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Jeremia - Kapitel 39

Eroberung Jerusalems durch Nebukadnezar - Zweite Wegführung von Judäern nach Babel

1 Und es geschah, als Jerusalem eingenommen wurde (im neunten Jahre Zedekias, des Königs von Juda, im zehnten Monat, war Nebukadrezar, der König von Babel, und sein ganzes Heer gegen Jerusalem gekommen, und sie belagerten es; 2 im elften Jahre Zedekias, im vierten Monat, am Neunten des Monats, wurde die Stadt erbrochen), 3 da zogen alle Fürsten des Königs von Babel ein und besetzten das Mitteltor: Nergal-Scharezer, Samgar-Nebusarsekim, der Oberkämmerer, Nergal-Scharezer, der Obermagier, und alle übrigen Fürsten des Königs von Babel. 4 Und es geschah, als Zedekia, der König von Juda, und alle Kriegsleute sie sahen, da flohen sie und zogen des Nachts aus der Stadt hinaus den Weg des Königsgartens, durch das Tor zwischen den beiden Mauern; und er zog hinaus den Weg zur Ebene. 5 Aber das Heer der Chaldäer jagte ihnen nach, und sie erreichten Zedekia in den Ebenen von Jericho; und sie fingen ihn und führten ihn hinauf zu Nebukadnezar, dem König von Babel, nach Ribla im Lande Hamath; und er sprach das Urteil über ihn. 6 Und der König von Babel schlachtete die Söhne Zedekias in Ribla vor seinen Augen, und der König von Babel schlachtete alle Edlen von Juda. 7 Und er blendete die Augen Zedekias, und er band ihn mit ehernen Fesseln, um ihn nach Babel zu bringen. 8 Und die Chaldäer verbrannten das Haus des Königs und die Häuser des Volkes mit Feuer, und rissen die Mauern von Jerusalem nieder. 9 Und den Rest des Volkes, die in der Stadt Übriggebliebenen und die Überläufer, die zu ihm übergelaufen waren, und den Rest des Volkes, die Übriggebliebenen, führte Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, nach Babel hinweg. 10 Aber von dem Volke, den Geringen, die nichts hatten, ließ Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, im Lande Juda zurück; und er gab ihnen Weinberge und Äcker an jenem Tage.

Rettung Jeremias und Ebed-Melechs - Jeremia beim Statthalter Gedalja

11 Und betreffs Jeremias gebot Nebukadrezar, der König von Babel, durch Nebusaradan, den Obersten der Leibwache, und sprach: 12 Nimm ihn und richte deine Augen auf ihn und tue ihm nichts zuleide, sondern wie er zu dir reden wird, so tue mit ihm. 13 Da sandten Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, und Nebuschasban, der Oberkämmerer, und Nergal-Scharezer, der Obermagier, und alle Großen des Königs von Babel, 14 sie sandten hin und ließen Jeremia aus dem Gefängnishofe holen; und sie übergaben ihn Gedalja, dem Sohne Achikams, des Sohnes Schaphans, daß er ihn ins Haus hinausführe. Und so wohnte er inmitten des Volkes. (Jeremia 38.28) (Jeremia 40.5-6) 15 Und das Wort Jehovas war zu Jeremia geschehen, als er im Gefängnishofe verhaftet war, also: 16 Geh und sprich zu Ebedmelech, dem Äthiopier, und sage: So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Siehe, ich bringe meine Worte über diese Stadt zum Bösen und nicht zum Guten, und sie werden an selbigem Tage vor dir geschehen. (Jeremia 38.7) 17 Aber ich werde dich an jenem Tage erretten, spricht Jehova, und du wirst nicht in die Hand der Männer gegeben werden, vor welchen du dich fürchtest. 18 Denn ich werde dich gewißlich entrinnen lassen, und du wirst nicht durch das Schwert fallen; und du sollst deine Seele zur Beute haben, weil du auf mich vertraut hast, spricht Jehova. (Hiob 5.20)

