zurückEinzelansichtvor

Jeremia - Kapitel 43

1 Und es geschah, als Jeremia zu dem ganzen Volke alle Worte Jehovas, ihres Gottes, zu Ende geredet, womit ihn Jehova, ihr Gott, zu ihnen gesandt hatte, alle jene Worte, 2 da sprachen Asarja, der Sohn Hoschajas, und Jochanan, der Sohn Kareachs, und alle frechen Männer - sie sprachen zu Jeremia: Du redest Lügen! Jehova, unser Gott, hat dich nicht gesandt und gesagt: Ihr sollt nicht nach Ägypten ziehen, um euch daselbst aufzuhalten; 3 sondern Baruk, der Sohn Nerijas, hetzt dich wider uns auf, um uns in die Hand der Chaldäer zu liefern, damit sie uns töten und uns nach Babel wegführen. - 4 Und so hörten Jochanan, der Sohn Kareachs, und alle Heerobersten und das ganze Volk nicht auf die Stimme Jehovas, im Lande Juda zu bleiben. 5 Und Jochanan, der Sohn Kareachs, und alle Heerobersten nahmen den ganzen Überrest von Juda, welche aus allen Nationen, wohin sie vertrieben worden, zurückgekehrt waren, um sich im Lande Juda aufzuhalten: 6 die Männer und die Weiber und die Kinder und die Königstöchter, und alle Seelen, welche Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, bei Gedalja, dem Sohne Achikams, des Sohnes Schaphans, zurückgelassen hatte, und auch den Propheten Jeremia und Baruk, den Sohn Nerijas; 7 und sie zogen nach Ägypten, denn sie hörten nicht auf die Stimme Jehovas. Und sie kamen nach Tachpanches. (2. Könige 25.26)

Ankündigung der Herrschaft Babels über Ägypten durch Jeremia - Seine Drohreden gegen den Götzendienst der Judäer in Ägypten

8 Und das Wort Jehovas geschah zu Jeremia in Tachpanches also: 9 Nimm große Steine in deine Hand und senke sie in Mörtel ein am Ziegelofen, der bei dem Eingang des Hauses des Pharao in Tachpanches ist, vor den Augen der jüdischen Männer; 10 und sprich zu ihnen: So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Siehe, ich sende hin und hole Nebukadrezar, den König von Babel, meinen Knecht, und setze seinen Thron über diese Steine, die ich eingesenkt habe; und er wird seinen Prachtteppich über ihnen ausbreiten. (Jeremia 25.9) 11 Und er wird kommen und das Land Ägypten schlagen: Wer zum Tode bestimmt ist, gehe zum Tode; und wer zur Gefangenschaft, zur Gefangenschaft; und wer zum Schwerte, zum Schwerte. (Jeremia 15.2) 12 Und ich werde ein Feuer anzünden in den Häusern der Götter Ägyptens, und er wird sie verbrennen und sie wegführen. Und er wird das Land Ägypten um sich wickeln, wie der Hirt sein Oberkleid um sich wickelt; und er wird von dannen ziehen in Frieden. (Jeremia 46.25) 13 Und er wird die Säulen von Beth-Semes, welche im Lande Ägypten sind, zerschlagen, und die Häuser der Götter Ägyptens mit Feuer verbrennen.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)