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Jeremia - Kapitel 26

Jeremias Gerichtsandrohung, seine Verhaftung und Freisprechung - Hinrichtung des Propheten Uria

1 Im Anfang der Regierung Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs von Juda, geschah dieses Wort von seiten Jehovas also: 2 So spricht Jehova: Tritt in den Vorhof des Hauses Jehovas und zu allen Städten Judas, welche kommen, um anzubeten im Hause Jehovas, rede alle die Worte, welche ich dir geboten habe, zu ihnen zu reden; tue kein Wort davon. 3 Vielleicht werden sie hören und ein jeder von seinem bösen Wege umkehren: So werde ich mich des Übels gereuen lassen, welches ich ihnen zu tun gedenke wegen der Bosheit ihrer Handlungen. (Jeremia 36.3) 4 Und sprich zu ihnen: So spricht Jehova: Wenn ihr nicht auf mich höret, daß ihr in meinem Gesetz wandelt, welches ich euch vorgelegt habe, 5 daß ihr auf die Worte meiner Knechte, der Propheten, höret, welche ich zu euch sende, früh mich aufmachend und sendend (ihr habt aber nicht gehört): (Jeremia 25.4) 6 so will ich dieses Haus wie Silo machen, und diese Stadt werde ich zum Fluche machen allen Nationen der Erde. (1. Samuel 4.4) (1. Samuel 4.12) (Jeremia 7.12-14) 7 Und die Priester und die Propheten und alles Volk hörten Jeremia diese Worte reden im Hause Jehovas. 8 Und es geschah, als Jeremia alles zu Ende geredet, was Jehova geboten hatte, zu dem ganzen Volke zu reden, da ergriffen ihn die Priester und die Propheten und alles Volk und sprachen: Du mußt gewißlich sterben. 9 Warum hast du im Namen Jehovas geweissagt und gesprochen: Dieses Haus wird wie Silo werden, und diese Stadt verwüstet, ohne Bewohner? Und alles Volk versammelte sich gegen Jeremia im Hause Jehovas. 10 Und als die Fürsten von Juda diese Worte hörten, gingen sie hinauf aus dem Hause des Königs zum Hause Jehovas und setzten sich in den Eingang des neuen Tores Jehovas. 11 Und die Priester und die Propheten redeten zu den Fürsten und zu allem Volke und sprachen: Diesem Manne gebührt die Todesstrafe, denn er hat wider diese Stadt geweissagt, wie ihr mit euren Ohren gehört habt. (Apostelgeschichte 6.13) 12 Und Jeremia redete zu den Fürsten und zu allem Volke und sprach: Jehova hat mich gesandt, um wider dieses Haus und wider diese Stadt all die Worte zu weissagen, welche ihr gehört habt. 13 Und nun machet gut eure Wege und eure Handlungen, und höret auf die Stimme Jehovas, eures Gottes: so wird Jehova sich des Übels gereuen lassen, welches er über euch geredet hat. (Jeremia 7.3) 14 Ich aber, siehe, ich bin in eurer Hand; tut mir, wie es gut und wie es recht ist in euren Augen. 15 Doch wisset bestimmt, daß ihr, wenn ihr mich tötet, unschuldiges Blut bringen werdet auf euch und auf diese Stadt und auf ihre Bewohner; denn in Wahrheit, Jehova hat mich zu euch gesandt, um alle diese Worte vor euren Ohren zu reden. 16 Und die Fürsten und alles Volk sprachen zu den Priestern und zu den Propheten: Diesem Manne gebührt nicht die Todesstrafe; denn er hat im Namen Jehovas, unseres Gottes, zu uns geredet. 17 Und es erhoben sich Männer von den Ältesten des Landes, und sie sprachen zu der ganzen Versammlung des Volkes und sagten: 18 Micha, der Moraschtiter, hat in den Tagen Hiskias, des Königs von Juda, geweissagt und zu dem ganzen Volke von Juda gesprochen und gesagt: So spricht Jehova der Heerscharen: "Zion wird als Acker gepflügt werden, und Jerusalem wird zu Trümmerhaufen und der Berg des Hauses zu Waldeshöhen werden". (Micha 3.12) 19 Haben denn Hiskia, der König von Juda, und ganz Juda ihn getötet? Hat er nicht Jehova gefürchtet und Jehova angefleht, so daß Jehova sich des Übels gereuen ließ, welches er über sie geredet hatte? Und wir wollen eine so große Übeltat wider unsere Seelen begehen! (Jeremia 18.8) 20 Und es war auch ein Mann, der im Namen Jehovas weissagte, Urija, der Sohn Schemajas, aus Kirjath-Jearim; und er weissagte wider diese Stadt und wider dieses Land nach allen Worten Jeremias. 21 Und als der König Jojakim und alle seine Helden und alle Fürsten seine Worte hörten, suchte der König ihn zu töten. Und als Urija es hörte, fürchtete er sich und floh, und er kam nach Ägypten. 22 Da sandte der König Jojakim Männer nach Ägypten, Elnathan, den Sohn Akbors, und Männer mit ihm nach Ägypten. 23 Und sie brachten Urija aus Ägypten und führten ihn zu dem König Jojakim; und er erschlug ihn mit dem Schwerte und warf seinen Leichnam auf die Gräber der Kinder des Volkes. 24 Doch die Hand Achikams, des Sohnes Schaphans, war mit Jeremia, daß man ihn nicht in die Hand des Volkes gab, um ihn zu töten. (2. Könige 22.12)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)