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Jeremia - Kapitel 4

1 Wenn du umkehrst, Israel, spricht Jehova, zu mir umkehrst, und wenn du deine Scheusale von meinem Angesicht hinwegtust, und nicht mehr umherschweifst, sondern schwörst: 2 So wahr Jehova lebt! in Wahrheit, in Recht und in Gerechtigkeit, so werden die Nationen sich in ihm segnen und sich seiner rühmen. (Jesaja 65.16) (Jeremia 12.16) 3 Denn so spricht Jehova zu den Männern von Juda und zu Jerusalem: Pflüget euch einen Neubruch, und säet nicht unter die Dornen. (Hosea 10.12) 4 Beschneidet euch für Jehova und tut hinweg die Vorhäute eurer Herzen, ihr Männer von Juda und ihr Bewohner von Jerusalem, damit mein Grimm nicht ausbreche wie ein Feuer und unauslöschlich brenne wegen der Bosheit eurer Handlungen. (5. Mose 10.16) (Jeremia 9.25)

Gerichtsankündigung: Der furchtbare Feind aus dem Norden

5 Verkündiget in Juda und laßt in Jerusalem vernehmen, und sprechet: Stoßet in die Posaune im Lande! rufet aus voller Kehle und sprechet: Versammelt euch und laßt uns in die festen Städte ziehen! 6 Erhebet ein Panier gegen Zion hin; flüchtet, bleibet nicht stehen! denn ich bringe Unglück von Norden her und große Zerschmetterung. (Jeremia 1.14) 7 Ein Löwe steigt herauf aus seinem Dickicht, und ein Verderber der Nationen bricht auf; er zieht von seinem Orte aus, um dein Land zur Wüste zu machen, daß deine Städte zerstört werden, ohne Bewohner. 8 Darum gürtet euch Sacktuch um, klaget und jammert! denn die Glut des Zornes Jehovas hat sich nicht von uns abgewendet. 9 Und es wird geschehen an jenem Tage, spricht Jehova, da wird das Herz des Königs und das Herz der Fürsten vergehen; und die Priester werden sich entsetzen, und die Propheten erstarrt sein. 10 Da sprach ich: Ach, Herr, Jehova! fürwahr, getäuscht hast du dieses Volk und Jerusalem, indem du sprachst: Ihr werdet Frieden haben; und das Schwert dringt bis an die Seele! (Jeremia 6.14) 11 In jener Zeit wird diesem Volke und Jerusalem gesagt werden: Ein scharfer Wind von den kahlen Höhen in der Wüste kommt des Weges zur Tochter meines Volkes, nicht zum Worfeln und nicht zum Säubern; 12 ein Wind zu voll dazu wird mir kommen. Nun will auch ich Gerichte über sie aussprechen. 13 Siehe, gleich Wolken zieht er herauf, und wie der Sturmwind sind seine Wagen, schneller als Adler seine Rosse. Wehe uns! denn wir sind verwüstet. 14 Wasche dein Herz rein von Bosheit, Jerusalem, damit du gerettet werdest! Wie lange sollen deine heillosen Anschläge in deinem Innern weilen? (Jesaja 1.16) 15 Denn eine Stimme berichtet von Dan und verkündet Unheil vom Gebirge Ephraim her. 16 Meldet es den Nationen, siehe, verkündet es Jerusalem: Belagerer kommen aus fernem Lande und lassen ihre Stimme erschallen wider die Städte Judas; 17 wie Feldwächter sind sie ringsumher wider dasselbe. Denn gegen mich ist es widerspenstig gewesen, spricht Jehova. (Jeremia 1.15) (Jeremia 6.3) 18 Dein Weg und deine Handlungen haben dir solches bewirkt; dies ist deine Bosheit; ja, es ist bitter, ja, es dringt bis an dein Herz. 19 Meine Eingeweide, meine Eingeweide! Mir ist angst! Die Wände meines Herzens! Es tobt in mir mein Herz! Ich kann nicht schweigen! Denn du, meine Seele, hörst den Schall der Posaune, Kriegsgeschrei: (Jesaja 16.9) 20 Zerstörung über Zerstörung wird ausgerufen. Denn das ganze Land ist verwüstet; plötzlich sind meine Zelte zerstört, meine Zeltbehänge in einem Augenblick. 21 Wie lange soll ich das Panier sehen, den Schall der Posaune hören? - 22 Denn mein Volk ist närrisch, mich kennen sie nicht; törichte Kinder sind sie und unverständig. Weise sind sie, Böses zu tun; aber Gutes zu tun verstehen sie nicht. - 23 Ich schaue die Erde an und siehe, sie ist wüst und leer; und gen Himmel, und sein Licht ist nicht da. 24 Ich schaue die Berge an, und siehe, sie beben; und alle Hügel schwanken. 25 Ich schaue, und siehe, kein Mensch ist da; und alle Vögel des Himmels sind entflohen. 26 Ich schaue, und siehe, der Karmel ist eine Wüste; und alle seine Städte sind niedergerissen vor Jehova, vor der Glut seines Zornes. 27 Denn so spricht Jehova: Das ganze Land soll eine Wüste werden; doch will ich es nicht gänzlich zerstören. (Jeremia 5.10) (Jeremia 5.18) 28 Darum wird die Erde trauern, und der Himmel oben schwarz werden, weil ich es geredet, beschlossen habe; und ich werde es mich nicht gereuen lassen und nicht davon zurückkommen. 29 Vor dem Geschrei der Reiter und der Bogenschützen flieht jede Stadt: sie gehen ins Dickicht und ersteigen die Felsen; jede Stadt ist verlassen, und kein Mensch wohnt darin. 30 Und du, Verwüstete, was wirst du tun? Wenn du dich auch in Karmesin kleidest, wenn du mit goldenem Geschmeide dich schmückst, wenn du deine Augen mit Schminke aufreißest: vergeblich machst du dich schön; die Buhlen verschmähen dich, sie trachten nach deinem Leben. 31 Denn ich höre eine Stimme wie von einer Kreißenden, Angst wie von einer Erstgebärenden, die Stimme der Tochter Zion; sie seufzt, sie breitet ihre Hände aus: Wehe mir! denn kraftlos erliegt meine Seele den Mördern.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)