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Jesaja - Kapitel 10

1 Wehe denen, die Satzungen des Unheils verordnen, und den Schreibern, welche Mühsal ausfertigen, 2 um die Armen vom Gericht zu verdrängen und die Elenden meines Volkes ihres Rechtes zu berauben, damit die Witwen ihre Beute werden und sie die Waisen plündern. 3 Und was wollt ihr tun am Tage der Heimsuchung und beim Sturme, der von fern daherkommt? Zu wem wollt ihr fliehen um Hilfe, und wohin eure Herrlichkeit in Sicherheit bringen? 4 Nichts anderes bleibt übrig, als unter Gefesselten sich zu krümmen; und unter Erschlagenen fallen sie hin. - Bei dem allen wendet sich sein Zorn nicht ab, und noch ist seine Hand ausgestreckt. (Jesaja 5.25)

Weheruf über Assur und dessen Niederlage

5 He! Assyrer, Rute meines Zornes! und der Stock in seiner Hand ist mein Grimm. (Jesaja 7.20) 6 Wider eine ruchlose Nation werde ich ihn senden und gegen das Volk meines Grimmes ihn entbieten, um Raub zu rauben und Beute zu erbeuten, und es der Zertretung hinzugeben gleich Straßenkot. 7 Er aber meint es nicht also, und sein Herz denkt nicht also; sondern zu vertilgen hat er im Sinne und auszurotten nicht wenige Nationen. (Sacharja 1.15) 8 Denn er spricht: Sind nicht meine Fürsten allesamt Könige? 9 Ist nicht Kalno wie Karchemis? nicht Hamath wie Arpad? nicht Samaria wie Damaskus? 10 So wie meine Hand die Königreiche der Götzen erreicht hat, - und ihre geschnitzten Bilder waren mehr als die von Jerusalem und von Samaria - (Jesaja 36.18-20) 11 werde ich nicht, wie ich Samaria und seinen Götzen getan habe, ebenso Jerusalem und seinen Götzen tun? 12 Und es wird geschehen, wenn der Herr sein ganzes Werk an dem Berge Zion und an Jerusalem vollbracht hat, so werde ich heimsuchen die Frucht der Überhebung des Herzens des Königs von Assyrien und den Stolz der Hoffart seiner Augen. (Jesaja 37.36) 13 Denn er hat gesagt: Durch die Kraft meiner Hand und durch meine Weisheit habe ich es getan, denn ich bin verständig; und ich verrückte die Grenzen der Völker und plünderte ihre Schätze und stieß, als ein Gewaltiger, Thronende hinab; 14 und meine Hand hat den Reichtum der Völker erreicht wie ein Nest, und wie man verlassene Eier zusammenrafft, so habe ich die ganze Erde zusammengerafft: da war keiner, der den Flügel regte, oder den Schnabel aufsperrte und zirpte. - 15 Darf die Axt sich rühmen wider den, der damit haut? oder die Säge sich brüsten wider den, der sie zieht? als schwänge ein Stock die, welche ihn emporheben, als höbe ein Stab den empor, der kein Holz ist! (Jesaja 10.5) 16 Darum wird der Herr, Jehova der Heerscharen, Magerkeit senden unter seine Fetten; und unter seiner Herrlichkeit wird ein Brand auflodern wie ein Feuerbrand. 17 Und das Licht Israels wird zum Feuer werden, und sein Heiliger zur Flamme, die seine Dornen und seine Disteln in Brand setzen und verzehren wird an einem Tage. (5. Mose 4.24) 18 Und er wird die Herrlichkeit seines Waldes und seines Fruchtgefildes von der Seele bis zum Fleische vernichten, daß es sein wird, wie wenn ein Kranker hinsiecht. 19 Und der Rest der Bäume seines Waldes wird zu zählen sein: ein Knabe könnte sie aufschreiben.

Rettung des überrestes Israels und Jerusalems

20 Und es wird geschehen an jenem Tage, da wird der Überrest Israels und das Entronnene des Hauses Jakob sich nicht mehr stützen auf den, der es schlägt; sondern es wird sich stützen auf Jehova, den Heiligen Israels, in Wahrheit. 21 Der Überrest wird umkehren, der Überrest Jakobs zu dem starken Gott. 22 Denn wenn auch dein Volk, Israel, wie der Sand des Meeres wäre, nur ein Überrest davon wird umkehren. Vertilgung ist festbeschlossen, sie bringt einherflutend Gerechtigkeit. (Römer 9.27) 23 Denn der Herr, Jehova der Heerscharen, vollführt Vernichtung und Festbeschlossenes inmitten der ganzen Erde. (Jesaja 28.22) 24 Darum spricht der Herr, Jehova der Heerscharen, also: Fürchte dich nicht, mein Volk, das in Zion wohnt, vor Assur, wenn er dich mit dem Stocke schlagen und seinen Stab wider dich erheben wird nach der Weise Ägyptens! 25 Denn noch um ein gar Kleines, so wird der Grimm zu Ende sein und mein Zorn sich wenden zu ihrer Vernichtung. 26 Und Jehova der Heerscharen wird über ihn die Geißel schwingen wie in der Niederlage Midians am Felsen Oreb; und sein Stab wird über das Meer sein, und er wird ihn erheben, wie er ihn über Ägypten erhob. (2. Mose 14.26) (Richter 7.25) 27 Und es wird geschehen an jenem Tage, daß seine Last weichen wird von deiner Schulter und sein Joch von deinem Halse; und das Joch wird gesprengt werden infolge des Fettes. 28 Er kommt gegen Aijath, zieht durch Migron; in Mikmas legt er sein Gepäck ab. 29 Sie ziehen über den Paß, zu Geba schlagen sie ihr Nachtlager auf. Rama bebt, Gibea Sauls flieht. 30 Schreie laut, Tochter Gallims! Horche auf, Lais! Armes Anathoth! 31 Madmena eilt davon, die Bewohner von Gebim flüchten. 32 Noch heute macht er halt in Nob; - er schwingt seine Hand gegen den Berg der Tochter Zion, den Hügel Jerusalems. - 33 Siehe, der Herr, Jehova der Heerscharen, haut mit Schreckensgewalt die Äste herunter; und die von hohem Wuchse werden gefällt, und die Emporragenden werden erniedrigt. 34 Und er schlägt die Dickichte des Waldes nieder mit dem Eisen, und der Libanon fällt durch einen Mächtigen.

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)