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Jeremia - Kapitel 38

Anschlag auf Jeremia und seine Rettung

1 Und Schephatja, der Sohn Mattans, und Gedalja, der Sohn Paschchurs, und Jukal, der Sohn Schelemjas, und Paschchur, der Sohn Malkijas, hörten die Worte, welche Jeremia zu allem Volke redete, indem er sprach: (Jeremia 21.1) 2 So spricht Jehova: Wer in dieser Stadt bleibt, wird sterben durch das Schwert, durch den Hunger und durch die Pest; wer aber zu den Chaldäern hinausgeht, wird leben, und seine Seele wird ihm zur Beute sein, daß er lebe. (Jeremia 21.9) 3 So spricht Jehova: Diese Stadt wird gewißlich in die Hand des Heeres des Königs von Babel gegeben werden, und er wird sie einnehmen. 4 Und die Fürsten sprachen zu dem König: Möge doch dieser Mann getötet werden! da er ja nur die Hände der Kriegsleute schlaff macht, die in dieser Stadt übriggeblieben sind, und die Hände des ganzen Volkes, indem er nach allen diesen Worten zu ihnen redet; denn dieser Mann sucht nicht den Frieden, sondern das Unglück dieses Volkes. (Amos 7.10) 5 Und der König Zedekia sprach: Siehe, er ist in eurer Hand, denn der König vermag nichts neben euch. 6 Da nahmen sie Jeremia und warfen ihn in die Grube Malkijas, des Königssohnes, welche im Gefängnishofe war, und sie ließen Jeremia mit Stricken hinab; und in der Grube war kein Wasser, sondern Schlamm, und Jeremia sank in den Schlamm. 7 Und Ebedmelech, der Äthiopier, ein Eunuch, der im Hause des Königs war, hörte, daß sie Jeremia in die Grube getan hatten; der König aber saß im Tore Benjamin. (Jeremia 39.16) 8 Und Ebedmelech ging aus dem Hause des Königs hinaus und redete zum König und sprach: 9 Mein Herr König, diese Männer haben übel gehandelt in allem, was sie dem Propheten Jeremia getan, den sie in die Grube geworfen haben; er muß ja da, wo er ist, vor Hunger sterben, denn es ist kein Brot mehr in der Stadt. 10 Und der König gebot Ebedmelech, dem Äthiopier, und sprach: Nimm von hier dreißig Männer unter deine Hand und hole den Propheten Jeremia aus der Grube herauf, bevor er stirbt. 11 Und Ebedmelech nahm die Männer unter seine Hand und ging in das Haus des Königs, unter die Schatzkammer, und er nahm von dort zerrissene Lappen und abgetragene Lumpen, und er ließ sie an Stricken zu Jeremia in die Grube hinab. 12 Und Ebedmelech, der Äthiopier, sprach zu Jeremia: Lege doch diese zerrissenen Lappen und abgetragenen Lumpen unter die Achseln deiner Arme, unter die Stricke. Und Jeremia tat also. 13 Und sie zogen Jeremia an den Stricken empor und holten ihn aus der Grube herauf; und Jeremia blieb im Gefängnishof.

Erneute heimliche Befragung Jeremias durch den König Zedekia

14 Und der König Zedekia sandte hin und ließ den Propheten Jeremia zu sich holen in den dritten Eingang, der im Hause Jehovas war. Und der König sprach zu Jeremia: Ich will dich um ein Wort fragen, verhehle mir nichts. 15 Und Jeremia sprach zu Zedekia: Wenn ich es dir kundtue, wirst du mich nicht sicherlich töten? und wenn ich dir einen Rat erteile, wirst du nicht auf mich hören. 16 Da schwur der König Zedekia dem Jeremia insgeheim und sprach: So wahr Jehova lebt, der uns diese Seele gemacht hat, wenn ich dich töten, oder wenn ich dich in die Hand dieser Männer geben werde, die nach deinem Leben trachten! (Jeremia 38.4-5) 17 Und Jeremia sprach zu Zedekia: So spricht Jehova, der Gott der Heerscharen, der Gott Israels: Wenn du zu den Fürsten des Königs von Babel hinausgehst, so wird deine Seele am Leben bleiben, und diese Stadt wird nicht mit Feuer verbrannt werden; und du wirst am Leben bleiben, du und dein Haus. 18 Wenn du aber nicht zu den Fürsten des Königs von Babel hinausgehst, so wird diese Stadt in die Hand der Chaldäer gegeben werden, und sie werden sie mit Feuer verbrennen; und du, du wirst ihrer Hand nicht entrinnen. 19 Und der König Zedekia sprach zu Jeremia: Ich fürchte mich vor den Juden, die zu den Chaldäern übergelaufen sind, daß man mich in ihre Hand liefere und sie mich mißhandeln. 20 Und Jeremia sprach: Man wird dich nicht überliefern; höre doch auf die Stimme Jehovas nach dem, was ich zu dir rede, so wird es dir wohlgehen, und deine Seele wird leben. 21 Wenn du dich aber weigerst hinauszugehen, so ist dies das Wort, welches Jehova mich hat sehen lassen: 22 Siehe, alle Weiber, die im Hause des Königs von Juda übriggeblieben sind, werden hinausgeführt werden zu den Fürsten des Königs von Babel; und sie werden sprechen: "Deine Freunde haben dich betrogen und überwältigt; deine Füße sanken ein in den Sumpf: sie wichen zurück". (Jeremia 6.14) 23 Und alle deine Weiber und deine Söhne wird man zu den Chaldäern hinausführen; und du, du wirst ihrer Hand nicht entrinnen, sondern wirst von der Hand des Königs von Babel ergriffen werden, und du wirst diese Stadt mit Feuer verbrennen. - (Jeremia 32.4) (Jeremia 34.3) 24 Und Zedekia sprach zu Jeremia: Niemand soll um diese Worte wissen, damit du nicht sterbest! 25 Und wenn die Fürsten hören, daß ich mit dir geredet habe, und zu dir kommen und zu dir sprechen: Berichte uns doch, was du zu dem König geredet hast, verhehle es uns nicht, daß wir dich nicht töten; und was hat der König zu dir geredet? 26 so sollst du ihnen sagen: Ich legte mein Flehen vor dem König nieder, daß er mich nicht in das Haus Jonathans zurückbrächte, um daselbst zu sterben. - 27 Und alle Fürsten kamen zu Jeremia und fragten ihn; und er berichtete ihnen nach allen jenen Worten, welche der König geboten hatte. Und sie wandten sich schweigend von ihm ab, denn die Sache war nicht ruchbar geworden. 28 Und Jeremia blieb im Gefängnishofe bis zu dem Tage, da Jerusalem eingenommen wurde. (Jeremia 37.21)