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5. Mose - Kapitel 24

1 Wenn ein Mann eine Frau heiratet, sie ihm dann aber nicht mehr gefällt, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, und er ihr einen Scheidebrief ausstellt und sie wegschickt, (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 wenn sie dann sein Haus verlässt und einen anderen Mann heiratet, 3 und wenn auch der zweite Mann sie nicht mehr liebt, ihr einen Scheidebrief ausstellt und sie wegschickt, oder wenn dieser zweite Mann stirbt, 4 dann darf ihr erster Mann, der sie verstoßen hat, sie nicht wieder zur Frau nehmen, nachdem sie also unrein geworden ist. Denn das verabscheut Jahwe. Du darfst das Land, das Jahwe, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, nicht mit Sünde beflecken. 5 Wenn ein Mann erst kurz verheiratet ist, muss er nicht mit dem Heer ausziehen, und man soll ihm nichts auferlegen. Er soll ein Jahr für sein Haus frei sein und soll seine Frau, die er geheiratet hat, glücklich machen. (5. Mose 20.7) 6 Man darf die Handmühle oder den oberen Mühlstein nicht als Pfand nehmen, denn damit pfändet man das Leben. 7 Findet ihr heraus, dass jemand einen anderen Israeliten, einen seiner Brüder, entführt hat und als Sklaven behandelt oder verkauft, dann muss dieser Räuber sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte beseitigen. (2. Mose 21.16) 8 Wenn es um die Plage des Aussatzes geht, musst du sorgfältig sein und sehr genau auf das achten, was dich die levitischen Priester lehren. Denn sie tun das nach dem, was ich ihnen verordnet habe, und ihr sollt es unbedingt beachten. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denk daran, was Jahwe, dein Gott, an Mirjam getan hat, als ihr von Ägypten hierher unterwegs wart. (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgendetwas leihst, sollst du nicht zu ihm ins Haus gehen, um ihm ein Pfand abzunehmen. 11 Draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du leihst, soll dir das Pfand herausbringen. 12 Wenn es ein armer Mann ist, behalte sein Pfand nicht über Nacht, 13 sondern bringe es ihm bei Sonnenuntergang zurück, damit er sich zum Schlafen mit seinem Obergewand zudecken kann und dich dabei segnet. Das gilt als Gerechtigkeit vor Jahwe, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und bedürftigen Tagelöhner nicht unterdrücken, ganz gleich, ob es einer deiner Brüder oder ein Ausländer ist, der bei dir in deinem Land lebt. (3. Mose 19.13) 15 Noch am selben Tag vor Sonnenuntergang sollst du ihm seinen Lohn geben. Er ist dringend darauf angewiesen. Sonst beklagt er sich bei Jahwe über dich, und du bist schuldig geworden. 16 Die Väter sollen nicht für die Söhne und die Söhne nicht für die Väter hingerichtet werden. Jeder muss für sein eigenes Verbrechen sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Das Recht eines Fremden oder einer Waise darfst du nicht beugen, und den Mantel einer Witwe darfst du nicht als Pfand nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denk daran, dass du Sklave in Ägypten gewesen bist und Jahwe, dein Gott, dich von dort befreit hat. Deshalb befehle ich dir, so zu handeln. (5. Mose 16.12) 19 Wenn du bei der Ernte eine Garbe auf deinem Feld vergessen hast, sollst du nicht umkehren, um sie zu holen. Sie soll dem Fremden, der Waise und der Witwe gehören, damit Jahwe, dein Gott, dich in all deinem Tun segnet. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du Oliven von deinem Ölbaum abklopfst, sollst du nicht anschließend noch die Zweige absuchen. Was hängen bleibt, soll dem Fremden, der Waise und der Witwe gehören. 21 Wenn du in deinem Weinberg die Weinlese hältst, sollst du keine Nachlese halten. Dem Fremden, der Waise und der Witwe soll es gehören. 22 Denk daran, dass du Sklave in Ägypten gewesen bist. Deshalb befehle ich dir, so zu handeln.