1Und es geschah im siebten Monat, da kam Ismael, der Sohn Nethanjas, des Sohnes Elischamas, vom königlichen Geschlecht und von den Großen des Königs, und zehn Männer mit ihm, zu Gedalja, dem Sohne Achikams, nach Mizpa; und sie speisten daselbst zusammen in Mizpa.(2. Könige 25.25)(Jeremia 40.8)2Und Ismael, der Sohn Nethanjas, stand auf, und die zehn Männer, die mit ihm waren, und sie erschlugen Gedalja, den Sohn Achikams, des Sohnes Schaphans, mit dem Schwerte; und er tötete ihn, den der König von Babel über das Land bestellt hatte.(Jeremia 40.5)3Und Ismael erschlug alle Juden, die bei ihm, bei Gedalja, in Mizpa waren, und auch die Chaldäer, die Kriegsleute, welche sich daselbst befanden.
Weitere Morde und Gefangennahme von Judäern durch Ismael - Befreiung durch Johanan
4Und es geschah am zweiten Tage, nachdem er Gedalja getötet hatte (niemand aber wußte es),5da kamen Leute von Sichem, von Silo und von Samaria, achtzig Mann, die den Bart abgeschoren und die Kleider zerrissen und sich Ritze gemacht hatten, mit Speisopfer und Weihrauch in ihrer Hand, um es zu dem Hause Jehovas zu bringen.(3. Mose 19.28)6Und Ismael, der Sohn Nethanjas, ging aus von Mizpa, ihnen entgegen, indem er weinend einherging; und es geschah, als er sie antraf, da sprach er zu ihnen: Kommet zu Gedalja, dem Sohne Achikams.7Und es geschah, als sie in die Stadt hineingekommen waren, da schlachtete sie Ismael, der Sohn Nethanjas, und warf sie in die Grube, er und die Männer, die mit ihm waren.8Es fanden sich aber unter ihnen zehn Männer, die zu Ismael sprachen: Töte uns nicht! denn wir haben verborgene Vorräte im Felde: Weizen und Gerste und Öl und Honig. Und er ließ ab und tötete sie nicht inmitten ihrer Brüder.9Und die Grube, in welche Ismael alle Leichname der Männer, die er erschlagen hatte, neben Gedalja warf, war diejenige, welche der König Asa wegen Baesas, des Königs von Israel, machen ließ; diese füllte Ismael, der Sohn Nethanjas, mit den Erschlagenen.(1. Könige 15.16)(1. Könige 15.22)10Und Ismael führte den ganzen Überrest des Volkes, der in Mizpa war, gefangen weg: die Königstöchter und alles Volk, welches in Mizpa übriggeblieben war, welches Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, Gedalja, dem Sohne Achikams, anvertraut hatte; und Ismael, der Sohn Nethanjas, führte sie gefangen weg und zog hin, um zu den Kindern Ammon hinüberzugehen.11Und als Jochanan, der Sohn Kareachs, und alle Heerobersten, die mit ihm waren, all das Böse hörten, welches Ismael, der Sohn Nethanjas, verübt hatte,12da nahmen sie alle Männer und zogen hin, um wider Ismael, den Sohn Nethanjas, zu streiten; und sie fanden ihn an dem großen Wasser, das bei Gibeon ist.13Und es geschah, als alles Volk, welches mit Ismael war, Jochanan, den Sohn Kareachs, sah und alle Heerobersten, die mit ihm waren, da freuten sie sich.14Und alles Volk, welches Ismael von Mizpa gefangen weggeführt hatte, wandte sich und kehrte um und ging zu Jochanan, dem Sohne Kareachs, über.15Ismael aber, der Sohn Nethanjas, entrann vor Jochanan mit acht Männern und zog zu den Kindern Ammon.16Da nahmen Jochanan, der Sohn Kareachs, und alle Heerobersten, die mit ihm waren, den ganzen Überrest des Volkes, welchen er von Ismael, dem Sohne Nethanjas, von Mizpa zurückgebracht, - nachdem dieser den Gedalja, den Sohn Achikams, erschlagen hatte - die Männer, die Kriegsleute, und die Weiber und die Kinder und die Kämmerer, welche er von Gibeon zurückgebracht hatte;17und sie zogen hin und machten halt in der Herberge Kimhams, welche bei Bethlehem ist, um fortzuziehen, damit sie nach Ägypten kämen,18aus Furcht vor den Chaldäern; denn sie fürchteten sich vor ihnen, weil Ismael, der Sohn Nethanjas, Gedalja, den Sohn Achikams, erschlagen, welchen der König von Babel über das Land bestellt hatte.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)