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Jesaja - Kapitel 14

Freude und Staunen über den Sturz Babels und seines Königs

1 Denn Jehova wird sich Jakobs erbarmen und Israel noch erwählen, und wird sie in ihr Land einsetzen. Und der Fremdling wird sich ihnen anschließen, und sie werden sich dem Hause Jakob zugesellen. (Sacharja 1.17) 2 Und die Völker werden sie nehmen und sie an ihren Ort bringen; und das Haus Israel wird sich dieselben zu Knechten und zu Mägden zueignen im Lande Jehovas. Und sie werden gefangen wegführen, die sie gefangen wegführten, und werden herrschen über ihre Bedrücker. (Jesaja 49.22) 3 Und es wird geschehen an dem Tage, an welchem Jehova dir Ruhe schafft von deiner Mühsal und von deiner Unruhe und von dem harten Dienst, welchen man dir auferlegt hat, 4 da wirst du diesen Spruch anheben über den König von Babel und sprechen: Wie hat aufgehört der Bedrücker, aufgehört die Erpressung! 5 Zerbrochen hat Jehova den Stab der Gesetzlosen, den Herrscherstab, 6 welcher Völker schlug im Grimme mit Schlägen ohne Unterlaß, Nationen unterjochte im Zorn mit Verfolgung ohne Einhalt. 7 Es ruht, es rastet die ganze Erde; man bricht in Jubel aus. (Habakuk 2.20) 8 Auch die Zypressen freuen sich über dich, die Zedern des Libanon: "Seit du daliegst, kommt niemand mehr herauf, uns abzuhauen." (Jesaja 37.24) 9 Der Scheol drunten ist in Bewegung um deinetwillen, deiner Ankunft entgegen; er stört deinetwegen die Schatten auf, alle Mächtigen der Erde, er läßt von ihren Thronen aufstehen alle Könige der Nationen. 10 Sie alle heben an und sagen zu dir: "Auch du bist kraftlos geworden wie wir, bist uns gleich geworden!" 11 In den Scheol hinabgestürzt ist deine Pracht, das Rauschen deiner Harfen. Maden sind unter dir gebettet, und Würmer sind deine Decke. (Hesekiel 32.18-19) 12 Wie bist du vom Himmel gefallen, du Glanzstern, Sohn der Morgenröte! zur Erde gefällt, Überwältiger der Nationen! 13 Und du, du sprachst in deinem Herzen: "Zum Himmel will ich hinaufsteigen, hoch über die Sterne Gottes meinen Thron erheben, und mich niedersetzen auf den Versammlungsberg im äußersten Norden. 14 Ich will hinauffahren auf Wolkenhöhen, mich gleichmachen dem Höchsten." - (Hesekiel 28.14) 15 Doch in den Scheol wirst du hinabgestürzt, in die tiefste Grube. 16 Die dich sehen, betrachten dich, schauen dich an: "Ist das der Mann, der die Erde beben machte, Königreiche erschütterte; 17 der den Erdkreis der Wüste gleich machte und dessen Städte niederriß, dessen Gefangene nicht in die Heimat entließ?" 18 Alle Könige der Nationen insgesamt liegen mit Ehren, ein jeder in seinem Hause; 19 du aber bist hingeworfen fern von deiner Grabstätte, wie ein verabscheuter Schößling, bedeckt mit Erschlagenen, vom Schwerte Durchbohrten, die zu den Steinen der Grube hinabgefahren sind, wie ein zertretenes Aas. (Jesaja 34.3) (Jeremia 22.19) 20 Nicht wirst du mit ihnen vereint werden im Begräbnis; denn du hast dein Land zu Grunde gerichtet, dein Volk hingemordet. Der Same der Übeltäter wird nicht genannt werden in Ewigkeit. 21 Bereitet seinen Söhnen die Schlachtung, um der Missetat ihrer Väter willen! Nicht sollen sie aufstehen und die Erde in Besitz nehmen, und mit Städten füllen die Fläche des Erdkreises. (2. Mose 20.5) 22 Und ich werde wider sie aufstehen, spricht Jehova der Heerscharen, und werde von Babel ausrotten Namen und Überrest, und Sohn und Nachkommen, spricht Jehova. 23 Und ich werde es zum Besitztum der Igel machen und zu Wassersümpfen; und ich werde es ausfegen mit dem Besen der Vertilgung, spricht Jehova der Heerscharen.

Drohendes Gericht über Assur und die Philister

24 Jehova der Heerscharen hat geschworen und gesprochen: Wahrlich! Wie ich es vorbedacht, also geschieht es; und wie ich es beschlossen habe, also wird es zustande kommen: 25 daß ich Assyrien in meinem Lande zerschmettern und es auf meinen Bergen zertreten werde. Und so wird sein Joch von ihnen weichen, und seine Last wird weichen von ihrer Schulter. 26 Das ist der Ratschluß, der beschlossen ist über die ganze Erde; und das ist die Hand, die ausgestreckt ist über alle Nationen. 27 Denn Jehova der Heerscharen hat es beschlossen, und wer wird es vereiteln? und seine ausgestreckte Hand - wer könnte sie abwenden? 28 Im Todesjahre des Königs Ahas geschah dieser Ausspruch: (2. Chronik 28.27) 29 Freue dich nicht gänzlich Philistäa, daß zerbrochen ist der Stock, der dich schlug! Denn aus der Wurzel der Schlange wird ein Basilisk hervorkommen, und seine Frucht wird sein eine fliegende, feurige Schlange. (Jeremia 47.1) 30 Und die Erstgeborenen der Armen werden weiden, und die Dürftigen sich in Sicherheit lagern; aber deine Wurzel werde ich durch Hunger töten, und deinen Überrest wird er umbringen. 31 Heule, Tor! schreie Stadt! gänzlich hinschmelzen sollst du, Philistäa; denn von Norden her kommt Rauch und kein Vereinzelter ist unter seinen Scharen. 32 Und was antwortet man den Boten der Nationen? Daß Jehova Zion gegründet hat, und daß die Elenden seines Volkes darin Zuflucht finden.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)