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Jeremia - Kapitel 29

Jeremias Brief an die Weggeführten in Babel: Verheißung und Gericht für das Volk

1 Und dies sind die Worte des Briefes, welchen der Prophet Jeremia von Jerusalem an die übriggebliebenen Ältesten der Weggeführten und an die Priester und an die Propheten und an das ganze Volk sandte, welches Nebukadnezar von Jerusalem nach Babel weggeführt hatte 2 (nachdem der König Jekonja und die Königin, und die Kämmerer, die Fürsten von Juda und Jerusalem, und die Werkleute und die Schlosser aus Jerusalem weggezogen waren), (2. Könige 24.14-15) 3 durch Eleasar, den Sohn Schaphans, und Gemarja, den Sohn Hilkijas, welche Zedekia, der König von Juda, nach Babel zu Nebukadnezar, dem König von Babel, sandte: 4 So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels, zu allen Weggeführten, die ich von Jerusalem nach Babel weggeführt habe: 5 Bauet Häuser und bewohnet sie, und pflanzet Gärten und esset ihre Frucht. 6 Nehmet Weiber und zeuget Söhne und Töchter, und nehmet Weiber für eure Söhne, und eure Töchter gebet Männern, damit sie Söhne und Töchter gebären; und mehret euch daselbst, und mindert euch nicht. 7 Und suchet den Frieden der Stadt, wohin ich euch weggeführt habe, und betet für sie zu Jehova; denn in ihrem Frieden werdet ihr Frieden haben. 8 Denn so spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Laßt euch von euren Propheten, die in eurer Mitte sind, und von euren Wahrsagern nicht täuschen; und höret nicht auf eure Träume, die ihr euch träumen lasset. (Jeremia 14.14) 9 Denn sie weissagen euch falsch in meinem Namen; ich habe sie nicht gesandt, spricht Jehova. 10 Denn so spricht Jehova: Sobald siebzig Jahre für Babel voll sind, werde ich mich eurer annehmen und mein gutes Wort an euch erfüllen, euch an diesen Ort zurückzubringen. (Jeremia 25.11-13) 11 Denn ich weiß ja die Gedanken, die ich über euch denke, spricht Jehova, Gedanken des Friedens und nicht zum Unglück, um euch Ausgang und Hoffnung zu gewähren. 12 Und ihr werdet mich anrufen und hingehen und zu mir beten, und ich werde auf euch hören. 13 Und ihr werdet mich suchen und finden, denn ihr werdet nach mir fragen mit eurem ganzen Herzen; (5. Mose 4.29) (Jesaja 55.6) 14 und ich werde mich von euch finden lassen, spricht Jehova. Und ich werde eure Gefangenschaft wenden und euch sammeln aus allen Nationen und aus allen Orten, wohin ich euch vertrieben habe, spricht Jehova; und ich werde euch an den Ort zurückbringen, von wo ich euch weggeführt habe. (Psalm 126.4) 15 Wenn ihr saget: Jehova hat uns in Babel Propheten erweckt, 16 ja, so spricht Jehova von dem König, der auf dem Throne Davids sitzt, und von dem ganzen Volke, das in dieser Stadt wohnt, euren Brüdern, welche nicht mit euch in die Gefangenschaft weggezogen sind, 17 so spricht Jehova der Heerscharen: Siehe, ich sende unter sie das Schwert, den Hunger und die Pest, und will sie machen wie die abscheulichen Feigen, die vor Schlechtigkeit nicht gegessen werden können. (Jeremia 24.8) 18 Und ich will ihnen nachjagen mit dem Schwerte, mit dem Hunger und mit der Pest; und ich will sie zur Mißhandlung hingeben allen Königreichen der Erde, zum Fluch und zum Entsetzen und zum Gezisch und zum Hohn unter allen Nationen, wohin ich sie vertrieben habe: (Jeremia 24.9-10) 19 darum, daß sie auf meine Worte nicht gehört haben, spricht Jehova, womit ich meine Knechte, die Propheten, zu ihnen sandte, früh mich aufmachend und sendend. Und auch ihr habt nicht gehört, spricht Jehova. (Jeremia 25.4) 20 Ihr nun, höret das Wort Jehovas, ihr Weggeführten alle, die ich von Jerusalem nach Babel weggeschickt habe! (Jeremia 29.4) 21 So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels, von Ahab, dem Sohne Kolajas, und von Zedekia, dem Sohne Maasejas, die euch Lügen weissagen in meinem Namen: Siehe, ich gebe sie in die Hand Nebukadrezars, des Königs von Babel, damit er sie vor euren Augen erschlage. (Jeremia 29.8) 22 Und von ihnen wird ein Fluch entnommen werden seitens aller Weggeführten Judas, die in Babel sind, so daß man sagen wird: Jehova mache dich wie Zedekia und wie Ahab, welche der König von Babel im Feuer braten ließ! 23 Weil sie eine Ruchlosigkeit begangen in Israel und Ehebruch getrieben haben mit den Weibern ihrer Nächsten, und in meinem Namen Lügenworte geredet haben, was ich ihnen nicht geboten hatte; und ich, ich weiß es und bin Zeuge, spricht Jehova. - 24 Und zu Schemaja, dem Nechelamiter, sollst du sprechen und sagen: 25 So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels, und sagt: Weil du in deinem Namen Briefe gesandt hast an alles Volk, das in Jerusalem ist, und an den Priester Zephanja, den Sohn Maasejas, und an alle die Priester, und gesagt: (2. Könige 25.18) (Jeremia 21.1) 26 "Jehova hat dich zum Priester gesetzt anstatt des Priesters Jojada, damit Aufseher seien im Hause Jehovas betreffs jedes Rasenden und Weissagenden, damit du ihn in den Stock und in das Halseisen legest. (Hosea 9.7) 27 Und nun, warum hast du Jeremia, den Anathothiter, nicht gescholten, der euch weissagt? 28 da er ja zu uns nach Babel gesandt und gesagt hat: Es wird lange dauern; bauet Häuser und bewohnet sie, und pflanzet Gärten und esset ihre Frucht." ... 29 (Und der Priester Zephanja hatte diesen Brief vor den Ohren des Propheten Jeremia gelesen.) 30 Und das Wort Jehovas geschah zu Jeremia also: 31 Sende hin zu allen Weggeführten und sprich: Also spricht Jehova von Schemaja, dem Nechelamiter: Weil Schemaja euch geweissagt, und ich ihn doch nicht gesandt habe, und er euch auf Lügen hat vertrauen lassen, 32 darum spricht Jehova also: Siehe, ich will Schemaja, den Nechelamiter, und seinen Samen heimsuchen: Er soll niemand haben, der inmitten dieses Volkes wohne, und er soll das Gute nicht sehen, welches ich meinem Volke tun werde, spricht Jehova; denn er hat Abfall geredet wider Jehova. (Jeremia 28.16)

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)