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3. Mose - Kapitel 13

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: (5. Mose 24.8) 2 "Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und somit der Verdacht auf Aussatz besteht, dann muss er zum Priester gebracht werden, zu Aaron oder einem seiner Söhne. 3 Der Priester muss die befallene Stelle auf der Haut besehen. Hat sich das Haar an dieser Stelle weiß gefärbt und erscheint sie tiefer als die übrige Haut, dann handelt es sich um Aussatz. Wenn der Priester das sieht, soll er denjenigen für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Falls es ein heller Fleck auf seiner Haut ist, der nicht tiefer als die Haut erscheint und dessen Haar nicht weiß geworden ist, dann soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 5 Am siebten Tag soll der Priester ihn untersuchen. Wenn der Fleck in seinen Augen unverändert ist und nicht um sich gegriffen hat, soll der Priester ihn für weitere sieben Tage isolieren. 6 Am siebten Tag soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Ist der Fleck dann blass geworden und hat sich auf der Haut nicht ausgebreitet, soll der Priester ihn für rein erklären. Es ist ein Ausschlag. Derjenige soll seine Kleider waschen und ist dann rein. 7 Wenn der Ausschlag auf der Haut sich aber ausgebreitet hat, nachdem der Betreffende sich dem Priester zeigte, dann muss er sich dem Priester ein zweites Mal zeigen. 8 Der Priester soll es untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet hat, muss der Priester ihn für unrein erklären. 9 Wenn sich ein Aussatzmal bei einem Menschen bildet, dann soll er zum Priester gebracht werden. 10 Stellt der Priester fest, dass sich eine weiße Schwellung auf der Haut zeigt, dass die Haare heller geworden sind und sich an dieser Stelle eine Wucherung aus rohem Fleisch befindet, 11 dann ist das ein fortgeschrittener Aussatz auf seiner Haut. Der Priester braucht ihn nicht erst zu isolieren, sondern muss ihn gleich für unrein erklären, denn er ist unrein. 12 Breitet sich der Aussatz aber über die ganze Haut aus und bedeckt den Kranken von Kopf bis Fuß, so weit der Priester es sehen kann, 13 soll er es untersuchen. Wenn der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt er als rein. 14 Sobald sich aber eine Wucherung an ihm zeigt, ist er unrein. 15 Wenn der Priester die Wucherung sieht, soll er ihn für unrein erklären. Es ist Aussatz. 16 Wenn die Wucherung zurückgeht und weiß wird, soll der Kranke zum Priester kommen, 17 und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären. Er ist rein. 18 Wenn auf der Haut eines Menschen ein Geschwür entsteht und wieder abheilt, 19 aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll derjenige sich dem Priester zeigen. 20 Der Priester soll es untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, soll der Priester ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal, das sich in dem Geschwür gebildet hat. 21 Untersucht der Priester aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 22 Hat das Mal sich danach ausgedehnt, muss der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt der Fleck jedoch an seiner Stelle und breitet sich nicht aus, dann ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und darin bildet sich ein weiß-rötlicher oder ein weißer Fleck, 25 soll der Priester ihn untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, dann ist Aussatz in der Brandwunde aufgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 26 Untersucht er aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll er ihn für sieben Tage isolieren. 27 Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Wenn sich der Fleck auf der Haut ausbreitet, soll er ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 28 Wenn der Fleck sich nicht ausgebreitet hat und blass aussieht, so ist es eine Schwellung der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären. Es ist nur eine Wundnarbe. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf dem Kopf oder unter dem Bart bekommt, 30 soll der Priester das Übel untersuchen. Erscheint es tiefer liegend als die Haut, und goldglänzende dünne Haare wachsen darauf, dann muss der Priester die Person für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder Bartes. 31 Wenn der Priester aber die von der Flechte befallene Stelle untersucht und sie nicht tiefer als die übrige Haut erscheint und sich keine schwarzen Haare darauf befinden, dann soll der Priester die Person für sieben Tage isolieren. 