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Jeremia - Kapitel 31

Zukünftiges Heil für Israel und Juda

1 In jener Zeit, spricht Jehova, werde ich der Gott aller Geschlechter Israels sein, und sie werden mein Volk sein. (Jeremia 24.7) (Jeremia 31.33) 2 So spricht Jehova: Das Volk der dem Schwerte Entronnenen hat Gnade gefunden in der Wüste. Ich will gehen, um Israel zur Ruhe zu bringen. - 3 Jehova ist mir von fern erschienen: Ja, mit ewiger Liebe habe ich dich geliebt; darum habe ich dir fortdauern lassen meine Güte. 4 Ich will dich wieder bauen, und du wirst gebaut werden, Jungfrau Israel! Du wirst dich wieder mit deinen Tamburinen schmücken und ausziehen im Reigen der Tanzenden. 5 Du wirst wieder Weinberge pflanzen auf den Bergen Samarias; die Pflanzer werden pflanzen und genießen. 6 Denn ein Tag wird sein, da die Wächter auf dem Gebirge Ephraim rufen werden: Machet euch auf und lasset uns nach Zion hinaufziehen zu Jehova, unserem Gott! 7 Denn so spricht Jehova: Jubelt über Jakob mit Freuden und jauchzet an der Spitze der Nationen! Lobsinget laut und sprechet: Rette dein Volk, Jehova, den Überrest Israels! 8 Siehe, ich bringe sie aus dem Lande des Nordens und sammle sie von dem äußersten Ende der Erde, unter ihnen Blinde und Lahme, Schwangere und Gebärende allzumal; in großer Versammlung kehren sie hierher zurück. (Jesaja 35.8-10) 9 Mit Weinen kommen sie, und unter Flehen leite ich sie; ich führe sie zu Wasserbächen auf einem ebenen Wege, auf dem sie nicht straucheln werden. Denn ich bin Israel zum Vater geworden, und Ephraim ist mein Erstgeborener. - (2. Korinther 6.18) 10 Höret das Wort Jehovas, ihr Nationen, und meldet es auf den fernen Inseln und sprechet: Der Israel zerstreut hat, wird es wieder sammeln und es hüten wie ein Hirt seine Herde. 11 Denn Jehova hat Jakob losgekauft und hat ihn erlöst aus der Hand dessen, der stärker war als er. 12 Und sie werden kommen und jubeln auf der Höhe Zions, und herbeiströmen zu den Gütern Jehovas: zum Korn und zum Most und zum Öl und zu den jungen Schafen und Rindern; und ihre Seele wird sein wie ein bewässerter Garten, und sie werden hinfort nicht mehr verschmachten. (Jesaja 58.11) 13 Dann wird die Jungfrau sich freuen im Reigen, und Jünglinge und Greise allzumal; und ich will ihre Trauer in Freude verwandeln und sie trösten, und will sie erfreuen, indem ich sie von ihrem Kummer befreie. 14 Und ich will die Seele der Priester laben mit Fett, und mein Volk wird sich an meinen Gütern sättigen, spricht Jehova. 15 So spricht Jehova: Eine Stimme wird in Rama gehört, Wehklage, bitteres Weinen. Rahel beweint ihre Kinder; sie will sich nicht trösten lassen über ihre Kinder, weil sie nicht mehr sind. (Matthäus 2.18) 16 So spricht Jehova: Halte deine Stimme zurück vom Weinen und deine Augen von Tränen; denn es gibt Lohn für deine Arbeit, spricht Jehova, und sie werden aus dem Lande des Feindes zurückkehren; 17 und Hoffnung ist da für dein Ende, spricht Jehova, und deine Kinder werden in ihr Gebiet zurückkehren. 18 Wohl habe ich Ephraim klagen hören: Du hast mich gezüchtigt, und ich bin gezüchtigt worden wie ein nicht ans Joch gewöhntes Kalb; bekehre mich, daß ich mich bekehre, denn du bist Jehova, mein Gott. 19 Denn nach meiner Umkehr empfinde ich Reue, und nachdem ich zur Erkenntnis gebracht worden bin, schlage ich mich auf die Lenden. Ich schäme mich und bin auch zu Schanden geworden, denn ich trage die Schmach meiner Jugend. - 20 Ist mir Ephraim ein teurer Sohn oder ein Kind der Wonne? Denn sooft ich auch wider ihn geredet habe, gedenke ich seiner doch immer wieder. Darum ist mein Innerstes um ihn erregt; ich will mich gewißlich seiner erbarmen, spricht Jehova. (Jesaja 49.15) (Hosea 11.8) 21 Richte dir Wegweiser auf, setze dir Stangen, richte dein Herz auf die Straße, auf den Weg, den du gegangen bist! Kehre um, Jungfrau Israel, kehre um zu diesen deinen Städten! 22 Wie lange willst du dich hin und her wenden, du abtrünnige Tochter? Denn Jehova hat ein Neues geschaffen auf der Erde: Das Weib wird den Mann umgeben. 23 So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Dieses Wort wird man noch sprechen im Lande Juda und in seinen Städten, wenn ich ihre Gefangenschaft wenden werde: Jehova segne dich, du Wohnung der Gerechtigkeit, du heiliger Berg! 24 Und Juda und alle seine Städte werden allzumal darin wohnen, Ackersleute und die mit der Herde umherziehen. 25 Denn ich habe die lechzende Seele reichlich getränkt und jede schmachtende Seele gesättigt. (Matthäus 11.28) 26 Darüber erwachte ich und sah, und mein Schlaf war mir süß. 27 Siehe, Tage kommen, spricht Jehova, da ich das Haus Israel und das Haus Juda besäen werde mit Samen von Menschen und Samen von Vieh. 28 Und es wird geschehen, wie ich über sie gewacht habe, um auszureißen und abzubrechen und niederzureißen und zu zerstören und zu verderben, also werde ich über sie wachen, um zu bauen und zu pflanzen, spricht Jehova. 29 In jenen Tagen wird man nicht mehr sagen: Die Väter haben Herlinge gegessen, und die Zähne der Söhne sind stumpf geworden; (Klagelieder 5.7) (Hesekiel 18.2) 30 sondern ein jeder wird für seine Missetat sterben: Jeder Mensch, der Herlinge ißt, dessen Zähne sollen stumpf werden.

