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Jeremia - Kapitel 6

Nochmalige Ankündigung des Gerichts wegen der Sünden Judas

1 Flüchtet, ihr Kinder Benjamin, aus Jerusalem hinaus, und stoßet in die Posaune zu Tekoa, und errichtet ein Zeichen über Beth-Hakkerem; denn Unglück ragt herein von Norden her und große Zerschmetterung. (Jeremia 4.6) 2 Die Schöne und die Verzärtelte, die Tochter Zion, vertilge ich. 3 Hirten kommen zu ihr mit ihren Herden; sie schlagen Zelte rings um sie auf, weiden ein jeder seinen Raum ab. (Jeremia 4.17) 4 "Heiliget einen Krieg wider sie! Machet euch auf und laßt uns am Mittag hinaufziehen! ... Wehe uns! denn der Tag hat sich geneigt, denn die Abendschatten strecken sich. 5 Machet euch auf und laßt uns in der Nacht hinaufziehen und ihre Paläste verderben!" 6 Denn so hat Jehova der Heerscharen gesprochen: Fället Bäume und schüttet einen Wall wider Jerusalem auf! Sie ist die Stadt, die heimgesucht werden soll; sie ist voll Bedrückung in ihrem Innern. (Jeremia 5.1) 7 Wie ein Brunnen sein Wasser quellen läßt, so läßt sie ihre Bosheit quellen. Gewalttat und Zerstörung werden in ihr gehört, Wunde und Schlag sind beständig vor meinem Angesicht. 8 Laß dich zurechtweisen, Jerusalem, damit meine Seele sich nicht von dir losreiße, damit ich dich nicht zur Wüste mache, zu einem unbewohnten Lande. 9 So spricht Jehova der Heerscharen: Wie am Weinstock wird man Nachlese halten an dem Überrest Israels. Lege wieder deine Hand an, wie der Winzer an die Ranken. 10 Zu wem soll ich reden und wem Zeugnis ablegen, daß sie hören? Siehe, ihr Ohr ist unbeschnitten, und sie können nicht aufmerken; siehe, das Wort Jehovas ist ihnen zum Hohn geworden, sie haben keine Lust daran. 11 Und ich bin voll des Grimmes Jehovas, bin müde, ihn zurückzuhalten. - Ergieße ihn über die Kinder auf der Gasse und über den Kreis der Jünglinge allzumal; denn sowohl Mann als Weib werden getroffen werden, der Alte wie der Hochbetagte; 12 und ihre Häuser werden anderen zugewandt werden, Felder und Weiber allzumal. Denn ich strecke meine Hand aus wider die Bewohner des Landes, spricht Jehova. 13 Denn von ihrem Kleinsten bis zu ihrem Größten sind sie insgesamt der Gewinnsucht ergeben; und vom Propheten bis zum Priester üben sie allesamt Falschheit, (Jeremia 8.10-12) 14 und sie heilen die Wunde der Tochter meines Volkes leichthin und sprechen: Friede, Friede! und da ist doch kein Friede. (Hesekiel 13.10) (Hesekiel 13.16) (1. Thessalonicher 5.3) 15 Sie werden beschämt werden, weil sie Greuel verübt haben. Ja, sie schämen sich keineswegs, ja, Beschämung kennen sie nicht. Darum werden sie fallen unter den Fallenden; zur Zeit, da ich sie heimsuchen werde, werden sie straucheln, spricht Jehova. 16 So spricht Jehova: Tretet auf die Wege, und sehet und fraget nach den Pfaden der Vorzeit, welches der Weg des Guten sei, und wandelt darauf; so werdet ihr Ruhe finden für eure Seelen. Aber sie sprechen: Wir wollen nicht darauf wandeln. (Jeremia 44.16) (Matthäus 11.29) 17 Und ich habe Wächter über euch bestellt, die da sagen: Merket auf den Schall der Posaune! Aber sie sprechen: Wir wollen nicht darauf merken. (Jesaja 52.8) (Hesekiel 3.17) 18 Darum höret, ihr Nationen, und wisse, du Gemeinde, was wider sie geschieht! 19 Höre es, Erde! Siehe, ich bringe Unglück über dieses Volk, die Frucht ihrer Gedanken; denn auf meine Worte haben sie nicht gemerkt, und mein Gesetz - sie haben es verschmäht. (5. Mose 32.1) (Jesaja 1.2) 20 Wozu soll mir denn Weihrauch aus Scheba kommen, und das gute Würzrohr aus fernem Lande? Eure Brandopfer sind mir nicht wohlgefällig und eure Schlachtopfer mir nicht angenehm. (Jesaja 1.11) 21 Darum, so spricht Jehova: Siehe, ich lege diesem Volke Anstöße, daß Väter und Kinder darüber straucheln, daß der Nachbar und sein Genosse zumal umkommen. 22 So spricht Jehova: Siehe, es kommt ein Volk aus dem Lande des Nordens, und eine große Nation macht sich auf von dem äußersten Ende der Erde. (5. Mose 28.49) (Jeremia 5.15) 23 Bogen und Wurfspieß führen sie, sie sind grausam und ohne Erbarmen; ihre Stimme braust wie das Meer, und auf Rossen reiten sie: gerüstet wider dich, Tochter Zion, wie ein Mann zum Kriege. - (Jeremia 50.42) 24 Wir haben die Kunde von ihm vernommen: Unsere Hände sind schlaff geworden; Angst hat uns ergriffen, Wehen, der Gebärenden gleich. - 25 Geh nicht hinaus aufs Feld und wandle nicht auf dem Wege; denn der Feind hat ein Schwert, - Schrecken ringsum! 26 Tochter meines Volkes, gürte dir Sacktuch um und wälze dich in der Asche, trauere wie um den Eingeborenen, führe bittere Klage! denn plötzlich wird der Verwüster über uns kommen. (Amos 8.10) 27 Ich habe dich zum Prüfer unter meinem Volke gesetzt, als eine Feste, damit du ihren Weg erkennen und prüfen möchtest. 28 Allesamt sind sie die Widerspenstigsten der Widerspenstigen; sie gehen als Verleumder umher, sie sind Erz und Eisen; sie handeln verderbt allesamt. (Hesekiel 22.18) 29 Versengt vom Feuer ist der Blasebalg, zu Ende ist das Blei; vergebens hat man geschmolzen und geschmolzen: Die Bösen sind nicht ausgeschieden worden. 30 Verworfenes Silber nennt man sie, denn Jehova hat sie verworfen. (Jesaja 1.22)

