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Jeremia - Kapitel 37

Erneute Ankündigung der Zerstörung Jerusalems - Jeremias Verhaftung und heimliche Befragung durch den König Zedekia

1 Und Zedekia, der Sohn Josias, welchen Nebukadrezar, der König von Babel, zum König gemacht hatte im Lande Juda, regierte als König an der Stelle Konjas, des Sohnes Jojakims. (2. Könige 24.17) 2 Und weder er, noch seine Knechte, noch das Volk des Landes hörten auf die Worte Jehovas, welche er durch Jeremia, den Propheten, geredet hatte. 3 Und der König Zedekia sandte Jehukal, den Sohn Schelemjas, und Zephanja, den Sohn Maasejas, den Priester, zu dem Propheten Jeremia und ließ ihm sagen: Bete doch für uns zu Jehova, unserem Gott! (Jesaja 37.4) (Jeremia 42.2) 4 Und Jeremia ging ein und aus inmitten des Volkes, und man hatte ihn noch nicht ins Gefängnis gesetzt. 5 Und das Heer des Pharao war aus Ägypten ausgezogen; und die Chaldäer, welche Jerusalem belagerten, hatten die Kunde von ihnen vernommen und waren von Jerusalem abgezogen. 6 Und das Wort Jehovas geschah zu Jeremia, dem Propheten, also: 7 So spricht Jehova, der Gott Israels: Also sollt ihr dem König von Juda sagen, der euch zu mir gesandt hat, um mich zu befragen: Siehe, das Heer des Pharao, welches euch zu Hilfe ausgezogen ist, wird in sein Land Ägypten zurückkehren. 8 Und die Chaldäer werden wiederkommen und gegen diese Stadt streiten, und sie werden sie einnehmen und mit Feuer verbrennen. 9 So spricht Jehova: Täuschet euch nicht selbst, daß ihr sprechet: Die Chaldäer werden gewißlich von uns wegziehen; denn sie werden nicht wegziehen. 10 Denn wenn ihr auch das ganze Heer der Chaldäer schlüget, die wider euch streiten, und es blieben unter ihnen nur einige durchbohrte Männer übrig, so würden diese ein jeder in seinem Zelte aufstehen und diese Stadt mit Feuer verbrennen. 11 Und es geschah, als das Heer der Chaldäer von Jerusalem abgezogen war vor dem Heere des Pharao, 12 da ging Jeremia aus Jerusalem hinaus, um in das Land Benjamin unter das Volk zu gehen, um seinen Anteil von dort zu holen. (Jeremia 32.9) 13 Und als er im Tore Benjamin war, wo ein Befehlshaber der Wache stand, namens Jerija, der Sohn Schelemjas, der Sohnes Hananjas, ergriff dieser den Propheten Jeremia und sprach: Du willst zu den Chaldäern überlaufen. 14 Und Jeremia sprach: Eine Lüge! ich will nicht zu den Chaldäern überlaufen. Aber er hörte nicht auf ihn, und Jerija nahm Jeremia fest und brachte ihn zu den Fürsten. 15 Und die Fürsten gerieten in Zorn über Jeremia und schlugen ihn, und sie setzten ihn in Gewahrsam im Hause Jonathans, des Schreibers; denn dieses hatten sie zum Gefängnis gemacht. (Jeremia 20.2) 16 Als Jeremia in den Kerker, und zwar in die Gewölbe, gekommen war, und Jeremia viele Tage dort gesessen hatte, 17 da sandte der König Zedekia hin und ließ ihn holen. Und der König fragte ihn in seinem Hause insgeheim und sprach: Ist ein Wort da von seiten Jehovas? Und Jeremia sprach: Es ist eines da, nämlich: Du wirst in die Hand des Königs von Babel gegeben werden. (Jeremia 34.21) 18 Und Jeremia sprach zu dem König Zedekia: Was habe ich an dir, oder an deinen Knechten, oder an diesem Volke gesündigt, daß ihr mich ins Gefängnis gesetzt habt? 19 Wo sind denn eure Propheten, die euch geweissagt und gesagt haben: Der König von Babel wird nicht über euch noch über dieses Land kommen? 20 Und nun höre doch, mein Herr König: Laß doch mein Flehen vor dich kommen und bringe mich nicht in das Haus Jonathans, des Schreibers, zurück, damit ich nicht daselbst sterbe. 21 Da gebot der König Zedekia, und man versetzte Jeremia in den Gefängnishof; und man gab ihm täglich einen Laib Brot aus der Bäckerstraße, bis alles Brot in der Stadt aufgezehrt war. So blieb Jeremia im Gefängnishofe. (Jeremia 32.2)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)