt oder Schwanz, Palmzweig oder Binse verrichte. - (Jesaja 9.13)

Ägypten und Assur mit Israel im zukünftigen Friedensreich

16 An jenem Tage werden die Ägypter wie Weiber sein; und sie werden zittern und beben vor dem Schwingen der Hand Jehovas der Heerscharen, die er wider sie schwingen wird. 17 Und das Land Juda wird für Ägypten zum Schrecken sein. So oft jemand es bei den Ägyptern erwähnt, werden sie beben wegen des Ratschlusses Jehovas der Heerscharen, welchen er über sie beschlossen hat. 18 An jenem Tage werden fünf Städte im Lande Ägypten sein, welche die Sprache Kanaans reden und bei Jehova der Heerscharen schwören werden. Eine wird die Stadt Heres heißen. (Jesaja 65.16) (Jeremia 12.16) 19 An jenem Tage wird inmitten des Landes Ägypten ein Altar dem Jehova geweiht sein, und eine Denksäule nahe an seiner Grenze dem Jehova; 20 und das wird zu einem Denkzeichen und zu einem Zeugnis sein dem Jehova der Heerscharen im Lande Ägypten. Denn sie werden zu Jehova schreien wegen der Bedrücker, und er wird ihnen einen Retter und Streiter senden und sie erretten. 21 Und Jehova wird sich den Ägyptern kundgeben, und die Ägypter werden Jehova erkennen an jenem Tage; und sie werden dienen mit Schlachtopfern und Speisopfern, und werden Jehova Gelübde tun und bezahlen. 22 Und Jehova wird die Ägypter schlagen, schlagen und heilen; und sie werden sich zu Jehova wenden, und er wird sich von ihnen erbitten lassen und sie heilen. 23 An jenem Tage wird eine Straße sein von Ägypten nach Assyrien; und die Assyrer werden nach Ägypten und die Ägypter nach Assyrien kommen, und die Ägypter werden mit den Assyrern Jehova dienen. 24 An jenem Tage wird Israel das dritte sein mit Ägypten und mit Assyrien, ein Segen inmitten der Erde; 25 denn Jehova der Heerscharen segnet es und spricht: Gesegnet sei mein Volk Ägypten, und Assyrien, meiner Hände Werk, und Israel, mein Erbteil! (Römer 15.10)

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)