1So sprach Jehova: Geh hinab in das Haus des Königs von Juda, und rede daselbst dieses Wort2und sprich: Höre das Wort Jehovas, König von Juda, der du auf dem Throne Davids sitzest, du und deine Knechte und dein Volk, die ihr durch diese Tore einziehet.3So spricht Jehova: Übet Recht und Gerechtigkeit, und befreiet den Beraubten aus der Hand des Bedrückers; und den Fremdling, die Waise und die Witwe bedrücket und vergewaltiget nicht, und vergießet nicht unschuldiges Blut an diesem Orte.(Jeremia 21.12)4Denn wenn ihr dieses Wort wirklich tun werdet, so werden durch die Tore dieses Hauses Könige einziehen, welche auf dem Throne Davids sitzen, auf Wagen fahrend und auf Rossen reitend, er und seine Knechte und sein Volk.(Jeremia 17.25)5Wenn ihr aber nicht auf diese Worte höret, so habe ich bei mir geschworen, spricht Jehova, daß dieses Haus zur Einöde werden soll.6Denn also spricht Jehova über das Haus des Königs von Juda: Du bist mir ein Gilead, ein Haupt des Libanon; wenn ich dich nicht zur Wüste machen werde, zu unbewohnten Städten!7Und ich werde Verderber wider dich weihen, einen jeden mit seinen Waffen, und sie werden die Auswahl deiner Zedern umhauen und ins Feuer werfen.8Und viele Nationen werden an dieser Stadt vorüberziehen, und einer wird zum anderen sagen: Warum hat Jehova an dieser großen Stadt also getan?9Und man wird sagen: Weil sie den Bund Jehovas, ihres Gottes, verlassen und sich vor anderen Göttern niedergebeugt und ihnen gedient haben.10Weinet nicht um den Toten, und beklaget ihn nicht; weinet vielmehr um den Weggezogenen, denn er wird nicht mehr zurückkehren und das Land seiner Geburt sehen.11Denn so spricht Jehova von Schallum, dem Sohne Josias, dem König von Juda, welcher König ward an seines Vaters Josia Statt, und der aus diesem Orte weggezogen ist: er wird nicht mehr hierher zurückkehren;(2. Chronik 36.3-4)12sondern an dem Orte, wohin sie ihn weggeführt haben, daselbst wird er sterben, und er wird dieses Land nicht wiedersehen.13Wehe dem, der sein Haus mit Ungerechtigkeit baut und seine Obergemächer mit Unrecht, der seinen Nächsten umsonst arbeiten läßt und ihm seinen Lohn nicht gibt;(3. Mose 19.13)(Micha 3.10)14der da spricht: Ich will mir ein geräumiges Haus bauen und weite Obergemächer! und er haut sich Fenster aus und deckt mit Zedern, und er streicht es an mit Zinnober.15Bist du ein König, weil du in Zedern wetteiferst? Hat nicht dein Vater gegessen und getrunken und Recht und Gerechtigkeit geübt? da erging es ihm wohl.16Er hat die Rechtssache des Elenden und des Armen gerichtet; da stand es wohl. Heißt das nicht mich erkennen? spricht Jehova.17Denn deine Augen und dein Herz sind auf nichts gerichtet als auf deinen Gewinn, und auf das Blut des Unschuldigen, um es zu vergießen, und auf Bedrückung und Gewalttat, um sie zu verüben.18Darum spricht Jehova von Jojakim, dem Sohne Josias, dem König von Juda, also: man wird nicht um ihn klagen: Wehe, mein Bruder! und: Wehe, Schwester! Man wird nicht um ihn klagen: Wehe, Herr! und: Wehe, seine Herrlichkeit!(Jeremia 34.5)19Mit dem Begräbnis eines Esels wird er begraben werden; man wird ihn fortschleifen und wegwerfen weit hinweg von den Toren Jerusalems.(Jesaja 14.19)20Steige auf den Libanon und schreie, und erhebe deine Stimme auf dem Gebirge Basan und schreie vom Abarim her; denn zerschmettert sind alle deine Buhlen.21Ich redete zu dir in deinem Wohlergehen; du sprachst: Ich will nicht hören. Das war dein Weg von deiner Jugend an, daß du auf meine Stimme nicht hörtest.22Der Wind wird alle deine Hirten abweiden, und deine Buhlen werden in die Gefangenschaft gehen. Ja, dann wirst du beschämt und zu Schanden werden ob all deiner Bosheit.(Jeremia 25.9)(Jeremia 25.18)23Die du auf dem Libanon wohnst und auf den Zedern nistest, wie mitleidswürdig wirst du sein, wenn Schmerzen dich ankommen, Wehen, der Gebärenden gleich!(Jeremia 13.21)24So wahr ich lebe, spricht Jehova, wenn auch Konja, der Sohn Jojakims, der König von Juda, ein Siegelring wäre an meiner rechten Hand, so würde ich dich doch von dannen wegreißen.(Jeremia 24.1)25Und ich werde dich in die Hand derer geben, welche nach deinem Leben trachten, und in die Hand derer, vor welchen du dich fürchtest, und in die Hand Nebukadrezars, des Königs von Babel, und in die Hand der Chaldäer.26Und ich werde dich und deine Mutter, die dich geboren hat, in ein anderes Land schleudern, wo ihr nicht geboren seid; und daselbst werdet ihr sterben.(2. Könige 24.12)(2. Könige 24.15)27Und in das Land, wohin sie sich sehnen zurückzukehren, dahin werden sie nicht zurückkehren. -28Ist denn dieser Mann Konja ein verachtetes Gefäß, das man zertrümmert, oder ein Gerät, an welchem man kein Gefallen hat? Warum werden sie weggeschleudert, er und sein Same, und in ein Land geworfen, das sie nicht kennen? -29O Land, Land, Land, höre das Wort Jehovas!30So spricht Jehova: Schreibet diesen Mann auf als kinderlos, als einen Mann, der kein Gedeihen hat in seinen Tagen; denn von seinem Samen wird nicht einer gedeihen, der auf dem Throne Davids sitze und fortan über Juda herrsche.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)