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Jeremia - Kapitel 27

Das Joch auf Jeremia als Sinnbild für die Beugung der Völker unter die Herrschaft Nebukadnezars

1 Im Anfang der Regierung Zedekias, des Sohnes Josias, des Königs von Juda, geschah dieses Wort zu Jeremia von seiten Jehovas also: - 2 so sprach Jehova zu mir: Mache dir Bande und Jochstäbe, und lege sie um deinen Hals; (Jeremia 13.1) 3 und sende sie an den König von Edom und an den König von Moab und an den König der Kinder Ammon, und an den König von Tyrus und an den König von Zidon, durch die Boten, welche nach Jerusalem zu Zedekia, dem König von Juda, gekommen sind; (Jeremia 25.21-22) 4 und befiel ihnen, daß sie ihren Herren sagen: So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Also sollt ihr euren Herren sagen: 5 Ich habe die Erde gemacht, die Menschen und das Vieh, die auf der Fläche der Erde sind, durch meine große Kraft und durch meinen ausgestreckten Arm; und ich gebe sie, wem es mich gut dünkt. 6 Und nun habe ich alle diese Länder in die Hand Nebukadnezars, des Königs von Babel, meines Knechtes, gegeben; und auch die Tiere des Feldes habe ich ihm gegeben, daß sie ihm dienen. (Jeremia 25.9) 7 Und alle Nationen werden ihm dienen und seinem Sohne und seinem Sohnessohne, bis die Zeit auch seines Landes gekommen ist, und viele Völker und große Könige ihn dienstbar machen. (Jeremia 25.12) 8 Und es wird geschehen, die Nation und das Königreich, welche ihm, Nebukadnezar, dem König von Babel, nicht dienen und ihren Hals unter das Joch des Königs von Babel nicht geben wollen, selbige Nation, spricht Jehova, werde ich heimsuchen mit dem Schwerte und mit dem Hunger und mit der Pest, bis ich sie durch seine Hand aufgerieben habe. 9 Und ihr, höret nicht auf eure Propheten und auf eure Wahrsager und auf eure Träume und auf eure Zauberer und auf eure Beschwörer, die zu euch sprechen und sagen: Ihr werdet dem König von Babel nicht dienen. (Jeremia 14.13-14) 10 Denn sie weissagen euch Lüge, um euch aus eurem Lande zu entfernen, und damit ich euch vertreibe und ihr umkommet. 11 Die Nation aber, welche ihren Hals unter das Joch des Königs von Babel bringen und ihm dienen wird, die werde ich in ihrem Lande lassen, spricht Jehova; und sie wird es bebauen und darin wohnen. 12 Und ich redete zu Zedekia, dem König von Juda, nach allen diesen Worten und sprach: Bringet eure Hälse unter das Joch des Königs von Babel und dienet ihm und seinem Volke, so werdet ihr leben. 13 Warum wolltet ihr, du und dein Volk, durch das Schwert, durch den Hunger und durch die Pest sterben, wie Jehova über die Nation geredet hat, welche dem König von Babel nicht dienen will? 14 Und höret nicht auf die Worte der Propheten, die zu euch sprechen und sagen: Ihr werdet dem König von Babel nicht dienen; denn sie weissagen euch Lüge. (Jeremia 27.9) 15 Denn ich habe sie nicht gesandt, spricht Jehova, und sie weissagen falsch in meinem Namen, damit ich euch vertreibe und ihr umkommet, ihr und die Propheten, die euch weissagen. 16 Und ich redete zu den Priestern und zu diesem ganzen Volke und sprach: So spricht Jehova: Höret nicht auf die Worte eurer Propheten, die euch weissagen und sprechen: Siehe, die Geräte des Hauses Jehovas werden nun bald aus Babel zurückgebracht werden; denn sie weissagen euch Lüge. (2. Chronik 36.10) (Jeremia 28.3) 17 Höret nicht auf sie; dienet dem König von Babel, so werdet ihr leben; warum sollte diese Stadt zur Einöde werden? 18 Wenn sie aber Propheten sind, und wenn das Wort Jehovas bei ihnen ist, so mögen sie doch bei Jehova der Heerscharen Fürbitte tun, damit die Geräte, welche im Hause Jehovas und im Hause des Königs von Juda und in Jerusalem übriggeblieben sind, nicht nach Babel kommen. 19 Denn so spricht Jehova der Heerscharen von den Säulen und von dem Meere und von den Gestellen und von den übrigen Geräten, die in dieser Stadt übriggeblieben sind, (Jeremia 52.17) 20 welche Nebukadnezar, der König von Babel, nicht weggenommen hat, als er Jekonja, den Sohn Jojakims, den König von Juda, samt allen Edlen von Juda und Jerusalem, von Jerusalem nach Babel wegführte - (2. Könige 24.14-15) 21 denn so spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels, von den Geräten, welche im Hause Jehovas und im Hause des Königs von Juda und in Jerusalem übriggeblieben sind: 22 Sie sollen nach Babel gebracht werden, und sollen daselbst sein bis auf den Tag, da ich nach ihnen sehen werde, spricht Jehova, und ich sie heraufführe und sie an diesen Ort zurückbringe. (2. Chronik 36.22) (Esra 1.7-11)