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3. Mose - Kapitel 13

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: (5. Mose 24.8) 2 "Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und somit der Verdacht auf Aussatz besteht, dann muss er zum Priester gebracht werden, zu Aaron oder einem seiner Söhne. 3 Der Priester muss die befallene Stelle auf der Haut besehen. Hat sich das Haar an dieser Stelle weiß gefärbt und erscheint sie tiefer als die übrige Haut, dann handelt es sich um Aussatz. Wenn der Priester das sieht, soll er denjenigen für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Falls es ein heller Fleck auf seiner Haut ist, der nicht tiefer als die Haut erscheint und dessen Haar nicht weiß geworden ist, dann soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 5 Am siebten Tag soll der Priester ihn untersuchen. Wenn der Fleck in seinen Augen unverändert ist und nicht um sich gegriffen hat, soll der Priester ihn für weitere sieben Tage isolieren. 6 Am siebten Tag soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Ist der Fleck dann blass geworden und hat sich auf der Haut nicht ausgebreitet, soll der Priester ihn für rein erklären. Es ist ein Ausschlag. Derjenige soll seine Kleider waschen und ist dann rein. 7 Wenn der Ausschlag auf der Haut sich aber ausgebreitet hat, nachdem der Betreffende sich dem Priester zeigte, dann muss er sich dem Priester ein zweites Mal zeigen. 8 Der Priester soll es untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet hat, muss der Priester ihn für unrein erklären. 9 Wenn sich ein Aussatzmal bei einem Menschen bildet, dann soll er zum Priester gebracht werden. 10 Stellt der Priester fest, dass sich eine weiße Schwellung auf der Haut zeigt, dass die Haare heller geworden sind und sich an dieser Stelle eine Wucherung aus rohem Fleisch befindet, 11 dann ist das ein fortgeschrittener Aussatz auf seiner Haut. Der Priester braucht ihn nicht erst zu isolieren, sondern muss ihn gleich für unrein erklären, denn er ist unrein. 12 Breitet sich der Aussatz aber über die ganze Haut aus und bedeckt den Kranken von Kopf bis Fuß, so weit der Priester es sehen kann, 13 soll er es untersuchen. Wenn der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt er als rein. 14 Sobald sich aber eine Wucherung an ihm zeigt, ist er unrein. 15 Wenn der Priester die Wucherung sieht, soll er ihn für unrein erklären. Es ist Aussatz. 16 Wenn die Wucherung zurückgeht und weiß wird, soll der Kranke zum Priester kommen, 17 und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären. Er ist rein. 18 Wenn auf der Haut eines Menschen ein Geschwür entsteht und wieder abheilt, 19 aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll derjenige sich dem Priester zeigen. 20 Der Priester soll es untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, soll der Priester ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal, das sich in dem Geschwür gebildet hat. 21 Untersucht der Priester aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 22 Hat das Mal sich danach ausgedehnt, muss der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt der Fleck jedoch an seiner Stelle und breitet sich nicht aus, dann ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und darin bildet sich ein weiß-rötlicher oder ein weißer Fleck, 25 soll der Priester ihn untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, dann ist Aussatz in der Brandwunde aufgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 26 Untersucht er aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll er ihn für sieben Tage isolieren. 27 Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Wenn sich der Fleck auf der Haut ausbreitet, soll er ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 28 Wenn der Fleck sich nicht ausgebreitet hat und blass aussieht, so ist es eine Schwellung der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären. Es ist nur eine Wundnarbe. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf dem Kopf oder unter dem Bart bekommt, 30 soll der Priester das Übel untersuchen. Erscheint es tiefer liegend als die Haut, und goldglänzende dünne Haare wachsen darauf, dann muss der Priester die Person für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder Bartes. 