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Jeremia - Kapitel 24

Das Gesicht von den beiden Feigenkörben und seine Bedeutung

1 Jehova ließ mich sehen, - und siehe, zwei Körbe Feigen waren vor dem Tempel Jehovas aufgestellt - nachdem Nebukadrezar, der König von Babel, Jekonja, den Sohn Jojakims, den König von Juda und die Fürsten von Juda und die Werkleute und die Schlosser aus Jerusalem weggeführt und sie nach Babel gebracht hatte. (2. Könige 24.14-15) (Jeremia 29.2) 2 In dem einen Korbe waren sehr gute Feigen, gleich den Frühfeigen; und in dem anderen Korbe waren sehr schlechte Feigen, die vor Schlechtigkeit nicht gegessen werden konnten. 3 Und Jehova sprach zu mir: Was siehst du, Jeremia? Und ich sprach: Feigen; die guten Feigen sind sehr gut, und die schlechten sehr schlecht, so daß sie vor Schlechtigkeit nicht gegessen werden können. (Jeremia 1.11) (Jeremia 1.13) 4 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 5 So spricht Jehova, der Gott Israels: Wie diese guten Feigen, also werde ich die Weggeführten von Juda, die ich aus diesem Orte in das Land der Chaldäer weggeschickt habe, ansehen zum Guten. 6 Und ich werde mein Auge auf sie richten zum Guten und sie in dieses Land zurückbringen; und ich werde sie bauen und nicht abbrechen, und sie pflanzen und nicht ausreißen. (Jeremia 31.28) 7 Und ich will ihnen ein Herz geben, mich zu erkennen, daß ich Jehova bin; und sie werden mein Volk, und ich werde ihr Gott sein; denn sie werden mit ihrem ganzen Herzen zu mir umkehren. - (Jeremia 31.33-34) 8 Und wie die schlechten Feigen, die vor Schlechtigkeit nicht gegessen werden können: ja, so spricht Jehova, also werde ich Zedekia, den König von Juda, machen, und seine Fürsten und den Überrest von Jerusalem, die in diesem Lande Übriggebliebenen und die im Lande Ägypten Wohnenden. (Jeremia 29.17) 9 Und ich werde sie zur Mißhandlung, zum Unglück hingeben allen Königreichen der Erde, zum Hohn und zum Sprichwort, zur Spottrede und zum Fluch an allen Orten, wohin ich sie vertreiben werde. (Jeremia 29.18) 10 Und ich werde das Schwert, den Hunger und die Pest unter sie senden, bis sie aufgerieben sind aus dem Lande, das ich ihnen und ihren Vätern gegeben habe.

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5. Mose - Kapitel 21

1 Wenn man in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir zum Erbbesitz gibt, einen Erschlagenen auf dem freien Feld findet, ohne dass man weiß, wer ihn erschlagen hat, 2 dann sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und die Strecke bis zu den Städten im Umkreis abmessen. 3 In der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, sollen die Ältesten eine junge Kuh heraussuchen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist und die noch nicht am Joch gezogen hat. 4 Die Ältesten jener Stadt sollen das Kalb zu einem immerfließenden Bach führen, an dem nichts gesät und kein Ackerbau getrieben werden kann, und ihr dort das Genick brechen. 5 Dann sollen die Priester aus dem Stamm Levi herzutreten. Denn sie hat Jahwe, dein Gott, ausgewählt, ihm zu dienen und in seinem Namen zu segnen. Nach ihrem Spruch soll bei jedem Rechtsstreit und jeder Körperverletzung verfahren werden. (5. Mose 17.8-9) 6 In ihrer Gegenwart sollen die Ältesten der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, die Hände waschen, und zwar über dem Kalb, dem am Bach das Genick gebrochen wurde. (Matthäus 27.24) 7 Dabei sollen sie bezeugen: "Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen und unsere Augen haben es nicht gesehen. - 8 Jahwe, vergib deinem Volk Israel, das du erlöst hast, und lass nicht unschuldig vergossenes Blut in deinem Volk Israel bleiben." Dann ist die Blutschuld für sie gesühnt. 9 So kannst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen und tun, was vor Jahwe richtig ist. (4. Mose 35.33) 10 Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und Jahwe, dein Gott, sie in deine Hand gibt, kann es sein, dass du Gefangene machst. 11 Wenn du unter ihnen eine schöne Frau siehst, die dir gefällt, und du willst sie heiraten, 12 dann darfst du sie mit nach Hause nehmen. Sie soll sich den Kopf scheren und ihre Nägel beschneiden. 13 Sie soll die Kleider ablegen, die sie als Gefangene trug, und einen Monat lang um ihren Vater und ihre Mutter weinen. Dann kannst du zu ihr kommen, mit ihr schlafen und sie deine Frau sein lassen. 14 Sollte sie dir nicht mehr gefallen, musst du sie freigeben. Du darfst sie nicht als Sklavin verkaufen oder selbst als Sklavin behalten, weil du ihr Gewalt angetan hast. 15 Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er nicht liebt, und beide ihm Söhne gebären, und wenn der erstgeborene Sohn von der ungeliebten Frau ist, (1. Mose 29.30) 16 dann darf er bei der Verteilung des Erbes den Sohn der geliebten Frau nicht als Erstgeborenen behandeln zum Nachteil des Sohnes der ungeliebten, der doch der Erstgeborene ist. 17 Er muss den wirklichen Erstgeborenen, den Sohn der ungeliebten Frau, anerkennen und ihm den doppelten Anteil am Erbe geben. Denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gebührt das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn jemand einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf seinen Vater und seine Mutter nicht mehr hört und selbst dann nicht gehorcht, wenn sie ihn züchtigen, 19 dann sollen seine Eltern ihn zu den Ältesten der Stadt, ans Tor ihres Ortes, bringen 20 und zu ihnen sagen: "Unser Sohn hier ist störrisch und widerspenstig, er hört nicht auf uns, er ist ein Verschwender und Säufer." 21 Dann sollen ihn alle Leute der Stadt zu Tode steinigen. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. Ganz Israel soll davon hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12) 22 Wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begeht und hingerichtet wird und du ihn an einen Pfahl hängst, 23 dann darf seine Leiche nicht über Nacht am Pfahl bleiben. Du musst ihn noch am selben Tag begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht. Du sollst das Land nicht unrein werden lassen, das Jahwe, dein Gott, dir gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)