32 Am siebten Tag soll er die Stelle wieder untersuchen. Hat die Flechte nicht um sich gegriffen und ist kein goldglänzendes Haar darin und erscheint sie nicht tiefer als die Haut, 33 dann soll die Person sich das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliere sie noch einmal sieben Tage. 34 Wenn er die Flechte am siebten Tag untersucht und sie hat nicht um sich gegriffen und erscheint nicht tiefer als die Haut, dann soll er die Person für rein erklären. Sie soll ihre Kleider waschen und ist rein. 35 Wenn die Flechte nach der Reinigung aber doch um sich greift, 36 soll der Priester die Person noch einmal untersuchen. Wenn die Flechte in der Haut um sich gegriffen hat, muss der Priester nicht nach goldglänzenden Haaren suchen. Die Person ist unrein. 37 Ist die Flechte aber in seinen Augen unverändert geblieben und schwarze Haare sind darin gewachsen, ist die Flechte geheilt. Die Person ist rein und der Priester soll sie für rein erklären. 38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut, 39 soll der Priester sie untersuchen. Sind es nur blassweiße Flecken, dann ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist. Die Person ist rein. 40 Wenn ein Mann auf dem Hinterkopf kahl wird, hat er eine Glatze. Er ist rein. 41 Wenn sein Kopf auf der Vorderseite kahl wird, hat er eine Stirnglatze. Er ist rein. 42 Wenn an den kahlen Stellen hinten oder vorn ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, dann ist Aussatz bei ihm ausgebrochen. 43 Der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das erhöhte Mal auf seiner hinteren oder vorderen Glatze weiß-rötlich aussieht wie Aussatz auf der Haut, 44 dann ist er ein aussätziger Mann. Der Priester soll ihn unbedingt für unrein erklären. Er hat auf seinem Kopf ein Aussatzmal. 45 Der Aussätzige, an dem ein solches Mal ist, muss zerrissene Kleider tragen, sein Kopfhaar verwildern lassen und den Lippenbart verhüllen, und er soll rufen: Unrein, unrein. 46 Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein und soll abgesondert leben. Seine Wohnung soll außerhalb vom Lager sein." (4. Mose 5.3) 47 "Wenn an einem Kleid aus Leinen oder Wolle ein Aussatzmal entsteht 48 oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff aus Leinen oder Wolle oder an Leder oder etwas, das aus Leder angefertigt ist, 49 und das Mal am Kleid, am Leder, am gewebten oder gewirkten Stoff oder am ledernen Gegenstand ist grünlich oder rötlich, dann ist es ein Aussatzmal und muss dem Priester gezeigt werden. 50 Der Priester untersuche das Mal und schließe das Stück sieben Tage lang ein. 51 Untersucht er es am siebten Tag und sieht, dass das Mal sich am Kleid, am gewebten oder gewirkten Stoff, am Leder oder am ledernen Gegenstand ausgeweitet hat, dann ist es ein bösartiger Aussatz. Das Stück ist unrein. 52 Man soll das Kleid oder den gewebten oder gewirkten Stoff aus Wolle oder Leinen oder den ledernen Gegenstand verbrennen, denn es handelt sich um bösartigen Aussatz. Das Stück muss verbrannt werden. 53 Wenn der Priester das Mal untersucht und sieht, dass es auf dem Kleid, dem gewebten oder gewirkten Stück oder dem ledernen Gegenstand nicht um sich gegriffen hat, 54 dann soll der Priester anordnen, dass man das, woran das Mal ist, wäscht. Dann soll er es noch einmal sieben Tage lang einschließen. 55 Wenn der Priester das Mal nach dem Waschen untersucht und es hat sich nicht verändert, auch nicht um sich gegriffen, ist das Stück dennoch unrein. Es muss verbrannt werden. Es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Vorder- oder Rückseite. 56 Wenn der Priester das Mal untersucht und es ist nach dem Waschen blass geworden, dann soll er es vom Kleid, vom Leder, vom Gewebten oder Gewirkten abreißen. 57 Zeigt sich der Befall aber erneut an dem Kleid, am Gewebten oder Gewirkten oder einem Gegenstand aus Leder, ist es ein neu ausbrechender Aussatz. Dann muss das Stück mit dem Mal verbrannt werden. 58 Aber das Kleid, der gewebte oder gewirkte Stoff oder ein Gegenstand aus Leder, von denen das Mal nach dem Waschen verschwindet, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein. 59 Das ist die Weisung für ein Aussatzmal an einem Kleid aus Wolle oder Leinen oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff oder an einem Gegenstand aus Leder, nach der man diese für rein oder unrein erklären muss."