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Jesaja - Kapitel 15

Drohendes Gericht über Moab

1 Ausspruch über Moab. Denn über Nacht ist Ar-Moab verwüstet, vernichtet; denn über Nacht ist Kir-Moab verwüstet, vernichtet. (Zephanja 2.8-11) 2 Man steigt zum Götzentempel hinauf, und nach Dibon auf die Höhen, um zu weinen; auf Nebo und auf Medeba jammert Moab; auf allen seinen Häuptern ist eine Glatze, jeder Bart ist abgeschoren. (Hesekiel 7.18) 3 Auf seinen Gassen gürten sie sich Sacktuch um, auf seinen Dächern und auf seinen Märkten jammert alles, zerfließend in Tränen. (Jesaja 22.1) 4 Und Hesbon schreit und Elale; bis Jahaz wird ihre Stimme gehört. Darum schreien die Gerüsteten Moabs laut auf, seine Seele bebt in ihm. 5 Mein Herz schreit über Moab - seine Flüchtlinge fliehen bis Zoar, bis Eglath-Schelischija. Denn die Anhöhe von Luchith steigt man mit Weinen hinauf; denn auf dem Wege nach Horonaim erhebt man Jammergeschrei. (Jesaja 16.9-11) 6 Denn die Wasser von Nimrim sollen zu Wüsten werden. Denn verdorrt ist das Gras, verschmachtet das Kraut; das Grün ist nicht mehr. 7 Darum tragen sie was sie erübrigt haben und ihr Aufbewahrtes über den Weidenbach. 8 Denn das Wehgeschrei hat die Runde gemacht in den Grenzen von Moab: bis Eglaim dringt sein Jammern, und bis Beer-Elim sein Jammern. 9 Denn die Wasser Dimons sind voll von Blut; denn ich verhänge noch mehr Unheil über Dimon: einen Löwen über die Entronnenen Moabs und über den Überrest des Landes.

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Psalm - Kapitel 93

Der ewige König

1 Der HERR ist König und herrlich geschmückt; der HERR ist geschmückt und hat ein Reich angefangen, soweit die Welt ist, und zugerichtet, daß es bleiben soll. (2. Mose 15.18) (Psalm 96.10) (Psalm 97.1) (Psalm 99.1) 2 Von Anbeginn steht dein Stuhl fest; du bist ewig. 3 HERR, die Wasserströme erheben sich, die Wasserströme erheben ihr Brausen, die Wasserströme heben empor die Wellen.
4 Die Wasserwogen im Meer sind groß und brausen mächtig; der HERR aber ist noch größer in der Höhe. 5 Dein Wort ist eine rechte Lehre. Heiligkeit ist die Zierde deines Hauses, o HERR, ewiglich. (Psalm 19.8-11)