Verheißung des Neuen Bundes

31 Siehe, Tage kommen, spricht Jehova, da ich mit dem Hause Israel und mit dem Hause Juda einen neuen Bund machen werde: (Hebräer 8.8-12) 32 nicht wie der Bund, den ich mit ihren Vätern gemacht habe an dem Tage, da ich sie bei der Hand faßte, um sie aus dem Lande Ägypten herauszuführen, welchen meinen Bund sie gebrochen haben; und doch hatte ich mich mit ihnen vermählt, spricht Jehova. 33 Sondern dies ist der Bund, den ich mit dem Hause Israel machen werde nach jenen Tagen, spricht Jehova: Ich werde mein Gesetz in ihr Inneres legen und werde es auf ihr Herz schreiben; und ich werde ihr Gott, und sie werden mein Volk sein. (Jesaja 54.13) (Römer 11.27) (Hebräer 10.16-17) 34 Und sie werden nicht mehr ein jeder seinen Nächsten und ein jeder seinen Bruder lehren und sprechen: Erkennet Jehova! denn sie alle werden mich erkennen von ihrem Kleinsten bis zu ihrem Größten, spricht Jehova. Denn ich werde ihre Missetat vergeben und ihrer Sünde nicht mehr gedenken. - (Jesaja 43.25) (Jeremia 33.8) 35 So spricht Jehova, der die Sonne gesetzt hat zum Lichte bei Tage, die Ordnungen des Mondes und der Sterne zum Lichte bei Nacht, der das Meer erregt, und seine Wogen brausen, Jehova der Heerscharen ist sein Name: 36 Wenn diese Ordnungen vor meinem Angesicht weichen werden, spricht Jehova, so soll auch der Same Israels aufhören, eine Nation zu sein vor meinem Angesicht alle Tage. (Jeremia 33.25) (Römer 11.1) 37 So spricht Jehova: Wenn die Himmel oben gemessen, und die Grundfesten der Erde unten erforscht werden können, so will ich auch den ganzen Samen Israels verwerfen wegen alles dessen, was sie getan haben, spricht Jehova. 38 Siehe, Tage kommen, spricht Jehova, da diese Stadt dem Jehova gebaut werden wird vom Turme Hananel bis zum Ecktore. (Sacharja 14.10) 39 Und die Meßschnur wird weiter fortlaufen geradeaus über den Hügel Gareb, und sich nach Goah wenden. 40 Und das ganze Tal der Leichen und der Asche, und alles Gefilde bis zum Bache Kidron, bis zur Ecke des Roßtores gegen Osten, wird Jehova heilig sein; es soll nicht ausgerottet noch zerstört werden in Ewigkeit.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)