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3. Mose - Kapitel 13

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: (5. Mose 24.8) 2 "Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und somit der Verdacht auf Aussatz besteht, dann muss er zum Priester gebracht werden, zu Aaron oder einem seiner Söhne. 3 Der Priester muss die befallene Stelle auf der Haut besehen. Hat sich das Haar an dieser Stelle weiß gefärbt und erscheint sie tiefer als die übrige Haut, dann handelt es sich um Aussatz. Wenn der Priester das sieht, soll er denjenigen für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Falls es ein heller Fleck auf seiner Haut ist, der nicht tiefer als die Haut erscheint und dessen Haar nicht weiß geworden ist, dann soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 5 Am siebten Tag soll der Priester ihn untersuchen. Wenn der Fleck in seinen Augen unverändert ist und nicht um sich gegriffen hat, soll der Priester ihn für weitere sieben Tage isolieren. 6 Am siebten Tag soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Ist der Fleck dann blass geworden und hat sich auf der Haut nicht ausgebreitet, soll der Priester ihn für rein erklären. Es ist ein Ausschlag. Derjenige soll seine Kleider waschen und ist dann rein. 7 Wenn der Ausschlag auf der Haut sich aber ausgebreitet hat, nachdem der Betreffende sich dem Priester zeigte, dann muss er sich dem Priester ein zweites Mal zeigen. 8 Der Priester soll es untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet hat, muss der Priester ihn für unrein erklären. 9 Wenn sich ein Aussatzmal bei einem Menschen bildet, dann soll er zum Priester gebracht werden. 10 Stellt der Priester fest, dass sich eine weiße Schwellung auf der Haut zeigt, dass die Haare heller geworden sind und sich an dieser Stelle eine Wucherung aus rohem Fleisch befindet, 11 dann ist das ein fortgeschrittener Aussatz auf seiner Haut. Der Priester braucht ihn nicht erst zu isolieren, sondern muss ihn gleich für unrein erklären, denn er ist unrein. 12 Breitet sich der Aussatz aber über die ganze Haut aus und bedeckt den Kranken von Kopf bis Fuß, so weit der Priester es sehen kann, 13 soll er es untersuchen. Wenn der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt er als rein. 14 Sobald sich aber eine Wucherung an ihm zeigt, ist er unrein. 15 Wenn der Priester die Wucherung sieht, soll er ihn für unrein erklären. Es ist Aussatz. 16 Wenn die Wucherung zurückgeht und weiß wird, soll der Kranke zum Priester kommen, 17 und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären. Er ist rein. 18 Wenn auf der Haut eines Menschen ein Geschwür entsteht und wieder abheilt, 19 aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll derjenige sich dem Priester zeigen. 20 Der Priester soll es untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, soll der Priester ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal, das sich in dem Geschwür gebildet hat. 21 Untersucht der Priester aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 22 Hat das Mal sich danach ausgedehnt, muss der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt der Fleck jedoch an seiner Stelle und breitet sich nicht aus, dann ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und darin bildet sich ein weiß-rötlicher oder ein weißer Fleck, 25 soll der Priester ihn untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, dann ist Aussatz in der Brandwunde aufgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 26 Untersucht er aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll er ihn für sieben Tage isolieren. 27 Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Wenn sich der Fleck auf der Haut ausbreitet, soll er ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 28 Wenn der Fleck sich nicht ausgebreitet hat und blass aussieht, so ist es eine Schwellung der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären. Es ist nur eine Wundnarbe. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf dem Kopf oder unter dem Bart bekommt, 30 soll der Priester das Übel untersuchen. Erscheint es tiefer liegend als die Haut, und goldglänzende dünne Haare wachsen darauf, dann muss der Priester die Person für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder Bartes. 