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Jeremia - Kapitel 36

Niederschrift der Reden Jeremias, deren Verlesung, Verbrennung und erneute Niederschrift

1 Und es geschah im vierten Jahre Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs von Juda, da geschah dieses Wort von seiten Jehovas zu Jeremia also: (Jeremia 25.1) 2 Nimm dir eine Buchrolle und schreibe darauf alle die Worte, welche ich zu dir geredet habe über Israel und über Juda und über alle Nationen, von dem Tage an, da ich zu dir geredet habe, von den Tagen Josias an bis auf diesen Tag. 3 Vielleicht wird das Haus Juda auf all das Böse hören, welches ich ihnen zu tun gedenke, damit sie umkehren, ein jeder von seinem bösen Wege, und ich ihre Missetat und ihre Sünde vergebe. - (Jeremia 26.3) 4 Und Jeremia rief Baruk, den Sohn Nerijas; und Baruk schrieb aus dem Munde Jeremias auf eine Buchrolle alle die Worte Jehovas, welche er zu ihm geredet hatte. (Jeremia 32.12) 5 Und Jeremia gebot Baruk und sprach: Ich bin verhindert, ich kann nicht in das Haus Jehovas gehen; 6 so geh du hin und lies aus der Rolle, was du aus meinem Munde aufgeschrieben hast, die Worte Jehovas, vor den Ohren des Volkes im Hause Jehovas am Tage des Fastens; und du sollst sie auch vor den Ohren aller Juden lesen, die aus ihren Städten kommen. 7 Vielleicht wird ihr Flehen vor Jehova kommen, so daß sie umkehren, ein jeder von seinem bösen Wege; denn groß ist der Zorn und der Grimm, den Jehova über dieses Volk ausgesprochen hat. (Jeremia 36.3) 8 Und Baruk, der Sohn Nerijas, tat nach allem, was der Prophet Jeremia ihm geboten hatte, indem er aus dem Buche die Worte Jehovas im Hause Jehovas vorlas. 9 Und es geschah im fünften Jahre Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs von Juda, im neunten Monat, da rief man allem Volke in Jerusalem und allem Volke, das aus den Städten Judas nach Jerusalem kam, ein Fasten aus vor Jehova. 10 Und Baruk las aus dem Buche die Worte Jeremias im Hause Jehovas, in der Zelle Gemarjas, des Sohnes Schaphans, des Schreibers, im oberen Vorhof, im Eingang des neuen Tores des Hauses Jehovas, vor den Ohren des ganzen Volkes. 11 Und Mikaja, der Sohn Gemarjas, des Sohnes Schaphans, hörte alle Worte Jehovas aus dem Buche, 12 und er ging zum Hause des Königs hinab in das Gemach des Schreibers; und siehe, daselbst saßen alle Fürsten: Elischama, der Schreiber, und Delaja, der Sohn Schemajas, und Elnathan, der Sohn Akbors, und Gemarja, der Sohn Schaphans, und Zedekia, der Sohn Hananjas, und alle Fürsten. 13 Und Mikaja berichtete ihnen alle die Worte, die er gehört hatte, als Baruk vor den Ohren des Volkes aus dem Buche las. 14 Da sandten alle Fürsten Jehudi, den Sohn Nethanjas, des Sohnes Schelemjas, des Sohnes Kuschis, zu Baruk und ließen ihm sagen: Die Rolle, aus welcher du vor den Ohren des Volkes gelesen hast, nimm sie in deine Hand und komm! Und Baruk, der Sohn Nerijas, nahm die Rolle in seine Hand und kam zu ihnen. 15 Und sie sprachen zu ihm: Setze dich doch und lies sie vor unseren Ohren. Und Baruk las vor ihren Ohren. 16 Und es geschah, als sie alle die Worte hörten, sahen sie einander erschrocken an und sprachen zu Baruk: Wir müssen dem König alle diese Worte berichten. 17 Und sie fragten Baruk und sprachen: Teile uns doch mit, wie du alle diese Worte aus seinem Munde aufgeschrieben hast. 18 Und Baruk sprach zu ihnen: Aus seinem Munde sagte er mir alle diese Worte vor, und ich schrieb sie mit Tinte in das Buch. 19 Und die Fürsten sprachen zu Baruk: Geh, verbirg dich, du und Jeremia, daß niemand wisse, wo ihr seid. - 20 Und sie gingen zu dem König in den Hof; die Rolle aber hatten sie in dem Gemach Elischamas, des Schreibers, niedergelegt; und sie berichteten alle die Worte vor den Ohren des Königs. 21 Da sandte der König den Jehudi, um die Rolle zu holen; und er holte sie aus dem Gemach Elischamas, des Schreibers; und Jehudi las sie vor den Ohren des Königs und vor den Ohren aller Fürsten, die um den König standen. 22 Der König aber saß im Winterhause, im neunten Monat, und der Kohlentopf war vor ihm angezündet. 23 Und es geschah, sooft Jehudi drei oder vier Spalten vorgelesen hatte, zerschnitt sie der König mit dem Schreibermesser und warf sie in das Feuer, das im Kohlentopf war, bis die ganze Rolle in dem Feuer des Kohlentopfes vernichtet war. 24 Und der König und alle seine Knechte, welche alle diese Worte hörten, erschraken nicht und zerrissen nicht ihre Kleider. (2. Könige 22.11) 25 Und obwohl Elnathan und Delaja und Gemarja den König angingen, daß er die Rolle nicht verbrennen möchte, hörte er doch nicht auf sie. 26 Und der König gebot Jerachmeel, dem Königssohne, und Seraja, dem Sohne Asriels, und Schelemja, dem Sohne Abdeels, Baruk, den Schreiber, und Jeremia, den Propheten, zu greifen; aber Jehova hatte sie verborgen. 27 Und das Wort Jehovas geschah zu Jeremia, nachdem der König die Rolle und die Worte, welche Baruk aus dem Munde Jeremias aufgeschrieben, verbrannt hatte, also: (Jeremia 36.4) 28 Nimm dir wieder eine andere Rolle und schreibe darauf alle die vorigen Worte, die auf der vorigen Rolle waren, welche Jojakim, der König von Juda, verbrannt hat. 29 Und über Jojakim, den König von Juda, sollst du sprechen: So spricht Jehova: Du hast diese Rolle verbrannt, indem du sprachst: "Warum hast du darauf geschrieben: Der König von Babel wird gewißlich kommen und dieses Land verderben und Menschen und Vieh daraus vertilgen?" (Jeremia 7.20) (Jeremia 9.9) (Jeremia 25.9-11) 30 Darum spricht Jehova also über Jojakim, den König von Juda: Er wird niemand haben, der auf dem Throne Davids sitze; und sein Leichnam wird hingeworfen sein der Hitze bei Tage und der Kälte bei Nacht. (Jeremia 22.19) 31 Und ich will an ihm und an seinem Samen und an seinen Knechten ihre Missetat heimsuchen, und will über sie und über die Bewohner von Jerusalem und über die Männer von Juda all das Unglück bringen, welches ich über sie geredet habe; aber sie haben nicht gehört. - 32 Und Jeremia nahm eine andere Rolle und gab sie Baruk, dem Sohne Nerijas, dem Schreiber. Und er schrieb darauf aus dem Munde Jeremias alle Worte des Buches, welche Jojakim, der König von Juda, im Feuer verbrannt hatte. Und es wurden noch viele Worte gleichen Inhalts hinzugefügt.

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"