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Jeremia - Kapitel 50

Ausspruch über Babel: Sein Sturz und dessen Folgen für Israel und Juda

1 Das Wort, welches Jehova über Babel, über das Land der Chaldäer, durch den Propheten Jeremia geredet hat. (Jesaja 13.1) (Jesaja 14.1) 2 Verkündiget es unter den Nationen und laßt es hören, und erhebet ein Panier; laßt es hören, verhehlet es nicht! Sprechet: Babel ist eingenommen, Bel zu Schanden geworden, Merodak bestürzt; ihre Götzenbilder sind zu Schanden geworden, ihre Götzen sind bestürzt. (Jesaja 46.1) 3 Denn wider dasselbe ist eine Nation heraufgezogen von Norden her: Diese wird sein Land zur Wüste machen, daß kein Bewohner mehr darin sein wird; sowohl Menschen als Vieh sind entflohen, weggezogen. 4 In jenen Tagen und zu jener Zeit, spricht Jehova, werden die Kinder Israel kommen, sie und die Kinder Juda zusammen; fort und fort weinend werden sie gehen und Jehova, ihren Gott, suchen. (Jeremia 31.9) 5 Sie werden nach Zion fragen, indem ihr Angesicht dahin gerichtet ist: Kommet und schließet euch an Jehova an mit einem ewigen Bunde, der nicht vergessen werde! - 6 Mein Volk war eine verlorene Schafherde: ihre Hirten leiteten sie irre auf verführerische Berge; sie gingen von Berg zu Hügel, vergaßen ihre Lagerstätte. 7 Alle, die sie fanden, fraßen sie; und ihre Feinde sprachen: Wir verschulden uns nicht, weil sie gegen Jehova gesündigt haben, die Wohnung der Gerechtigkeit, und gegen Jehova, die Erwartung ihrer Väter. 8 Flüchtet aus Babel hinaus, und ziehet aus dem Lande der Chaldäer; und seid wie die Böcke vor der Herde her! (Jeremia 51.6) (Jeremia 51.45) 9 Denn siehe, ich erwecke und führe herauf wider Babel eine Versammlung großer Nationen aus dem Lande des Nordens, und sie werden sich wider dasselbe aufstellen: Von dort aus wird es eingenommen werden. Ihre Pfeile sind wie die eines geschickten Helden, keiner kehrt leer zurück. 10 Und Chaldäa wird zum Raube werden; alle, die es berauben, werden satt werden, spricht Jehova. 11 Denn möget ihr euch auch freuen, denn möget ihr auch frohlocken, Plünderer meines Erbteils, denn möget ihr auch hüpfen wie eine dreschende junge Kuh, und wiehern gleich starken Rossen: (5. Mose 32.27) (Jesaja 10.5) (Jesaja 10.7) (Jesaja 10.15) 12 sehr beschämt ist eure Mutter, zu Schanden geworden eure Gebärerin. Siehe, es ist die letzte der Nationen, eine Wüste, eine Dürre und eine Steppe. 13 Vor dem Grimm Jehovas wird es nicht mehr bewohnt werden, sondern eine Wüste sein ganz und gar. Ein jeder, der an Babel vorüberzieht, wird sich entsetzen und zischen über alle seine Plagen. (Jeremia 49.17) (Jeremia 51.37) 14 Stellet euch ringsum auf wider Babel, alle, die ihr den Bogen spannet; schießet nach ihm, schonet die Pfeile nicht! denn gegen Jehova hat es gesündigt. 15 Erhebet ein Schlachtgeschrei gegen dasselbe ringsum! Es hat sich ergeben; gefallen sind seine Festungswerke, niedergerissen seine Mauern. Denn es ist die Rache Jehovas. Rächet euch an ihm, tut ihm, wie es getan hat! (Offenbarung 18.6) 16 Rottet aus Babel den Säemann aus und den, der die Sichel führt zur Erntezeit! Vor dem verderbenden Schwerte wird ein jeder zu seinem Volke sich wenden und ein jeder in sein Land fliehen. 17 Israel ist ein versprengtes Schaf, welches Löwen verscheucht haben. Zuerst hat der König von Assyrien es gefressen, und nun zuletzt hat Nebukadrezar, der König von Babel, ihm die Knochen zermalmt. 18 Darum spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels, also: Siehe, ich suche heim den König von Babel und sein Land, gleichwie ich den König von Assyrien heimgesucht habe. 19 Und ich will Israel zu seiner Trift zurückbringen, daß es den Karmel und Basan beweide, und seine Seele sich sättige auf dem Gebirge Ephraim und in Gilead. 20 In jenen Tagen und zu jener Zeit, spricht Jehova, wird Israels Missetat gesucht werden, und sie wird nicht da sein, und die Sünden Judas, und sie werden nicht gefunden werden; denn ich will denen vergeben, die ich übriglasse. (Jeremia 31.34) (Jeremia 33.8) 21 Wider das Land "Doppelte Widerspenstigkeit", wider dasselbe ziehe hinauf und gegen die Bewohner von "Heimsuchung". Verwüste und vertilge hinter ihnen her, spricht Jehova, und tue nach allem, was ich dir geboten habe! 22 Kriegslärm im Lande und große Zertrümmerung! 