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Jeremia - Kapitel 7

Kein Aufhalten des Gerichts durch nur äußerlichen Gottesdienst - Gericht über Götzendienst

1 Das Wort, welches von seiten Jehovas zu Jeremia geschah, also: 2 Stelle dich in das Tor des Hauses Jehovas, und rufe daselbst dieses Wort aus und sprich: Höret das Wort Jehovas, ganz Juda, die ihr durch diese Tore eingehet, um Jehova anzubeten. 3 So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Machet gut eure Wege und eure Handlungen, so will ich euch an diesem Orte wohnen lassen. (Jesaja 1.16) (Jeremia 26.13) 4 Und verlasset euch nicht auf Worte der Lüge, indem man spricht: Der Tempel Jehovas, der Tempel Jehovas, der Tempel Jehovas ist dies! 5 Sondern wenn ihr eure Wege und eure Handlungen wirklich gut machet, wenn ihr wirklich Recht übet zwischen dem einen und dem anderen, 6 den Fremdling, die Waise und die Witwe nicht bedrücket, und unschuldiges Blut an diesem Orte nicht vergießet, und anderen Göttern nicht nachwandelt euch zum Unglück: (2. Mose 22.20-21) 7 so will ich euch an diesem Orte, in dem Lande, das ich euren Vätern gegeben habe, wohnen lassen von Ewigkeit zu Ewigkeit. 8 Siehe, ihr verlasset euch auf Worte der Lüge, die nichts nutzen. 9 Wie? stehlen, morden und Ehebruch treiben und falsch schwören und dem Baal räuchern und anderen Göttern nachwandeln, die ihr nicht kennet! 10 und dann kommet ihr und tretet vor mein Angesicht in diesem Hause, welches nach meinem Namen genannt ist, und sprechet: Wir sind errettet - damit ihr alle diese Greuel verübet! (Jeremia 4.10) 11 Ist denn dieses Haus, welches nach meinem Namen genannt ist, eine Räuberhöhle geworden in euren Augen? Ich selbst, siehe, ich habe es gesehen, spricht Jehova. (Matthäus 21.13) 12 Denn gehet doch hin nach meiner Stätte, die zu Silo war, woselbst ich zuerst meinen Namen wohnen ließ, und sehet, was ich ihr getan habe wegen der Bosheit meines Volkes Israel. (1. Samuel 4.12) (Psalm 78.60) (Johannes 18.1) 13 Und nun, weil ihr alle diese Werke getan habt, spricht Jehova, und ich zu euch geredet habe, früh mich aufmachend und redend, ihr aber nicht gehört habt; und ich euch gerufen, ihr aber nicht geantwortet habt: (Jesaja 65.12) (Sprüche 1.24) 14 so werde ich diesem Hause, welches nach meinem Namen genannt ist, worauf ihr euch verlasset, und dem Orte, den ich euch und euren Vätern gegeben, ebenso tun, wie ich Silo getan habe. (Jeremia 26.6) 15 Und ich werde euch wegwerfen von meinem Angesicht, so wie ich alle eure Brüder, den ganzen Samen Ephraims, weggeworfen habe. (2. Könige 17.18) (2. Könige 17.20) (2. Könige 17.23) 16 Du aber, bitte nicht für dieses Volk und erhebe weder Flehen noch Gebet für sie, und dringe nicht in mich; denn ich werde nicht auf dich hören. (Jeremia 11.14) (Jeremia 14.11) 17 Siehst du nicht, was sie in den Städten Judas und auf den Straßen von Jerusalem tun? 18 Die Kinder lesen Holz auf, und die Väter zünden das Feuer an; und die Weiber kneten den Teig, um Kuchen zu bereiten für die Königin des Himmels und anderen Göttern Trankopfer zu spenden, um mich zu kränken. (Jeremia 44.17) 19 Kränken sie mich, spricht Jehova, nicht vielmehr sich selbst zur Beschämung ihres Angesichts? 20 Darum spricht der Herr, Jehova, also: Siehe, mein Zorn und mein Grimm wird sich über diesen Ort ergießen, über die Menschen und über das Vieh, und über die Bäume des Feldes und über die Frucht des Landes; und er wird brennen und nicht erlöschen. 21 So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Füget eure Brandopfer zu euren Schlachtopfern und esset Fleisch. (Psalm 50.8) 22 Denn ich habe nicht mit euren Vätern geredet und ihnen nicht betreffs des Brandopfers und des Schlachtopfers geboten, an dem Tage, da ich sie aus dem Lande Ägypten herausführte; (1. Samuel 15.22) (Micha 6.6-8) 23 sondern dieses Wort habe ich ihnen geboten, und gesagt: Höret auf meine Stimme, so werde ich euer Gott sein, und ihr werdet mein Volk sein; und wandelt auf dem ganzen Wege, den ich euch gebiete, auf daß es euch wohlgehe. (2. Mose 19.5) 24 Aber sie haben nicht gehört und ihr Ohr nicht geneigt, sondern haben gewandelt in den Ratschlägen, in dem Starrsinn ihres bösen Herzens; und sie haben mir den Rücken zugekehrt und nicht das Angesicht. (Jesaja 65.2) (Jeremia 11.8) 25 Von dem Tage an, da eure Väter aus dem Lande Ägypten auszogen, bis auf diesen Tag habe ich alle meine Knechte, die Propheten, zu euch gesandt, täglich früh mich aufmachend und sendend. 26 Aber sie haben nicht auf mich gehört und ihr Ohr nicht geneigt; und sie haben ihren Nacken verhärtet, haben es ärger gemacht als ihre Väter. (Jeremia 16.12) 27 Und wenn du alle diese Worte zu ihnen redest, so werden sie nicht auf dich hören; und rufst du ihnen zu, so werden sie dir nicht antworten. 28 So sprich denn zu ihnen: Dies ist das Volk, welches auf die Stimme Jehovas, seines Gottes, nicht hört und keine Zucht annimmt; die Treue ist untergegangen und ist ausgerottet aus ihrem Munde. (Jeremia 5.1) 29 Schere deinen Haarschmuck und wirf ihn weg, und erhebe ein Klagelied auf den kahlen Höhen: denn Jehova hat das Geschlecht seines Grimmes verworfen und verstoßen. 30 Denn die Kinder Juda haben getan, was böse ist in meinen Augen, spricht Jehova; sie haben ihre Scheusale in das Haus gestellt, welches nach meinem Namen genannt ist, um es zu verunreinigen. (Jeremia 32.34) 31 Und sie haben die Höhen des Topheth gebaut, welches im Tale des Sohnes Hinnoms ist, um ihre Söhne und ihre Töchter im Feuer zu verbrennen, was ich nicht geboten habe und mir nicht in den Sinn gekommen ist. (3. Mose 18.21) (2. Könige 23.10) 32 Darum siehe, Tage kommen, spricht Jehova, da man nicht mehr Topheth, noch Tal des Sohnes Hinnoms, sondern Würgetal sagen wird; man wird im Topheth begraben aus Mangel an Raum. (Jeremia 19.6) 33 Und die Leichname dieses Volkes werden dem Gevögel des Himmels und den Tieren der Erde zur Speise sein, und niemand wird sie wegscheuchen. (Jeremia 9.21) (Jeremia 19.7) 34 Und ich werde in den Städten Judas und auf den Straßen von Jerusalem aufhören lassen die Stimme der Wonne und die Stimme der Freude, die Stimme des Bräutigams und die Stimme der Braut; denn das Land soll zur Einöde werden. (Jeremia 16.9)

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"