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Jeremia - Kapitel 35

Die Treue der Rechabiter im Gegensatz zur Untreue Judas

1 Das Wort, welches von seiten Jehovas zu Jeremia geschah in den Tagen Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs von Juda, also: 2 Geh zum Hause der Rekabiter und rede mit ihnen, und bringe sie in das Haus Jehovas in eine der Zellen, und gib ihnen Wein zu trinken. (1. Chronik 2.55) 3 Und ich nahm Jaasanja, den Sohn Jeremias, des Sohnes Chabazinjas, und seine Brüder und alle seine Söhne und das ganze Haus der Rekabiter, 4 und ich brachte sie in das Haus Jehovas, in die Zelle der Söhne Chanans, des Sohnes Jigdaljas, des Mannes Gottes, neben der Zelle der Fürsten, welche oberhalb der Zelle Maasejas war, des Sohnes Schallums, des Hüters der Schwelle. 5 Und ich setzte den Söhnen des Hauses der Rekabiter Kelche, mit Wein gefüllt, und Becher vor und sprach zu ihnen: Trinket Wein! 6 Aber sie sprachen: Wir trinken keinen Wein; denn Jonadab, der Sohn Rekabs, unser Vater, hat uns geboten und gesagt: Ihr sollt keinen Wein trinken, weder ihr noch eure Kinder, ewiglich; (2. Könige 10.15) (2. Könige 10.23) 7 und ihr sollt kein Haus bauen und keinen Samen säen und keinen Weinberg pflanzen, noch sie besitzen; sondern in Zelten sollt ihr wohnen alle eure Tage, auf daß ihr viele Tage lebet auf dem Erdboden, wo ihr euch aufhaltet. 8 Und wir haben der Stimme Jonadabs, des Sohnes Rekabs, unseres Vaters, gehorcht nach allem, was er uns geboten hat: keinen Wein zu trinken alle unsere Tage, weder wir, noch unsere Weiber, noch unsere Söhne, noch unsere Töchter, 9 und keine Häuser zu unserer Wohnung zu bauen; und wir besitzen weder Weinberg, noch Feld, noch Saat; 10 und wir haben in Zelten gewohnt, und haben gehorcht und getan nach allem, was unser Vater Jonadab uns geboten hat. 11 Und es geschah, als Nebukadrezar, der König von Babel, nach diesem Lande heraufzog, da sprachen wir: Kommt und laßt uns nach Jerusalem ziehen vor dem Heere der Chaldäer und vor dem Heere der Syrer; und so wohnen wir in Jerusalem. 12 Und das Wort Jehovas geschah zu Jeremia also: 13 So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Geh und sprich zu den Männern von Juda und zu den Bewohnern von Jerusalem: Werdet ihr keine Zucht annehmen, um auf meine Worte zu hören? spricht Jehova. 14 Die Worte Jonadabs, des Sohnes Rekabs, die er seinen Kindern geboten hat, keinen Wein zu trinken, sind gehalten worden, und bis auf diesen Tag trinken sie keinen Wein; denn sie haben dem Gebot ihres Vaters gehorcht. Und ich habe zu euch geredet, früh mich aufmachend und redend; aber ihr habt nicht auf mich gehört. 15 Und ich habe alle meine Knechte, die Propheten, zu euch gesandt, früh mich aufmachend und sendend, und habe gesprochen: Kehret doch um, ein jeder von seinem bösen Wege, und machet eure Handlungen gut, und wandelt nicht anderen Göttern nach, um ihnen zu dienen, so sollt ihr in dem Lande wohnen, das ich euch und euren Vätern gegeben habe; aber ihr habt eurer Ohr nicht geneigt und nicht auf mich gehört. (Jeremia 25.4-7) 16 Ja, die Kinder Jonadabs, des Sohnes Rekabs, haben das Gebot ihres Vaters gehalten, welches er ihnen geboten hat; aber dieses Volk hat nicht auf mich gehört. 17 Darum spricht Jehova, der Gott der Heerscharen, der Gott Israels, also: Siehe, ich bringe über Juda und über alle Bewohner von Jerusalem all das Unglück, welches ich über sie geredet habe, weil ich zu ihnen geredet und sie nicht gehört, und ich ihnen zugerufen und sie nicht geantwortet haben. (Jeremia 7.13) 18 Und Jeremia sprach zu dem Hause der Rekabiter: So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Weil ihr dem Gebot Jonadabs, eures Vaters, gehorcht und alle seine Gebote bewahrt, und getan habt nach allem, was er euch geboten hat, 19 darum spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels, also: Es soll Jonadab, dem Sohne Rekabs, nicht an einem Manne fehlen, der vor mir stehe, alle Tage.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)