1Das Wort, welches von seiten Jehovas zu Jeremia geschah, als Nebukadnezar, der König von Babel, und sein ganzes Heer und alle Königreiche der Erde, die unter der Herrschaft seiner Hand waren, und alle Völker wider Jerusalem und wider alle seine Städte stritten:2So spricht Jehova, der Gott Israels: Geh und sprich zu Zedekia, dem König von Juda, und sage ihm: So spricht Jehova: Siehe, ich gebe diese Stadt in die Hand des Königs von Babel, daß er sie mit Feuer verbrenne.3Und du, du wirst seiner Hand nicht entrinnen, sondern gewißlich ergriffen und in seine Hand gegeben werden; und deine Augen werden die Augen des Königs von Babel sehen, und sein Mund wird mit deinem Munde reden, und du wirst nach Babel kommen.(Jeremia 32.4)4Doch höre das Wort Jehovas, Zedekia, König von Juda! So spricht Jehova über dich: Du wirst nicht durch das Schwert sterben;(Jeremia 52.11)5in Frieden wirst du sterben, und gleich den Bränden deiner Väter, der früheren Könige, die vor dir gewesen sind, also wird man dir einen Brand machen, und man wird über dich klagen: "Wehe, Herr!" denn ich habe das Wort geredet, spricht Jehova. -(2. Chronik 16.14)(Jeremia 22.18)6Und Jeremia, der Prophet, redete zu Zedekia, dem König von Juda, alle diese Worte in Jerusalem,7während das Heer des Königs von Babel wider Jerusalem und wider alle übriggebliebenen Städte Judas stritt, wider Lachis und wider Aseka; denn diese waren als feste Städte unter den Städten Judas übriggeblieben.(2. Könige 25.1)
Treubruch an freigelassenen Sklaven in Jerusalem und Gerichtsankündigung
8Das Wort, welches von seiten Jehovas zu Jeremia geschah, nachdem der König Zedekia einen Bund mit dem ganzen Volke, das zu Jerusalem war, gemacht hatte, um ihnen Freiheit auszurufen,(Jeremia 34.14)9damit ein jeder seinen Knecht und ein jeder seine Magd, den Hebräer und die Hebräerin, frei entließe, so daß niemand mehr einen Juden, seinen Bruder, zum Dienst anhielte.10Und es gehorchten alle Fürsten und das ganze Volk, welches den Bund eingegangen war, daß ein jeder seinen Knecht und ein jeder seine Magd frei entließe, ohne sie ferner zum Dienst anzuhalten; sie gehorchten und entließen sie.11Aber nachher wandten sie sich um und ließen die Knechte und Mägde wiederkommen, welche sie frei entlassen hatten, und unterjochten sie zu Knechten und zu Mägden. -12Und das Wort Jehovas geschah von seiten Jehovas zu Jeremia also:13So spricht Jehova, der Gott Israels: Ich habe einen Bund mit euren Vätern gemacht an dem Tage, da ich sie aus dem Lande Ägypten, aus dem Hause der Knechtschaft, herausführte, und habe gesprochen:14Am Ende von sieben Jahren sollt ihr ein jeder seinen Bruder entlassen, den Hebräer, der sich dir verkauft hat; er soll dir sechs Jahre dienen, und dann sollst du ihn frei von dir entlassen. Aber eure Väter hörten nicht auf mich und neigten ihr Ohr nicht.(2. Mose 21.2)(5. Mose 15.12)15Und ihr seid heute zwar umgekehrt und habt getan, was recht ist in meinen Augen, daß ein jeder seinem Nächsten Freiheit ausrief; und ihr habt einen Bund vor mir gemacht in dem Hause, welches nach meinem Namen genannt ist;16aber ihr habt euch wieder umgewandt und meinen Namen entweiht, und habt ein jeder seinen Knecht und ein jeder seine Magd wiederkommen lassen, die ihr nach ihrem Belieben frei entlassen hattet; und ihr habt sie unterjocht, daß sie euch zu Knechten und zu Mägden seien.17Darum spricht Jehova also: Ihr habt nicht auf mich gehört, Freiheit auszurufen, ein jeder seinem Bruder und ein jeder seinem Nächsten; siehe, so rufe ich euch Freiheit aus, spricht Jehova, für das Schwert, für die Pest und für den Hunger, und gebe euch zur Mißhandlung hin allen Königreichen der Erde.18Und ich will die Männer, welche meinen Bund übertreten haben, welche die Worte des Bundes nicht gehalten, den sie vor mir gemacht haben, wie das Kalb machen, das sie entzweigeschnitten und zwischen dessen Stücken sie hindurchgegangen sind:(1. Mose 15.10)(1. Mose 15.17)19Die Fürsten von Juda und die Fürsten von Jerusalem, die Kämmerer und die Priester und alles Volk des Landes, welche zwischen den Stücken des Kalbes hindurchgegangen sind,20die will ich in die Hand ihrer Feinde geben und in die Hand derer, welche nach ihrem Leben trachten; und ihre Leichname sollen dem Gevögel des Himmels und den Tieren der Erde zur Speise dienen.(Jeremia 7.33)21Und Zedekia, den König von Juda, und seine Fürsten werde ich in die Hand ihrer Feinde geben und in die Hand derer, welche nach ihrem Leben trachten, und in die Hand des Heeres des Königs von Babel, das von euch abgezogen ist.22Siehe, ich gebiete, spricht Jehova, und bringe sie zu dieser Stadt zurück, damit sie wider dieselbe streiten und sie einnehmen und sie mit Feuer verbrennen; und ich werde die Städte Judas zur Wüste machen, ohne Bewohner.(Jeremia 37.8)
1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15)2Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24)3Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15)9Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14)11Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1)12Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer."(3. Mose 2.3)14 Jahwe sagte zu Mose: 15"Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden.(3. Mose 5.23-24)(3. Mose 22.14)17Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden."(Jesaja 53.10)20Jahwe sagte zu Mose: 21"Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15)(2. Mose 21.37)24auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16)25Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15)26Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."