zurückEinzelansichtvor

Jesaja - Kapitel 17

Drohendes Gericht über Damaskus und das Reich Israel

1 Ausspruch über Damaskus. Siehe, Damaskus hört auf, eine Stadt zu sein, und wird ein Trümmerhaufen. (Jeremia 49.23) (Amos 1.3) 2 Verlassen sind die Städte Aroer, sie werden den Herden preisgegeben; und diese lagern, und niemand schreckt sie auf. 3 Und die Festung nimmt ein Ende in Ephraim und das Königtum in Damaskus, sowie der Überrest von Syrien: er wird sein wie die Herrlichkeit der Kinder Israel, spricht Jehova der Heerscharen. (Jesaja 7.1) (Jesaja 7.8) 4 Und es wird geschehen an jenem Tage, da wird die Herrlichkeit Jakobs verkümmert sein und das Fett seines Fleisches mager werden. 5 Und es wird sein, wie wenn ein Schnitter Getreidehalme zusammenfaßt und sein Arm Ähren abmäht; und es wird sein, wie wenn einer Ähren sammelt in der Talebene Rephaim. 6 Doch wird eine Nachlese davon übrigbleiben wie beim Abschlagen der Oliven: zwei, drei Beeren oben im Wipfel, vier, fünf an seinen, des Fruchtbaumes, Zweigen, spricht Jehova, der Gott Israels. - 7 An jenem Tage wird der Mensch auf den hinschauen, der ihn gemacht hat, und seine Augen werden auf den Heiligen Israels blicken. 8 Und er wird nicht schauen auf die Altäre, das Werk seiner Hände; und was seine Finger gemacht haben, wird er nicht ansehen, noch die Ascherim, noch die Sonnensäulen. - 9 An jenem Tage werden seine Festungsstädte sein wie die verlassenen Orte des Waldes und des Berggipfels, welche man vor den Kindern Israel verließ; und es wird eine Wüste sein. - 10 Denn du hast vergessen den Gott deines Heils und nicht gedacht des Felsen deiner Stärke. Darum pflanzest du liebliche Pflanzungen und besetzest sie mit ausländischen Reben. (5. Mose 32.15) (5. Mose 32.18) 11 Am Tage deiner Pflanzung hegst du sie ein, und am Morgen bringst du deine Pflanzen zur Blüte: ein Haufen Reisig am Tage gefährlicher Wunde und tödlichen Schmerzes. 12 Wehe dem Getümmel vieler Völker: wie das Brausen der Meere brausen sie; und dem Rauschen von Völkerschaften: wie das Rauschen gewaltiger Wasser rauschen sie! 13 Völkerschaften rauschen wie das Rauschen vieler Wasser. Und er schilt sie, und sie fliehen weithin; und sie werden gejagt wie Spreu der Berge vor dem Winde und wie Stoppeln vor dem Sturme. 14 Zur Abendzeit, siehe da, Bestürzung! ehe es Morgen wird, sind sie nicht mehr. Das ist das Teil derer, die uns plündern, und das Los derer, die uns berauben. (Jesaja 37.36)

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 15

1 Am Ende jedes siebten Jahres sollst du einen Schuldenerlass gewähren. (2. Mose 23.10-11) 2 Das soll folgendermaßen geschehen: Jeder Gläubiger soll seinem Schuldner die Rückzahlung erlassen. Er soll seinen Nächsten und Bruder nicht zur Bezahlung anhalten, sobald das Erlassjahr Jahwes ausgerufen ist. 3 Einen Ausländer darfst du drängen. Aber was du deinem Bruder geliehen hast, sollst du ihm überlassen. 4 Eigentlich sollte es gar keinen Armen bei dir geben, denn Jahwe wird dich reich segnen in dem Land, das er dir zum Erbbesitz gibt. 5 Doch nur dann, wenn du wirklich auf Jahwe, deinen Gott, hörst, wenn du das Gesetz hältst, das ich dir heute gebe, und danach lebst, 6 wird Jahwe, dein Gott, dich segnen, wie er es versprochen hat. Dann wirst du vielen Völkern leihen, brauchst aber selbst nichts zu borgen, du wirst über viele Völker herrschen, sie aber nicht über dich. (5. Mose 28.12) 7 Wenn aber in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, in irgendeiner Ortschaft einer deiner Brüder verarmt, dann sollst du dein Herz nicht hart werden lassen und deine Hand nicht vor ihm verschließen, (1. Johannes 3.17) 8 sondern sie ihm großzügig öffnen und ihm leihen, so viel er braucht. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich davor, dass dir der böse Gedanke in den Sinn kommt: "Bald kommt ja das siebte Jahr, das Erlassjahr!", und du dann deinen armen Bruder unfreundlich ansiehst und ihm nichts gibst. Wenn er Jahwe gegen dich anruft, würde es dir zur Sünde werden. 10 Gib ihm bereitwillig und sei nicht missmutig, wenn du ihm gibst. Denn dafür wird Jahwe, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem, was du unternimmst. 11 Die Armen werden niemals ganz aus deinem Land verschwinden. Darum befehle ich dir: Unterstütze deinen armen und bedürftigen Bruder in deinem Land! (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15) 12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, dann soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr sollst du ihn als frei entlassen. (2. Mose 21.2) 13 Und wenn du ihn freilässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen. 14 Von deinem Kleinvieh, deinem Korn und Wein sollst du ihm mitgeben, was er tragen kann. Du sollst ihm von dem geben, womit Jahwe, dein Gott, dich gesegnet hat. 15 Denk daran, dass auch du Sklave in Ägypten warst und dass Jahwe, dein Gott, dich befreit hat. Darum gebe ich dir heute dieses Gebot. (5. Mose 5.15) 16 Wenn dein Sklave aber sagt, dass er nicht von dir weggehen will, weil er dich und deine Familie liebt, weil es ihm gut bei dir geht, 17 dann sollst du eine Ahle durch sein Ohr in die Tür stechen. Dann wird er für immer dein Sklave sein. Auch deine Sklavin sollst du so behandeln. 18 Es soll dir nicht schwerfallen, wenn du ihn freilassen musst. Denn er hat dir sechs Jahre lang doppelt so viel wie ein Tagelöhner eingebracht. Und Jahwe, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust. 19 Jede männliche Erstgeburt von deinen Rindern, Schafen und Ziegen sollst du Jahwe, deinem Gott, weihen. Mit dem Erstgeborenen deines Rindes sollst du nicht arbeiten und das Erstgeborene von Schaf oder Ziege nicht scheren. (2. Mose 13.2) 20 Vor Jahwe, deinem Gott, sollst du sie verzehren, du und deine Familie, und zwar jedes Jahr an dem Ort, den Jahwe auswählen wird. (5. Mose 14.23) 21 Wenn das Tier jedoch ein Gebrechen hat, dass es lahm oder blind ist oder sonst einen Makel aufweist, darfst du es Jahwe, deinem Gott, nicht opfern. (3. Mose 22.20) 22 Du kannst es wie eine Gazelle oder einen Hirsch an deinem Ort verzehren, ob du rein oder unrein bist. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Nur sein Blut darfst du nicht essen. Du musst es wie Wasser auf die Erde fließen lassen. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)