zurückEinzelansichtvor

Jesaja - Kapitel 18

Drohendes Gericht über Kusch

1 He! Land des Flügelgeschwirres, jenseit der Ströme von Äthiopien, 2 welches Boten entsendet auf dem Meere und in Rohrschiffchen über der Wasserfläche! Gehet hin, schnelle Boten, zu der Nation, die weithin geschleppt und gerupft ist, zu dem Volke, wunderbar seitdem es ist und hinfort, der Nation von Vorschrift auf Vorschrift und von Zertretung, deren Land Ströme beraubt haben. 3 Ihr alle, Bewohner des Erdkreises und die ihr auf der Erde ansässig seid, wenn man ein Panier auf den Bergen erhebt, so sehet hin; und wenn man in die Posaune stößt, so höret! 4 Denn also hat Jehova zu mir gesprochen: Ich will still sein und will zuschauen in meiner Wohnstätte, wie heitere Wärme bei Sonnenschein, wie Taugewölk in der Ernte Glut. 5 Denn vor der Ernte, sobald die Blüte vorbei ist und die Blume zur reifenden Traube wird, da wird er die Reben abschneiden mit Winzermessern und die Ranken hinwegtun, abhauen. 6 Sie werden allzumal den Raubvögeln der Berge und den Tieren der Erde überlassen werden; und die Raubvögel werden darauf übersommern, und alle Tiere der Erde werden darauf überwintern. 7 In jener Zeit wird Jehova der Heerscharen ein Geschenk dargebracht werden: ein Volk, das weithin geschleppt und gerupft ist, und von einem Volke, wunderbar seitdem es ist und hinfort, einer Nation von Vorschrift auf Vorschrift und von Zertretung, deren Land Ströme beraubt haben, - (Psalm 68.30) (Psalm 68.32)

zurückEinzelansichtvor

Josua - Kapitel 20

1 Jahwe sagte zu Josua: 2 "Bestimmt jetzt die Asylstädte, von denen ich durch Mose zu euch gesprochen habe. (4. Mose 35.6) 3 Sie sollen demjenigen Schutz bieten, der aus Versehen, ohne Vorsatz, einen Menschen getötet hat. An diesen Orten ist er vor dem Bluträcher sicher. 4 Er soll in eine dieser Städte fliehen und sich am Stadttor dem Ältestenrat stellen und seinen Fall schildern. Dann soll er in die Stadt aufgenommen werden und eine Unterkunft erhalten. 5 Wenn er von einem Bluträcher verfolgt wird, darf er nicht ausgeliefert werden, denn er hat die Tat nicht vorsätzlich, sondern aus Versehen begangen. 6 Wenn seine Angaben vom Gericht der Gemeinschaft bestätigt wurden, soll er bis zum Tod des Hohen Priesters in dieser Stadt bleiben. Dann kann er in seine Heimatstadt, aus der er geflohen ist, zurückkehren." 7 Sie bestimmten dazu Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naftali, außerdem Sichem auf dem Gebirge Efraïm und Kirjat-Arba, das heutige Hebron, auf dem Gebirge Juda. (Josua 15.13) (Josua 19.37) 8 Im Ostjordanland bestimmten sie Bezer, das in der Wüste östlich von Jericho liegt und zum Stamm Ruben gehört, außerdem Ramot in Gilead, das zum Stamm Gad gehört, und Golan in Baschan, das zum Stamm Manasse gehört. (5. Mose 4.43) 9 Das waren die Städte, die den Israeliten und den Fremden, die unter ihnen lebten, als Zufluchtsorte dienten. Jeder, der unabsichtlich einen Menschen getötet hatte, konnte dorthin fliehen, damit er nicht vom Bluträcher getötet wurde, bevor er vor dem Gericht der Gemeinschaft gestanden hatte.