23 Wie ist zerhauen und zertrümmert der Hammer der ganzen Erde! Wie ist Babel zum Entsetzen geworden unter den Nationen! (Jeremia 51.20) 24 Ich habe dir Schlingen gelegt, und du wurdest auch gefangen, Babel, ohne daß du es wußtest; du wurdest gefunden und auch ergriffen, weil du dich wider Jehova in Krieg eingelassen hast. 25 Jehova hat seine Rüstkammer aufgetan und hervorgeholt die Waffen seines Grimmes; denn der Herr, Jehova der Heerscharen, hat ein Werk in dem Lande der Chaldäer. 26 Kommet über dasselbe von allen Seiten her, öffnet seine Scheunen, schüttet es auf wie Garbenhaufen und vertilget es; nicht bleibe ihm ein Überrest! 27 Erwürget alle seine Farren, zur Schlachtung sollen sie hinstürzen! Wehe über sie! denn ihr Tag ist gekommen, die Zeit ihrer Heimsuchung. 28 Horch! Flüchtlinge und Entronnene aus dem Lande Babel, um in Zion zu verkünden die Rache Jehovas, unseres Gottes, die Rache seines Tempels. 29 Rufet Schützen herbei wider Babel, alle, die den Bogen spannen! belagert es ringsum, niemand entrinne! Vergeltet ihm nach seinem Werke, tut ihm nach allem, was es getan hat; denn es hat vermessen gehandelt gegen Jehova, gegen den Heiligen Israels. (Jeremia 50.15) 30 Darum sollen seine Jünglinge auf seinen Straßen fallen und alle seine Kriegsmänner umkommen an selbigem Tage, spricht Jehova. 31 Siehe, ich will an dich, du Stolze, spricht der Herr, Jehova der Heerscharen; denn gekommen ist dein Tag, die Zeit, da ich dich heimsuche. 32 Dann wird die Stolze straucheln und fallen, und niemand wird sie aufrichten; und ich werde ein Feuer anzünden in ihren Städten, daß es alle ihre Umgebung verzehre. 33 So spricht Jehova der Heerscharen: Die Kinder Israel und die Kinder Juda sind Bedrückte allzumal; und alle, die sie gefangen weggeführt, haben sie festgehalten, haben sich geweigert, sie zu entlassen. 34 Ihr Erlöser ist stark, Jehova der Heerscharen ist sein Name; er wird ihre Rechtssache gewißlich führen, auf daß er dem Lande Ruhe schaffe und die Bewohner von Babel erzittern mache. 35 Das Schwert über die Chaldäer, spricht Jehova, und über die Bewohner von Babel und über seine Fürsten und über seine Weisen! 36 Das Schwert über die Schwätzer, daß sie zu Narren werden! das Schwert über seine Helden, daß sie verzagen! 37 das Schwert über seine Rosse und über seine Wagen und über das ganze Mischvolk, welches in seiner Mitte ist, daß sie zu Weibern werden! das Schwert über seine Schätze, daß sie geplündert werden! (Jeremia 51.30) 38 Dürre über seine Gewässer, daß sie austrocknen! Denn es ist ein Land der geschnitzten Bilder, und sie rasen durch ihre erschreckenden Götzen. 39 Darum werden Wüstentiere mit wilden Hunden darin wohnen, und Strauße darin wohnen; und es soll in Ewigkeit nicht mehr bewohnt werden, und keine Niederlassung sein von Geschlecht zu Geschlecht. 40 Gleich der Umkehrung Sodoms und Gomorras und ihrer Nachbarn durch Gott, spricht Jehova, wird niemand daselbst wohnen und kein Menschenkind darin weilen. (1. Mose 19.24-25) 41 Siehe, es kommt ein Volk von Norden her, und eine große Nation und viele Könige machen sich auf von dem äußersten Ende der Erde. (Jeremia 50.9) 42 Bogen und Wurfspieß führen sie, sie sind grausam und ohne Erbarmen; ihre Stimme braust wie das Meer, und auf Rossen reiten sie: gerüstet wider dich, Tochter Babel, wie ein Mann zum Kriege. (Jeremia 6.23) 43 Der König von Babel hat die Kunde von ihnen vernommen, und seine Hände sind schlaff geworden; Angst hat ihn ergriffen, Wehen, der Gebärenden gleich. 44 Siehe, er steigt herauf, wie ein Löwe von der Pracht des Jordan, wider die feste Wohnstätte; denn ich werde es plötzlich von ihr hinwegtreiben und den, der auserkoren ist, über sie bestellen. Denn wer ist mir gleich, und wer will mich vorladen? und wer ist der Hirt, der vor mir bestehen könnte? (Jeremia 49.19-21) 45 Darum höret den Ratschluß Jehovas, welchen er über Babel beschlossen hat, und seine Gedanken, die er denkt über das Land der Chaldäer: Wahrlich, man wird sie fortschleppen, die Geringen der Herde; wahrlich, die Trift wird sich über sie entsetzen! 46 Von dem Rufe: Babel ist erobert! erzittert die Erde und wird ein Geschrei unter den Nationen vernommen.

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"