Jeremias Auseinandersetzung mit dem falschen Propheten Hananja
1Und es geschah in demselben Jahre, im Anfang der Regierung Zedekias, des Königs von Juda, im vierten Jahre, im fünften Monat, da sprach zu mir Hananja, der Sohn Assurs, der Prophet, der von Gibeon war, im Hause Jehovas vor den Augen der Priester und alles Volkes, und sagte:2So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels, und sagt: Ich zerbreche das Joch des Königs von Babel.3Binnen zwei Jahren werde ich alle Geräte des Hauses Jehovas an diesen Ort zurückbringen, welche Nebukadnezar, der König von Babel, von diesem Orte weggenommen und nach Babel gebracht hat.(Jeremia 27.16)4Und Jekonja, den Sohn Jojakims, den König von Juda, und alle Weggeführten von Juda, die nach Babel gekommen sind, werde ich an diesen Ort zurückbringen, spricht Jehova; denn ich werde das Joch des Königs von Babel zerbrechen.(Jeremia 27.20)5Da sprach der Prophet Jeremia zu dem Propheten Hananja vor den Augen der Priester und vor den Augen alles Volkes, das im Hause Jehovas stand;6und der Prophet Jeremia sprach: Amen, Jehova tue also! Jehova bestätige deine Worte, die du geweissagt hast, daß er die Geräte des Hauses Jehovas und alle Weggeführten von Babel an diesen Ort zurückbringe!7Nur höre doch dieses Wort, welches ich vor deinen Ohren und vor den Ohren alles Volkes rede:8Die Propheten, welche von alters her vor mir und vor dir gewesen sind, sie haben auch über viele Länder und über große Königreiche geweissagt von Krieg und von Unglück und von Pest.9Der Prophet, der von Frieden weissagt, wird, wenn das Wort des Propheten eintrifft, als der Prophet erkannt werden, welchen Jehova in Wahrheit gesandt hat.10Und Hananja, der Prophet, nahm die Jochstäbe vom Halse des Propheten Jeremia und zerbrach sie.(Jeremia 27.2)11Und Hananja redete vor den Augen alles Volkes und sprach: So spricht Jehova: Ebenso werde ich binnen zwei Jahren das Joch Nebukadnezars, des Königs von Babel, zerbrechen vom Halse aller Nationen. Und der Prophet Jeremia ging seines Weges.(Jeremia 28.3)12Und das Wort Jehovas geschah zu Jeremia, nachdem der Prophet Hananja die Jochstäbe vom Halse des Propheten Jeremia zerbrochen hatte, also:13Geh und sprich zu Hananja und sage: So spricht Jehova: Hölzerne Jochstäbe hast du zerbrochen, aber an ihrer Statt eiserne Jochstäbe gemacht.14Denn so spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Ein eisernes Joch habe ich auf den Hals aller dieser Nationen gelegt, damit sie Nebukadnezar, dem König von Babel, dienen, und sie werden ihm dienen; und auch die Tiere des Feldes habe ich ihm gegeben.(Jeremia 27.6)15Und der Prophet Jeremia sprach zu dem Propheten Hananja: Höre doch, Hananja! Jehova hat dich nicht gesandt, sondern du hast dieses Volk auf eine Lüge vertrauen lassen.16Darum, so spricht Jehova: Siehe, ich werfe dich vom Erdboden hinweg; dieses Jahr wirst du sterben; denn du hast Abfall geredet wider Jehova.(Jeremia 23.14)(Jeremia 29.32)17Und der Prophet Hananja starb in demselben Jahre im siebten Monat.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)