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Jeremia - Kapitel 5

Ursache der Strafe über Juda und Jerusalem

1 Durchstreifet die Gassen Jerusalems, und sehet doch und erkundet und suchet auf ihren Plätzen, ob ihr jemand findet, ob einer da ist, der Recht übt, der Treue sucht: so will ich ihr vergeben. 2 Und wenn sie sprechen: So wahr Jehova lebt! so schwören sie darum doch falsch. - 3 Jehova, sind deine Augen nicht auf die Treue gerichtet? Du hast sie geschlagen, aber es hat sie nicht geschmerzt; du hast sie vernichtet: Sie haben sich geweigert, Zucht anzunehmen; sie haben ihre Angesichter härter gemacht als einen Fels, sie haben sich geweigert, umzukehren. (Jesaja 48.4) (Jeremia 2.30) 4 Und ich sprach: Nur Geringe sind es; die sind betört, weil sie den Weg Jehovas, das Recht ihres Gottes, nicht kennen. 5 Ich will doch zu den Großen gehen und mit ihnen reden; denn sie kennen den Weg Jehovas, das Recht ihres Gottes. Doch sie haben allzumal das Joch zerbrochen, die Bande zerrissen. (Jeremia 2.20) 6 Darum erschlägt sie ein Löwe aus dem Walde, ein Wolf der Steppen vertilgt sie, ein Pardel belauert ihre Städte: jeder, der aus ihnen hinausgeht, wird zerrissen; denn ihrer Übertretungen sind viele, zahlreich ihre Abtrünnigkeiten. - (3. Mose 26.22) 7 Weshalb sollte ich dir vergeben? Deine Söhne haben mich verlassen und schwören bei Nichtgöttern. Obwohl ich sie schwören ließ, haben sie Ehebruch getrieben und laufen scharenweise ins Hurenhaus. 8 Wie wohlgenährte Pferde schweifen sie umher; sie wiehern ein jeder nach seines Nächsten Weibe. 9 Sollte ich solches nicht heimsuchen? spricht Jehova; oder sollte an einer Nation, wie diese, meine Seele sich nicht rächen? (Jeremia 5.29) 10 Ersteiget seine Mauern und zerstöret, doch richtet ihn nicht völlig zu Grunde; nehmet seine Ranken weg, denn nicht Jehovas sind sie. (Jeremia 4.27) 11 Denn das Haus Israel und das Haus Juda haben gar treulos gegen mich gehandelt, spricht Jehova. 12 Sie haben Jehova verleugnet und gesagt: Er ist nicht; und kein Unglück wird über uns kommen, und Schwert und Hunger werden wir nicht sehen; 13 und die Propheten werden zu Wind werden, und der da redet, ist nicht in ihnen: also wird ihnen geschehen. 14 Darum, so spricht Jehova, der Gott der Heerscharen: Weil ihr dieses Wort redet, siehe, so will ich meine Worte in deinem Munde zu Feuer machen und dieses Volk zu Holz, und es soll sie verzehren. 15 Siehe, ich bringe über euch eine Nation aus der Ferne, Haus Israel, spricht Jehova; es ist eine starke Nation, es ist eine Nation von alters her, eine Nation, deren Sprache du nicht kennst, und deren Rede du nicht verstehst. (Jeremia 6.22) 16 Ihr Köcher ist wie ein offenes Grab; sie sind Helden allesamt. 17 Und sie wird deine Ernte verzehren und dein Brot, sie wird deine Söhne und deine Töchter verzehren, sie wird verzehren dein Kleinvieh und deine Rinder, verzehren deinen Weinstock und deinen Feigenbaum; deine festen Städte, auf welche du dich verlässest, wird sie mit dem Schwerte zerstören. 18 Aber auch in selbigen Tagen, spricht Jehova, werde ich euch nicht den Garaus machen. - 19 Und es soll geschehen, wenn ihr sagen werdet: Weshalb hat Jehova, unser Gott, uns dies alles getan? so sprich zu ihnen: Gleichwie ihr mich verlassen und fremden Göttern gedient habt in eurem Lande, also sollt ihr Fremden dienen in einem Lande, das nicht euer ist. 20 Verkündet dieses im Hause Jakob und laßt es hören in Juda, und sprechet: 21 Höret doch dieses, törichtes Volk, ohne Verstand, die Augen haben und nicht sehen, die Ohren haben und nicht hören. (Jesaja 6.9-10) 22 Wollt ihr mich nicht fürchten, spricht Jehova, und vor mir nicht zittern? der ich dem Meere Sand zur Grenze gesetzt habe, eine ewige Schranke, die es nicht überschreiten wird; und es regen sich seine Wogen, aber sie vermögen nichts, und sie brausen, aber überschreiten sie nicht. (Hiob 38.8-11) 23 Aber dieses Volk hat ein störriges und widerspenstiges Herz; sie sind abgewichen und weggegangen. 24 Und sie sprachen nicht in ihrem Herzen: Laßt uns doch Jehova, unseren Gott, fürchten, welcher Regen gibt, sowohl Frühregen als Spätregen, zu seiner Zeit; der die bestimmten Wochen der Ernte uns einhält. (Apostelgeschichte 14.17) 25 Eure Missetaten haben dieses weggewendet, und eure Sünden das Gute von euch abgehalten. (Jesaja 59.2) 26 Denn unter meinem Volke finden sich Gesetzlose; sie lauern, wie Vogelsteller sich ducken; sie stellen Fallen, fangen Menschen. 27 Wie ein Käfig voll Vögel, so sind ihre Häuser voll Betrugs; darum sind sie groß und reich geworden. 28 Sie sind fett, sie sind glatt; ja, sie überschreiten das Maß der Bosheit. Die Rechtssache richten sie nicht, die Rechtssache der Waisen, so daß es ihnen gelingen könnte; und die Rechtssache der Armen entscheiden sie nicht. (2. Mose 22.21) (Jesaja 1.23) 29 Sollte ich solches nicht heimsuchen? spricht Jehova; oder sollte an einer Nation wie diese meine Seele sich nicht rächen? - (Jeremia 5.9) 30 Entsetzliches und Schauderhaftes ist im Lande geschehen: 31 die Propheten weissagen falsch, und die Priester herrschen unter ihrer Leitung, und mein Volk liebt es so. Was werdet ihr aber tun am Ende von dem allen?

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)