Ankündigung von Gerichtsnot und Erlösung für Israel und Juda
1Das Wort, welches von seiten Jehovas zu Jeremia geschah, also:2So spricht Jehova, der Gott Israels, und sagt: Schreibe dir alle Worte, die ich zu dir geredet habe, in ein Buch.3Denn siehe, Tage kommen, spricht Jehova, da ich die Gefangenschaft meines Volkes Israel und Juda wenden werde, spricht Jehova; und ich werde sie in das Land zurückbringen, welches ich ihren Vätern gegeben habe, damit sie es besitzen.(Jeremia 29.14)4Und dies sind die Worte, welche Jehova über Israel und über Juda geredet hat.5Denn so spricht Jehova: Eine Stimme des Schreckens haben wir gehört; da ist Furcht und kein Friede.6Fraget doch und sehet, ob ein Mann gebiert? Warum sehe ich eines jeden Mannes Hände auf seinen Lenden, einer Gebärenden gleich, und jedes Angesicht in Blässe verwandelt?(Jesaja 13.8)7Wehe! denn groß ist jener Tag, ohnegleichen, und es ist eine Zeit der Drangsal für Jakob; doch wird er aus ihr gerettet werden.(Joel 2.11)(Zephanja 1.15)8Denn es wird geschehen an jenem Tage, spricht Jehova der Heerscharen, daß ich sein Joch von deinem Halse zerbrechen und deine Fesseln zerreißen werde, und Fremde sollen ihn nicht mehr dienstbar machen;(Jeremia 27.12)9sondern sie werden Jehova, ihrem Gott, dienen und ihrem König David, den ich ihnen erwecken werde.(Jeremia 23.5)(Hesekiel 34.23)10Und du, fürchte dich nicht, mein Knecht Jakob, spricht Jehova, und erschrick nicht, Israel! denn siehe, ich will dich retten aus der Ferne und deine Nachkommen aus dem Lande ihrer Gefangenschaft; und Jakob wird zurückkehren und ruhig und sicher sein, und niemand wird ihn aufschrecken.(Jesaja 44.2)(Jeremia 46.27)11Denn ich bin mit dir, spricht Jehova, um dich zu retten. Denn ich werde den Garaus machen allen Nationen, wohin ich dich zerstreut habe; nur dir werde ich nicht den Garaus machen, sondern dich nach Gebühr züchtigen und dich keineswegs ungestraft lassen.(Jeremia 10.24)12Denn so spricht Jehova: Deine Wunde ist unheilbar, schmerzlich ist dein Schlag;(Jeremia 15.18)13niemand führt deine Streitsache, für das Geschwür gibt es kein Heilmittel, da ist kein Pflaster für dich!14Alle deine Buhlen haben dich vergessen, sie fragen nicht nach dir. Denn ich habe dich geschlagen mit dem Schlage eines Feindes, mit grausamer Züchtigung, um der Größe deiner Ungerechtigkeit willen, weil deine Sünden zahlreich sind.15Was schreist du über deine Wunde, daß dein Schmerz unheilbar ist? Um der Größe deiner Ungerechtigkeit willen, weil deine Sünden zahlreich sind, habe ich dir solches getan.16Darum sollen alle, die dich fressen, gefressen werden, und alle deine Bedränger sollen insgesamt in die Gefangenschaft gehen; und deine Berauber sollen zum Raube werden, und alle deine Plünderer werde ich zur Plünderung hingeben.(Jesaja 33.1)17Denn ich will dir einen Verband anlegen und dich von deinen Schlägen heilen, spricht Jehova, weil man dich eine Verstoßene nennt: "Das ist Zion, nach der niemand fragt!"(Jeremia 33.6)18So spricht Jehova: Siehe, ich will die Gefangenschaft der Zelte Jakobs wenden, und seiner Wohnungen will ich mich erbarmen. Und die Stadt wird auf ihrem Hügel wieder erbaut, und der Palast nach seiner Weise bewohnt werden;(Jeremia 30.3)19und Lobgesang und die Stimme der Spielenden wird von ihnen ausgehen. Und ich will sie mehren, und sie werden sich nicht mindern; und ich will sie herrlich machen, und sie werden nicht gering werden.20Und seine Söhne werden sein wie ehedem, und seine Gemeinde wird vor mir feststehen; und alle seine Bedrücker werde ich heimsuchen.21Und sein Herrlicher wird aus ihm sein, und sein Herrscher aus seiner Mitte hervorgehen; und ich will ihn herzutreten lassen, daß er mir nahe; denn wer ist es wohl, der sein Herz verpfändete, um zu mir zu nahen? spricht Jehova.(Jeremia 30.9)22Und ihr werdet mein Volk, und ich werde euer Gott sein.(Jeremia 24.7)23Siehe, ein Sturmwind Jehovas, ein Grimm ist ausgegangen, ein sausender Sturmwind; er wird sich herniederwälzen auf den Kopf der Gesetzlosen.(Jeremia 23.19)24Nicht wenden wird sich die Glut des Zornes Jehovas, bis er getan und bis er ausgeführt hat die Gedanken seines Herzens. Am Ende der Tage werdet ihr dessen innewerden.
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)