31 Wenn der Priester aber die von der Flechte befallene Stelle untersucht und sie nicht tiefer als die übrige Haut erscheint und sich keine schwarzen Haare darauf befinden, dann soll der Priester die Person für sieben Tage isolieren. 32 Am siebten Tag soll er die Stelle wieder untersuchen. Hat die Flechte nicht um sich gegriffen und ist kein goldglänzendes Haar darin und erscheint sie nicht tiefer als die Haut, 33 dann soll die Person sich das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliere sie noch einmal sieben Tage. 34 Wenn er die Flechte am siebten Tag untersucht und sie hat nicht um sich gegriffen und erscheint nicht tiefer als die Haut, dann soll er die Person für rein erklären. Sie soll ihre Kleider waschen und ist rein. 35 Wenn die Flechte nach der Reinigung aber doch um sich greift, 36 soll der Priester die Person noch einmal untersuchen. Wenn die Flechte in der Haut um sich gegriffen hat, muss der Priester nicht nach goldglänzenden Haaren suchen. Die Person ist unrein. 37 Ist die Flechte aber in seinen Augen unverändert geblieben und schwarze Haare sind darin gewachsen, ist die Flechte geheilt. Die Person ist rein und der Priester soll sie für rein erklären. 38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut, 39 soll der Priester sie untersuchen. Sind es nur blassweiße Flecken, dann ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist. Die Person ist rein. 40 Wenn ein Mann auf dem Hinterkopf kahl wird, hat er eine Glatze. Er ist rein. 41 Wenn sein Kopf auf der Vorderseite kahl wird, hat er eine Stirnglatze. Er ist rein. 42 Wenn an den kahlen Stellen hinten oder vorn ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, dann ist Aussatz bei ihm ausgebrochen. 43 Der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das erhöhte Mal auf seiner hinteren oder vorderen Glatze weiß-rötlich aussieht wie Aussatz auf der Haut, 44 dann ist er ein aussätziger Mann. Der Priester soll ihn unbedingt für unrein erklären. Er hat auf seinem Kopf ein Aussatzmal. 45 Der Aussätzige, an dem ein solches Mal ist, muss zerrissene Kleider tragen, sein Kopfhaar verwildern lassen und den Lippenbart verhüllen, und er soll rufen: Unrein, unrein. 46 Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein und soll abgesondert leben. Seine Wohnung soll außerhalb vom Lager sein." (4. Mose 5.3) 47 "Wenn an einem Kleid aus Leinen oder Wolle ein Aussatzmal entsteht 48 oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff aus Leinen oder Wolle oder an Leder oder etwas, das aus Leder angefertigt ist, 49 und das Mal am Kleid, am Leder, am gewebten oder gewirkten Stoff oder am ledernen Gegenstand ist grünlich oder rötlich, dann ist es ein Aussatzmal und muss dem Priester gezeigt werden. 50 Der Priester untersuche das Mal und schließe das Stück sieben Tage lang ein. 51 Untersucht er es am siebten Tag und sieht, dass das Mal sich am Kleid, am gewebten oder gewirkten Stoff, am Leder oder am ledernen Gegenstand ausgeweitet hat, dann ist es ein bösartiger Aussatz. Das Stück ist unrein. 52 Man soll das Kleid oder den gewebten oder gewirkten Stoff aus Wolle oder Leinen oder den ledernen Gegenstand verbrennen, denn es handelt sich um bösartigen Aussatz. Das Stück muss verbrannt werden. 53 Wenn der Priester das Mal untersucht und sieht, dass es auf dem Kleid, dem gewebten oder gewirkten Stück oder dem ledernen Gegenstand nicht um sich gegriffen hat, 54 dann soll der Priester anordnen, dass man das, woran das Mal ist, wäscht. Dann soll er es noch einmal sieben Tage lang einschließen. 55 Wenn der Priester das Mal nach dem Waschen untersucht und es hat sich nicht verändert, auch nicht um sich gegriffen, ist das Stück dennoch unrein. Es muss verbrannt werden. Es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Vorder- oder Rückseite. 56 Wenn der Priester das Mal untersucht und es ist nach dem Waschen blass geworden, dann soll er es vom Kleid, vom Leder, vom Gewebten oder Gewirkten abreißen. 57 Zeigt sich der Befall aber erneut an dem Kleid, am Gewebten oder Gewirkten oder einem Gegenstand aus Leder, ist es ein neu ausbrechender Aussatz. Dann muss das Stück mit dem Mal verbrannt werden. 58 Aber das Kleid, der gewebte oder gewirkte Stoff oder ein Gegenstand aus Leder, von denen das Mal nach dem Waschen verschwindet, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein. 59 Das ist die Weisung für ein Aussatzmal an einem Kleid aus Wolle oder Leinen oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff oder an einem Gegenstand aus Leder, nach der man diese für rein oder unrein erklären muss."