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Jeremia - Kapitel 25

Babel, die Zuchtrute Gottes für Juda

1 Das Wort, welches zu Jeremia geschah über das ganze Volk von Juda, im vierten Jahre Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs von Juda, das ist das erste Jahr Nebukadrezars, des Königs von Babel, 2 welches Jeremia, der Prophet, zu dem ganzen Volke von Juda und zu allen Bewohnern von Jerusalem redete, indem er sprach: 3 Vom dreizehnten Jahre Josias, des Sohnes Amons, des Königs von Juda, bis auf diesen Tag, diese 23 Jahre, ist das Wort Jehovas zu mir geschehen; und ich habe zu euch geredet, früh mich aufmachend und redend, aber ihr hörtet nicht. 4 Und Jehova hat alle seine Knechte, die Propheten, zu euch gesandt, früh sich aufmachend und sendend; aber ihr hörtet nicht und neigtet eure Ohren nicht, um zu hören. 5 Und er sprach: Kehret doch um, ein jeder von seinem bösen Wege und von der Bosheit eurer Handlungen, so sollt ihr in dem Lande, das Jehova euch und euren Vätern gegeben hat, wohnen von Ewigkeit zu Ewigkeit. (Jeremia 18.11) 6 Und wandelt nicht anderen Göttern nach, um ihnen zu dienen und euch vor ihnen niederzubeugen; und reizet mich nicht durch das Werk eurer Hände, daß ich euch nicht Übles tue. 7 Aber ihr habt nicht auf mich gehört, spricht Jehova, um mich durch das Werk eurer Hände zu reizen, euch zum Unglück. 8 Darum, so spricht Jehova der Heerscharen: Weil ihr auf meine Worte nicht gehört habt, 9 siehe, so sende ich hin und hole alle Geschlechter des Nordens, spricht Jehova, und sende zu Nebukadrezar, dem König von Babel, meinem Knechte, und bringe sie über dieses Land und über seine Bewohner und über alle diese Nationen ringsum; und ich will sie vertilgen und sie zum Entsetzen machen und zum Gezisch und zu ewigen Einöden. (Jeremia 27.6) 10 Und ich will unter ihnen aufhören lassen die Stimme der Wonne und die Stimme der Freude, die Stimme des Bräutigams und die Stimme der Braut, das Geräusch der Mühlen und das Licht der Lampe. (Jeremia 16.9) 11 Und dieses ganze Land wird zur Einöde, zur Wüste werden; und diese Nationen werden dem König von Babel dienen siebzig Jahre. (2. Chronik 36.21) (Esra 1.1) (Jeremia 29.10) (Daniel 9.2) 12 Und es wird geschehen, wenn siebzig Jahre voll sind, werde ich an dem König von Babel und an jenem Volke, spricht Jehova, ihre Schuld heimsuchen, und an dem Lande der Chaldäer; und ich werde es zu ewigen Wüsteneien machen. 13 Und ich werde über jenes Land alle meine Worte bringen, die ich über dasselbe geredet habe: alles, was in diesem Buche geschrieben steht, was Jeremia geweissagt hat über alle Nationen. 14 Denn viele Nationen und große Könige werden auch sie dienstbar machen; und ich werde ihnen nach ihrem Tun und nach dem Werke ihrer Hände vergelten.

