Belagerung Jerusalems - Flucht und Gefangennahme des Königs Zedekia
1Einundzwanzig Jahre war Zedekia alt, als er König wurde, und er regierte elf Jahre zu Jerusalem; und der Name seiner Mutter war Hamutal, die Tochter Jeremias, von Libna.(2. Könige 24.18)(2. Chronik 36.11)(Jeremia 39.1)2Und er tat, was böse war in den Augen Jehovas, nach allem, was Jojakim getan hatte.3Denn wegen des Zornes Jehovas erging es Jerusalem und Juda also, bis er sie weggeworfen hatte von seinem Angesicht. Und Zedekia empörte sich gegen den König von Babel.4Und es geschah im neunten Jahre seiner Regierung, im zehnten Monat, am Zehnten des Monats, da kamen Nebukadrezar, der König von Babel, er und sein ganzes Heer, wider Jerusalem und lagerten sich wider dasselbe; und sie bauten Belagerungstürme wider dasselbe ringsumher.5Und die Stadt kam in Belagerung bis in das elfte Jahr des Königs Zedekia.6Im vierten Monat, am Neunten des Monats, da nahm der Hunger in der Stadt überhand; und es war kein Brot mehr da für das Volk des Landes.7Und die Stadt wurde erbrochen, und alle Kriegsmänner flohen und zogen des Nachts aus der Stadt hinaus auf dem Wege durch das Tor, welches zwischen den beiden Mauern bei dem Garten des Königs war (die Chaldäer aber waren rings um die Stadt her); und sie zogen den Weg zur Ebene.8Aber das Heer der Chaldäer jagte dem König nach, und sie erreichten Zedekia in den Ebenen von Jericho; und sein ganzes Heer zerstreute sich von ihm weg.9Und sie ergriffen den König und führten ihn hinauf zu dem König von Babel, nach Ribla im Lande Hamath; und er sprach das Urteil über ihn.10Und der König von Babel schlachtete die Söhne Zedekias vor seinen Augen, und er schlachtete auch alle Fürsten von Juda zu Ribla.11Und er blendete die Augen Zedekias und band ihn mit ehernen Fesseln; und der König von Babel brachte ihn nach Babel und setzte ihn in Gewahrsam bis zum Tage seines Todes.(Jeremia 32.5)
Zerstörung Jerusalems und des Tempels - Wegführung nach Babel
12Und im fünften Monat, am Zehnten des Monats, das war das neunzehnte Jahr des Königs Nebukadrezar, des Königs von Babel, kam Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, der vor dem König von Babel stand, nach Jerusalem;13und er verbrannte das Haus Jehovas und das Haus des Königs; und alle Häuser von Jerusalem und jedes große Haus verbrannte er mit Feuer.14Und das ganze Heer der Chaldäer, welches bei dem Obersten der Leibwache war, riß alle Mauern von Jerusalem ringsum nieder.15Und von den Geringen des Volkes und den Rest des Volkes, die in der Stadt Übriggebliebenen, und die Überläufer, die zum König von Babel übergelaufen waren, und den Rest der Menge führte Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, hinweg.16Aber von den Geringen des Landes ließ Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, zurück zu Weingärtnern und zu Ackersleuten.17Und die Chaldäer zerschlugen die ehernen Säulen, die am Hause Jehovas waren, und die Gestelle und das eherne Meer, welche im Hause Jehovas waren; und sie führten alles Erz davon nach Babel.(Jeremia 27.19-22)18Und sie nahmen die Töpfe weg und die Schaufeln und die Lichtmesser und die Sprengschalen und die Schalen und alle ehernen Geräte, womit man den Dienst verrichtete.19Auch die Becken und die Räucherpfannen und die Sprengschalen und die Töpfe und die Leuchter und die Schalen und die Spendschalen, was von Gold war, das Gold, und was von Silber war, das Silber, nahm der Oberste der Leibwache weg.20Die zwei Säulen, das eine Meer und die zwölf ehernen Rinder, welche unter demselben waren, und die Gestelle, welche der König Salomo für das Haus Jehovas gemacht hatte: das Erz aller dieser Geräte war nicht zu wägen.(1. Könige 7.15)21Und die Säulen: achtzehn Ellen war die Höhe der einen Säule, und ein Faden von zwölf Ellen umfaßte sie; und ihre Dicke war vier Finger, sie war hohl.22Und ein Kapitäl von Erz war darauf, und die Höhe des einen Kapitäls war fünf Ellen; und ein Netzwerk und Granatäpfel waren an dem Kapitäl ringsum: alles von Erz; und desgleichen war die andere Säule, und Granatäpfel daran.23Und der Granatäpfel waren 96 nach den vier Winden hin; aller Granatäpfel waren hundert am Netzwerk ringsum.24Und der Oberste der Leibwache nahm Scheraja, den Oberpriester, und Zephanja, den zweiten Priester, und die drei Hüter der Schwelle:25und aus der Stadt nahm er einen Kämmerer, der über die Kriegsleute bestellt war, und sieben Männer von denen, welche das Angesicht des Königs sahen, die in der Stadt vorgefunden wurden, und den Schreiber des Heerobersten, welcher das Volk des Landes zum Heere aushob, und sechzig Mann von dem Volke des Landes, die in der Stadt vorgefunden wurden.26Und Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, nahm sie und brachte sie zu dem König von Babel nach Ribla.27Und der König von Babel erschlug sie und tötete sie zu Ribla im Lande Hamath. - Und so wurde Juda aus seinem Lande weggeführt.28Dies ist das Volk, welches Nebukadrezar weggeführt hat: Im 7. Jahre 3023 Juden;(2. Könige 24.11)29im 18. Jahre Nebukadrezars 832 Seelen aus Jerusalem;30im 23. Jahre Nebukadrezars führte Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, von den Juden 745 Seelen weg; aller Seelen waren 4600.
Begnadigung des Königs Jojachin
31Und es geschah im 37. Jahre der Wegführung Jojakins, des Königs von Juda, im 12. Monat, am 25. des Monats, da erhob Ewil-Merodak, der König von Babel, im ersten Jahre seiner Regierung das Haupt Jojakins, des Königs von Juda, und führte ihn aus dem Gefängnis.32Und er redete gütig mit ihm und setzte seinen Stuhl über den Stuhl der Könige, die bei ihm in Babel waren;33und er veränderte die Kleider seines Gefängnisses. Und Jojakin aß beständig vor ihm alle Tage seines Lebens;34und sein Unterhalt: ein beständiger Unterhalt wurde ihm von dem König von Babel gegeben, soviel er täglich bedurfte, bis zum Tage seines Todes, alle Tage seines Lebens.
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)