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Jeremia - Kapitel 33

Verheißung der Wiederherstellung Israels und eines ewigen Bundes mit dem Haus Juda und dem Haus Levi

1 Und das Wort Jehovas geschah zum zweiten Male zu Jeremia, als er noch im Gefängnishofe verhaftet war, also: (Jeremia 32.2) 2 So spricht Jehova, der es tut, Jehova, der es bildet, um es zu verwirklichen, Jehova ist sein Name: 3 Rufe zu mir, und ich will dir antworten und will dir große und unerreichbare Dinge kundtun, die du nicht weißt. 4 Denn so spricht Jehova, der Gott Israels, über die Häuser dieser Stadt und über die Häuser der Könige von Juda, welche abgebrochen werden wegen der Wälle und wegen des Schwertes; (Jesaja 22.10) 5 indem man kommt, um gegen die Chaldäer zu streiten und die Häuser mit den Leichnamen der Menschen zu füllen, welche ich in meinem Zorn und in meinem Grimm geschlagen, und um all deren Bosheit willen ich mein Angesicht vor dieser Stadt verborgen habe: 6 Siehe, ich will ihr einen Verband anlegen und Heilung bringen und sie heilen, und ich will ihnen eine Fülle von Frieden und Wahrheit offenbaren. 7 Und ich werde die Gefangenschaft Judas und die Gefangenschaft Israels wenden, und werde sie bauen wie im Anfang. (Jeremia 29.14) (Jeremia 30.3) 8 Und ich werde sie reinigen von all ihrer Ungerechtigkeit, womit sie gegen mich gesündigt haben; und ich werde alle ihre Missetaten vergeben, womit sie gegen mich gesündigt haben und womit sie von mir abgefallen sind. (Jeremia 31.34) 9 Und sie soll mir zum Freudennamen, zum Ruhm und zum Schmuck sein bei allen Nationen der Erde, welche all das Gute hören werden, das ich ihnen tue. Und sie werden zittern und beben über all das Gute und über all den Frieden, den ich ihr angedeihen lasse. - 10 So spricht Jehova: An diesem Orte, von dem ihr saget: "Er ist verödet, ohne Menschen und ohne Vieh", in den Städten Judas und auf den Straßen Jerusalems, die verwüstet sind, ohne Menschen und ohne Bewohner und ohne Vieh, wird wiederum gehört werden 11 die Stimme der Wonne und die Stimme der Freude, die Stimme des Bräutigams und die Stimme der Braut, die Stimme derer, welche sagen: Lobet Jehova der Heerscharen, denn Jehova ist gütig, denn seine Güte währt ewiglich! die Stimme derer, welche Lob in das Haus Jehovas bringen. Denn ich werde die Gefangenschaft des Landes wenden wie im Anfang, spricht Jehova. (Esra 3.11) (Psalm 106.1) (Jeremia 7.34) 12 So spricht Jehova der Heerscharen: An diesem Orte, der verödet ist, ohne Menschen und ohne Vieh, und in allen seinen Städten wird wiederum eine Wohnung sein für die Hirten, welche Herden lagern lassen. 13 In den Städten des Gebirges, in den Städten der Niederung und in den Städten des Südens, und im Lande Benjamin und in den Umgebungen von Jerusalem und in den Städten Judas werden wiederum die Herden unter den Händen des Zählers vorüberziehen, spricht Jehova. (Jeremia 32.44) 14 Siehe, Tage kommen, spricht Jehova, da ich das gute Wort erfüllen werde, welches ich über das Haus Israel und über das Haus Juda geredet habe. 15 In jenen Tagen und zu jener Zeit werde ich dem David einen Sproß der Gerechtigkeit hervorsprossen lassen, und er wird Recht und Gerechtigkeit üben im Lande. (Jesaja 4.2) (Jeremia 23.5) 16 In jenen Tagen wird Juda gerettet werden und Jerusalem in Sicherheit wohnen; und dies wird der Name sein, mit welchem man es benennen wird: Jehova, unsere Gerechtigkeit. (5. Mose 33.28) (Jeremia 23.6) 17 Denn so spricht Jehova: Nie soll es dem David an einem Manne fehlen, der auf dem Throne des Hauses Israel sitze. (2. Samuel 7.12) (1. Könige 9.5) 18 Und den Priestern, den Leviten, soll es nie an einem Manne vor mir fehlen, der Brandopfer opfere und Speisopfer anzünde und Schlachtopfer zurichte alle Tage. - 19 Und das Wort Jehovas geschah zu Jeremia also: 20 So spricht Jehova: Wenn ihr meinen Bund betreffs des Tages und meinen Bund betreffs der Nacht brechen könnt, so daß Tag und Nacht nicht mehr seien zu ihrer Zeit, (Jeremia 31.35-36) 21 so wird auch mein Bund mit meinem Knechte David gebrochen werden, daß er keinen Sohn habe, der auf seinem Throne König sei, und auch mit den Leviten, den Priestern, meinen Dienern. 22 Wie das Heer des Himmels nicht gezählt und der Sand des Meeres nicht gemessen werden kann, also werde ich den Samen Davids, meines Knechtes, und die Leviten mehren, die mir dienen. - (1. Mose 15.5) (1. Mose 22.17) 23 Und das Wort Jehovas geschah zu Jeremia also: 24 Hast du nicht gesehen, was dieses Volk redet, indem es spricht: "Die zwei Geschlechter, welche Jehova erwählt hatte, die hat er verworfen"? Und so verachten sie mein Volk, so daß es vor ihnen keine Nation mehr ist. 25 So spricht Jehova: Wenn nicht mein Bund betreffs des Tages und der Nacht besteht, wenn ich nicht die Ordnungen des Himmels und der Erde festgesetzt habe, (Jeremia 33.20) 26 so werde ich auch den Samen Jakobs und Davids, meines Knechtes, verwerfen, daß ich nicht mehr von seinem Samen Herrscher nehme über den Samen Abrahams, Isaaks und Jakobs. Denn ich werde ihre Gefangenschaft wenden und mich ihrer erbarmen. (Jeremia 32.44)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)