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Jeremia - Kapitel 28

Jeremias Auseinandersetzung mit dem falschen Propheten Hananja

1 Und es geschah in demselben Jahre, im Anfang der Regierung Zedekias, des Königs von Juda, im vierten Jahre, im fünften Monat, da sprach zu mir Hananja, der Sohn Assurs, der Prophet, der von Gibeon war, im Hause Jehovas vor den Augen der Priester und alles Volkes, und sagte: 2 So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels, und sagt: Ich zerbreche das Joch des Königs von Babel. 3 Binnen zwei Jahren werde ich alle Geräte des Hauses Jehovas an diesen Ort zurückbringen, welche Nebukadnezar, der König von Babel, von diesem Orte weggenommen und nach Babel gebracht hat. (Jeremia 27.16) 4 Und Jekonja, den Sohn Jojakims, den König von Juda, und alle Weggeführten von Juda, die nach Babel gekommen sind, werde ich an diesen Ort zurückbringen, spricht Jehova; denn ich werde das Joch des Königs von Babel zerbrechen. (Jeremia 27.20) 5 Da sprach der Prophet Jeremia zu dem Propheten Hananja vor den Augen der Priester und vor den Augen alles Volkes, das im Hause Jehovas stand; 6 und der Prophet Jeremia sprach: Amen, Jehova tue also! Jehova bestätige deine Worte, die du geweissagt hast, daß er die Geräte des Hauses Jehovas und alle Weggeführten von Babel an diesen Ort zurückbringe! 7 Nur höre doch dieses Wort, welches ich vor deinen Ohren und vor den Ohren alles Volkes rede: 8 Die Propheten, welche von alters her vor mir und vor dir gewesen sind, sie haben auch über viele Länder und über große Königreiche geweissagt von Krieg und von Unglück und von Pest. 9 Der Prophet, der von Frieden weissagt, wird, wenn das Wort des Propheten eintrifft, als der Prophet erkannt werden, welchen Jehova in Wahrheit gesandt hat. 10 Und Hananja, der Prophet, nahm die Jochstäbe vom Halse des Propheten Jeremia und zerbrach sie. (Jeremia 27.2) 11 Und Hananja redete vor den Augen alles Volkes und sprach: So spricht Jehova: Ebenso werde ich binnen zwei Jahren das Joch Nebukadnezars, des Königs von Babel, zerbrechen vom Halse aller Nationen. Und der Prophet Jeremia ging seines Weges. (Jeremia 28.3) 12 Und das Wort Jehovas geschah zu Jeremia, nachdem der Prophet Hananja die Jochstäbe vom Halse des Propheten Jeremia zerbrochen hatte, also: 13 Geh und sprich zu Hananja und sage: So spricht Jehova: Hölzerne Jochstäbe hast du zerbrochen, aber an ihrer Statt eiserne Jochstäbe gemacht. 14 Denn so spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Ein eisernes Joch habe ich auf den Hals aller dieser Nationen gelegt, damit sie Nebukadnezar, dem König von Babel, dienen, und sie werden ihm dienen; und auch die Tiere des Feldes habe ich ihm gegeben. (Jeremia 27.6) 15 Und der Prophet Jeremia sprach zu dem Propheten Hananja: Höre doch, Hananja! Jehova hat dich nicht gesandt, sondern du hast dieses Volk auf eine Lüge vertrauen lassen. 16 Darum, so spricht Jehova: Siehe, ich werfe dich vom Erdboden hinweg; dieses Jahr wirst du sterben; denn du hast Abfall geredet wider Jehova. (Jeremia 23.14) (Jeremia 29.32) 17 Und der Prophet Hananja starb in demselben Jahre im siebten Monat.

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)