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Jeremia - Kapitel 36

Niederschrift der Reden Jeremias, deren Verlesung, Verbrennung und erneute Niederschrift

1 Und es geschah im vierten Jahre Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs von Juda, da geschah dieses Wort von seiten Jehovas zu Jeremia also: (Jeremia 25.1) 2 Nimm dir eine Buchrolle und schreibe darauf alle die Worte, welche ich zu dir geredet habe über Israel und über Juda und über alle Nationen, von dem Tage an, da ich zu dir geredet habe, von den Tagen Josias an bis auf diesen Tag. 3 Vielleicht wird das Haus Juda auf all das Böse hören, welches ich ihnen zu tun gedenke, damit sie umkehren, ein jeder von seinem bösen Wege, und ich ihre Missetat und ihre Sünde vergebe. - (Jeremia 26.3) 4 Und Jeremia rief Baruk, den Sohn Nerijas; und Baruk schrieb aus dem Munde Jeremias auf eine Buchrolle alle die Worte Jehovas, welche er zu ihm geredet hatte. (Jeremia 32.12) 5 Und Jeremia gebot Baruk und sprach: Ich bin verhindert, ich kann nicht in das Haus Jehovas gehen; 6 so geh du hin und lies aus der Rolle, was du aus meinem Munde aufgeschrieben hast, die Worte Jehovas, vor den Ohren des Volkes im Hause Jehovas am Tage des Fastens; und du sollst sie auch vor den Ohren aller Juden lesen, die aus ihren Städten kommen. 7 Vielleicht wird ihr Flehen vor Jehova kommen, so daß sie umkehren, ein jeder von seinem bösen Wege; denn groß ist der Zorn und der Grimm, den Jehova über dieses Volk ausgesprochen hat. (Jeremia 36.3) 8 Und Baruk, der Sohn Nerijas, tat nach allem, was der Prophet Jeremia ihm geboten hatte, indem er aus dem Buche die Worte Jehovas im Hause Jehovas vorlas. 9 Und es geschah im fünften Jahre Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs von Juda, im neunten Monat, da rief man allem Volke in Jerusalem und allem Volke, das aus den Städten Judas nach Jerusalem kam, ein Fasten aus vor Jehova. 10 Und Baruk las aus dem Buche die Worte Jeremias im Hause Jehovas, in der Zelle Gemarjas, des Sohnes Schaphans, des Schreibers, im oberen Vorhof, im Eingang des neuen Tores des Hauses Jehovas, vor den Ohren des ganzen Volkes. 11 Und Mikaja, der Sohn Gemarjas, des Sohnes Schaphans, hörte alle Worte Jehovas aus dem Buche, 12 und er ging zum Hause des Königs hinab in das Gemach des Schreibers; und siehe, daselbst saßen alle Fürsten: Elischama, der Schreiber, und Delaja, der Sohn Schemajas, und Elnathan, der Sohn Akbors, und Gemarja, der Sohn Schaphans, und Zedekia, der Sohn Hananjas, und alle Fürsten. 13 Und Mikaja berichtete ihnen alle die Worte, die er gehört hatte, als Baruk vor den Ohren des Volkes aus dem Buche las. 14 Da sandten alle Fürsten Jehudi, den Sohn Nethanjas, des Sohnes Schelemjas, des Sohnes Kuschis, zu Baruk und ließen ihm sagen: Die Rolle, aus welcher du vor den Ohren des Volkes gelesen hast, nimm sie in deine Hand und komm! Und Baruk, der Sohn Nerijas, nahm die Rolle in seine Hand und kam zu ihnen. 15 Und sie sprachen zu ihm: Setze dich doch und lies sie vor unseren Ohren. Und Baruk las vor ihren Ohren. 16 Und es geschah, als sie alle die Worte hörten, sahen sie einander erschrocken an und sprachen zu Baruk: Wir müssen dem König alle diese Worte berichten. 17 Und sie fragten Baruk und sprachen: Teile uns doch mit, wie du alle diese Worte aus seinem Munde aufgeschrieben hast. 18 Und Baruk sprach zu ihnen: Aus seinem Munde sagte er mir alle diese Worte vor, und ich schrieb sie mit Tinte in das Buch. 19 Und die Fürsten sprachen zu Baruk: Geh, verbirg dich, du und Jeremia, daß niemand wisse, wo ihr seid. - 20 Und sie gingen zu dem König in den Hof; die Rolle aber hatten sie in dem Gemach Elischamas, des Schreibers, niedergelegt; und sie berichteten alle die Worte vor den Ohren des Königs. 21 Da sandte der König den Jehudi, um die Rolle zu holen; und er holte sie aus dem Gemach Elischamas, des Schreibers; und Jehudi las sie vor den Ohren des Königs und vor den Ohren aller Fürsten, die um den König standen. 22 Der König aber saß im Winterhause, im neunten Monat, und der Kohlentopf war vor ihm angezündet. 23 Und es geschah, sooft Jehudi drei oder vier Spalten vorgelesen hatte, zerschnitt sie der König mit dem Schreibermesser und warf sie in das Feuer, das im Kohlentopf war, bis die ganze Rolle in dem Feuer des Kohlentopfes vernichtet war. 24 Und der König und alle seine Knechte, welche alle diese Worte hörten, erschraken nicht und zerrissen nicht ihre Kleider. (2. Könige 22.11) 25 Und obwohl Elnathan und Delaja und Gemarja den König angingen, daß er die Rolle nicht verbrennen möchte, hörte er doch nicht auf sie. 26 Und der König gebot Jerachmeel, dem Königssohne, und Seraja, dem Sohne Asriels, und Schelemja, dem Sohne Abdeels, Baruk, den Schreiber, und Jeremia, den Propheten, zu greifen; aber Jehova hatte sie verborgen. 27 Und das Wort Jehovas geschah zu Jeremia, nachdem der König die Rolle und die Worte, welche Baruk aus dem Munde Jeremias aufgeschrieben, verbrannt hatte, also: (Jeremia 36.4) 28 Nimm dir wieder eine andere Rolle und schreibe darauf alle die vorigen Worte, die auf der vorigen Rolle waren, welche Jojakim, der König von Juda, verbrannt hat. 29 Und über Jojakim, den König von Juda, sollst du sprechen: So spricht Jehova: Du hast diese Rolle verbrannt, indem du sprachst: "Warum hast du darauf geschrieben: Der König von Babel wird gewißlich kommen und dieses Land verderben und Menschen und Vieh daraus vertilgen?" (Jeremia 7.20) (Jeremia 9.9) (Jeremia 25.9-11) 30 Darum spricht Jehova also über Jojakim, den König von Juda: Er wird niemand haben, der auf dem Throne Davids sitze; und sein Leichnam wird hingeworfen sein der Hitze bei Tage und der Kälte bei Nacht. (Jeremia 22.19) 31 Und ich will an ihm und an seinem Samen und an seinen Knechten ihre Missetat heimsuchen, und will über sie und über die Bewohner von Jerusalem und über die Männer von Juda all das Unglück bringen, welches ich über sie geredet habe; aber sie haben nicht gehört. - 32 Und Jeremia nahm eine andere Rolle und gab sie Baruk, dem Sohne Nerijas, dem Schreiber. Und er schrieb darauf aus dem Munde Jeremias alle Worte des Buches, welche Jojakim, der König von Juda, im Feuer verbrannt hatte. Und es wurden noch viele Worte gleichen Inhalts hinzugefügt.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)