Gottes Zornbecher für die Völker

15 Denn so hat Jehova, der Gott Israels, zu mir gesprochen: Nimm diesen Becher Zornwein aus meiner Hand, und gib ihn zu trinken all den Nationen, zu welchen ich dich sende; (Jesaja 51.17) (Jeremia 51.7) (Offenbarung 14.10) 16 damit sie trinken, und taumeln und rasen wegen des Schwertes, das ich unter sie sende. - 17 Und ich nahm den Becher aus der Hand Jehovas und ließ trinken all die Nationen, zu welchen Jehova mich gesandt hatte: 18 Jerusalem und die Städte von Juda, und ihre Könige, ihre Fürsten, um sie zur Einöde, zum Entsetzen, zum Gezisch und zum Fluche zu machen, wie es an diesem Tage ist; 19 den Pharao, den König von Ägypten, und seine Knechte und seine Fürsten und sein ganzes Volk, 20 und alle gemischten Völker, und alle Könige des Landes Uz; und alle Könige des Landes der Philister, und Askalon und Gasa und Ekron und den Überrest von Asdod; 21 Edom und Moab und die Kinder Ammon; 22 und alle Könige von Tyrus und alle Könige von Zidon; und die Könige der Inseln, welche jenseit des Meeres sind; 23 Dedan und Tema und Bus, und alle mit geschorenen Haarrändern; (Jeremia 9.25) 24 und alle Könige von Arabien und alle Könige der gemischten Völker, die in der Wüste wohnen; 25 und alle Könige von Simri und alle Könige von Elam und alle Könige von Medien; 26 und alle Könige des Nordens, die nahen und die fernen, den einen nach dem anderen; und alle Königreiche der Erde, die auf der Fläche des Erdbodens sind. - Und der König von Scheschak soll nach ihnen trinken. 27 Und sprich zu ihnen: So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Trinket, und werdet berauscht und speiet, und fallet und stehet nicht wieder auf wegen des Schwertes, das ich unter euch sende. 28 Und es soll geschehen, wenn sie sich weigern, den Becher aus deiner Hand zu nehmen, um zu trinken, so sollst du zu ihnen sagen: Also spricht Jehova der Heerscharen: Ihr sollt trinken. 29 Denn siehe, bei der Stadt, welche nach meinem Namen genannt ist, beginne ich Übles zu tun, und ihr solltet etwa ungestraft bleiben? Ihr werdet nicht ungestraft bleiben; denn ich rufe das Schwert über alle Bewohner der Erde, spricht Jehova der Heerscharen. (Jeremia 49.12) (1. Petrus 4.17) 30 Und du, weissage ihnen alle diese Worte und sprich zu ihnen: Jehova wird brüllen aus der Höhe und seine Stimme erschallen lassen aus seiner heiligen Wohnung; brüllen wird er gegen seine Wohnstätte, einen lauten Ruf erheben, wie die Keltertreter, gegen alle Bewohner der Erde. (Hosea 11.10) (Amos 1.2) 31 Ein Getöse dringt bis an das Ende der Erde, denn Jehova rechtet mit den Nationen, er hält Gericht mit allem Fleische; die Gesetzlosen gibt er dem Schwerte hin, spricht Jehova. - 32 So spricht Jehova der Heerscharen: Siehe, Unglück geht aus von Nation zu Nation, und ein gewaltiger Sturm macht sich auf von dem äußersten Ende der Erde. 33 Und die Erschlagenen Jehovas werden an jenem Tage liegen von einem Ende der Erde bis zum anderen Ende der Erde; sie werden nicht beklagt und nicht gesammelt noch begraben werden; zu Dünger auf der Fläche des Erdbodens sollen sie werden. - (Jeremia 7.33) 34 Heulet, ihr Hirten, und schreiet! und wälzet euch in der Asche, ihr Herrlichen der Herde! denn eure Tage sind erfüllt, um geschlachtet zu werden; und ich zerstreue euch, daß ihr hinfallen werdet wie ein kostbares Gefäß. (Jeremia 23.1) 35 Und die Zuflucht ist den Hirten verloren, und das Entrinnen den Herrlichen der Herde. 36 Horch! Geschrei der Hirten, und Heulen der Herrlichen der Herde; denn Jehova verwüstet ihre Weide. 37 Und die Auen des Friedens werden zerstört vor der Glut des Zornes Jehovas. 38 Gleich einem jungen Löwen hat er sein Dickicht verlassen; denn ihr Land ist zur Wüste geworden vor dem verderbenden Schwerte und vor der Glut seines Zornes. (Jeremia 4.7)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)