31 Wenn der Priester aber die von der Flechte befallene Stelle untersucht und sie nicht tiefer als die übrige Haut erscheint und sich keine schwarzen Haare darauf befinden, dann soll der Priester die Person für sieben Tage isolieren. 32 Am siebten Tag soll er die Stelle wieder untersuchen. Hat die Flechte nicht um sich gegriffen und ist kein goldglänzendes Haar darin und erscheint sie nicht tiefer als die Haut, 33 dann soll die Person sich das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliere sie noch einmal sieben Tage. 34 Wenn er die Flechte am siebten Tag untersucht und sie hat nicht um sich gegriffen und erscheint nicht tiefer als die Haut, dann soll er die Person für rein erklären. Sie soll ihre Kleider waschen und ist rein. 35 Wenn die Flechte nach der Reinigung aber doch um sich greift, 36 soll der Priester die Person noch einmal untersuchen. Wenn die Flechte in der Haut um sich gegriffen hat, muss der Priester nicht nach goldglänzenden Haaren suchen. Die Person ist unrein. 37 Ist die Flechte aber in seinen Augen unverändert geblieben und schwarze Haare sind darin gewachsen, ist die Flechte geheilt. Die Person ist rein und der Priester soll sie für rein erklären. 38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut, 39 soll der Priester sie untersuchen. Sind es nur blassweiße Flecken, dann ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist. Die Person ist rein. 40 Wenn ein Mann auf dem Hinterkopf kahl wird, hat er eine Glatze. Er ist rein. 41 Wenn sein Kopf auf der Vorderseite kahl wird, hat er eine Stirnglatze. Er ist rein. 42 Wenn an den kahlen Stellen hinten oder vorn ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, dann ist Aussatz bei ihm ausgebrochen. 43 Der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das erhöhte Mal auf seiner hinteren oder vorderen Glatze weiß-rötlich aussieht wie Aussatz auf der Haut, 44 dann ist er ein aussätziger Mann. Der Priester soll ihn unbedingt für unrein erklären. Er hat auf seinem Kopf ein Aussatzmal. 45 Der Aussätzige, an dem ein solches Mal ist, muss zerrissene Kleider tragen, sein Kopfhaar verwildern lassen und den Lippenbart verhüllen, und er soll rufen: Unrein, unrein. 46 Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein und soll abgesondert leben. Seine Wohnung soll außerhalb vom Lager sein." (4. Mose 5.3) 47 "Wenn an einem Kleid aus Leinen oder Wolle ein Aussatzmal entsteht 48 oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff aus Leinen oder Wolle oder an Leder oder etwas, das aus Leder angefertigt ist, 49 und das Mal am Kleid, am Leder, am gewebten oder gewirkten Stoff oder am ledernen Gegenstand ist grünlich oder rötlich, dann ist es ein Aussatzmal und muss dem Priester gezeigt werden. 50 Der Priester untersuche das Mal und schließe das Stück sieben Tage lang ein. 51 Untersucht er es am siebten Tag und sieht, dass das Mal sich am Kleid, am gewebten oder gewirkten Stoff, am Leder oder am ledernen Gegenstand ausgeweitet hat, dann ist es ein bösartiger Aussatz. Das Stück ist unrein. 52 Man soll das Kleid oder den gewebten oder gewirkten Stoff aus Wolle oder Leinen oder den ledernen Gegenstand verbrennen, denn es handelt sich um bösartigen Aussatz. Das Stück muss verbrannt werden. 53 Wenn der Priester das Mal untersucht und sieht, dass es auf dem Kleid, dem gewebten oder gewirkten Stück oder dem ledernen Gegenstand nicht um sich gegriffen hat, 54 dann soll der Priester anordnen, dass man das, woran das Mal ist, wäscht. Dann soll er es noch einmal sieben Tage lang einschließen. 55 Wenn der Priester das Mal nach dem Waschen untersucht und es hat sich nicht verändert, auch nicht um sich gegriffen, ist das Stück dennoch unrein. Es muss verbrannt werden. Es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Vorder- oder Rückseite. 56 Wenn der Priester das Mal untersucht und es ist nach dem Waschen blass geworden, dann soll er es vom Kleid, vom Leder, vom Gewebten oder Gewirkten abreißen. 57 Zeigt sich der Befall aber erneut an dem Kleid, am Gewebten oder Gewirkten oder einem Gegenstand aus Leder, ist es ein neu ausbrechender Aussatz. Dann muss das Stück mit dem Mal verbrannt werden. 58 Aber das Kleid, der gewebte oder gewirkte Stoff oder ein Gegenstand aus Leder, von denen das Mal nach dem Waschen verschwindet, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein. 59 Das ist die Weisung für ein Aussatzmal an einem Kleid aus Wolle oder Leinen oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff oder an einem Gegenstand aus Leder, nach der man diese für rein oder unrein erklären muss."