Ankündigung der Eroberung Jerusalems an den König Zedekia
1Das Wort, welches von seiten Jehovas zu Jeremia geschah, als der König Zedekia Paschchur, den Sohn Malkijas, und Zephanja, den Sohn Maasejas, den Priester, zu ihm sandte und sagen ließ:(Jeremia 29.25)2Befrage doch Jehova für uns, denn Nebukadrezar, der König von Babel, streitet wider uns; vielleicht wird Jehova mit uns handeln nach allen seinen Wundern, daß er von uns abziehe.3Und Jeremia sprach zu ihnen: Also sollt ihr zu Zedekia sagen:4So spricht Jehova, der Gott Israels: Siehe, ich will die Kriegswaffen umwenden, die in eurer Hand sind, mit welchen ihr außerhalb der Mauer wider den König von Babel und wider die Chaldäer streitet, die euch belagern, und sie in diese Stadt hinein versammeln.5Und ich selbst werde wider euch streiten mit ausgestreckter Hand und mit starkem Arm und mit Zorn und mit Grimm und mit großer Wut.6Und ich werde die Bewohner dieser Stadt schlagen, sowohl Menschen als Vieh; an einer großen Pest sollen sie sterben.7Und danach, spricht Jehova, werde ich Zedekia, den König von Juda, und seine Knechte und das Volk, und zwar die in dieser Stadt von der Pest, vom Schwerte und vom Hunger Übriggebliebenen, in die Hand Nebukadrezars, des Königs von Babel, geben, und in die Hand ihrer Feinde und in die Hand derer, welche nach ihrem Leben trachten; und er wird sie schlagen mit der Schärfe des Schwertes, er wird ihrer nicht schonen, noch Mitleid haben, noch sich erbarmen.8Und zu diesem Volke sollst du sagen: So spricht Jehova: Siehe, ich lege euch den Weg des Lebens vor und den Weg des Todes.(5. Mose 11.26)9Wer in dieser Stadt bleibt, wird sterben durch das Schwert und durch den Hunger und durch die Pest; wer aber hinausgeht und zu den Chaldäern überläuft, die euch belagern, wird leben, und seine Seele wird ihm zur Beute sein.(Jeremia 38.2)10Denn ich habe mein Angesicht wider diese Stadt gerichtet zum Bösen und nicht zum Guten, spricht Jehova; sie wird in die Hand des Königs von Babel gegeben werden, und er wird sie mit Feuer verbrennen. -
Gerichtsankündigung gegen die letzten Könige von Juda wegen ihrer ungerechten Regierung
11Und zu dem Hause des Königs von Juda sollst du sagen: Höret das Wort Jehovas!12Haus David, so spricht Jehova: Haltet jeden Morgen Gericht und befreiet den Beraubten aus der Hand des Bedrückers, damit mein Grimm nicht ausbreche wie ein Feuer und unauslöschlich brenne wegen der Bosheit eurer Handlungen.(Jeremia 7.20)(Jeremia 22.3)13Siehe, ich will an dich, du Bewohnerin des Tales, des Felsens der Ebene, spricht Jehova; die ihr sprechet: Wer wird wider uns herabsteigen, und wer wird in unsere Wohnungen kommen?14Und ich will euch heimsuchen nach der Frucht eurer Handlungen, spricht Jehova; und ich will ein Feuer anzünden in ihrem Walde, daß es alle ihre Umgebungen verzehre.
1Für die Nachkommen Josefs bestimmte das Los folgendes Gebiet: Die Grenze begann am Jordan auf der Höhe von Jericho und lief an den Quellen östlich der Stadt vorbei durch die Wüste, die sich ins Gebirge hinaufzieht bis nach Bet-El. 2Von dort lief sie weiter nach Lus und zog sich zum Gebiet der Arkiter hinüber nach Atarot, 3zog sich bergab nach Westen zum Gebiet der Jafletiter und zum unteren Bet-Horon über Geser bis zum Meer. 4Das war die Südgrenze des Gebiets, das die Nachkommen Josefs, die Stämme Efraïm und Manasse, erhielten.5Der Stamm Efraïm erhielt folgendes Gebiet: Seine Südgrenze begann östlich von Atarot-Addar, lief durch das obere Bet-Horon 6und von dort zum Meer. Die Nordgrenze ging von Michmetat ostwärts nach Taanat-Schilo bis nach Janoach. 7Von Janoach stieg sie hinunter nach Atarot und Naara, stieß auf Jericho und lief am Jordan aus. 8Von Tappuach aus lief die Grenze westwärts zum Bach Kana und endete am Meer. Das ist der Erbbesitz für den Stamm Efraïm mit seinen Sippen. 9Dazu kamen noch die Städte und Dörfer, die den Efraïmiten zugesprochen wurden, obwohl sie im Stammesgebiet von Manasse lagen. (Josua 17.9)10Doch sie vertrieben die Kanaaniter von Geser nicht. So kam es, dass diese bis heute dort wohnen, aber Zwangdsarbeiten verrichten müssen.(1. Könige 9.16)