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Jeremia - Kapitel 20

1 Und als Paschchur, der Sohn Immers, der Priester (er war Oberaufseher im Hause Jehovas), Jeremia diese Worte weissagen hörte, 2 da schlug Paschchur den Propheten Jeremia, und legte ihn in den Stock im oberen Tore Benjamin, das im Hause Jehovas ist. 3 Und es geschah am folgenden Tage, als Paschchur Jeremia aus dem Stock herausbringen ließ, da sprach Jeremia zu ihm: Nicht Paschchur heißt Jehova deinen Namen, sondern Magor-Missabib. 4 Denn so spricht Jehova: Siehe, ich mache dich zum Schrecken, dir selbst und allen deinen Freunden; und sie sollen durch das Schwert ihrer Feinde fallen, indem deine Augen es sehen; und ich werde ganz Juda in die Hand des Königs von Babel geben, damit er sie nach Babel wegführe und sie mit dem Schwerte erschlage. 5 Und ich werde den ganzen Reichtum dieser Stadt dahingeben und all ihren Erwerb und alle ihr Kostbarkeiten; und alle Schätze der Könige von Juda werde ich in die Hand ihrer Feinde geben; und sie werden sie plündern und wegnehmen und nach Babel bringen. (Jesaja 39.6) 6 Und du, Paschchur, und alle Bewohner deines Hauses, ihr werdet in die Gefangenschaft gehen; und du wirst nach Babel kommen und daselbst sterben und daselbst begraben werden, du und alle deine Freunde, welchen du falsch geweissagt hast. - 7 Jehova, du hast mich beredet, und ich habe mich bereden lassen; du hast mich ergriffen und überwältigt. Ich bin zum Gelächter geworden den ganzen Tag, jeder spottet meiner. (Jeremia 1.7) 8 Denn so oft ich rede, muß ich schreien, Gewalttat und Zerstörung rufen; denn das Wort Jehovas ist mir zur Verhöhnung und zum Spott geworden den ganzen Tag. (Jesaja 49.4) 9 Und spreche ich: Ich will ihn nicht mehr erwähnen, noch in seinem Namen reden, so ist es in meinem Herzen wie brennendes Feuer; eingeschlossen in meinen Gebeinen; und ich werde müde, es auszuhalten, und vermag es nicht. 10 Denn ich habe die Verleumdung vieler gehört, Schrecken ringsum: "Zeiget an, so wollen wir ihn anzeigen!" Alle meine Freunde lauern auf meinen Fall: "Vielleicht läßt er sich bereden, so daß wir ihn überwältigen und uns an ihm rächen können." (Psalm 31.14) 11 Aber Jehova ist mit mir wie ein gewaltiger Held, darum werden meine Verfolger straucheln und nichts vermögen; sie werden sehr beschämt werden, weil sie nicht verständig gehandelt haben: Eine ewige Schande, die nicht vergessen werden wird. (Jeremia 1.8) (Jeremia 1.19) (Jeremia 15.20) 12 Und du, Jehova der Heerscharen, der du den Gerechten prüfst, Nieren und Herz siehst, laß mich deine Rache an ihnen sehen; denn dir habe ich meine Rechtssache anvertraut. (Jeremia 11.20) 13 Singet Jehova, preiset Jehova! denn er hat die Seele des Armen errettet aus der Hand der Übeltäter. 14 Verflucht sei der Tag, an welchem ich geboren wurde; der Tag, da meine Mutter mich gebar, sei nicht gesegnet! (Hiob 3.1) (Hiob 10.18) (Jeremia 15.10) 15 Verflucht sei der Mann, der meinem Vater die frohe Botschaft brachte und sprach: "Ein männliches Kind ist dir geboren", und der ihn hoch erfreute! 16 Und jener Mann werde den Städten gleich, die Jehova umgekehrt hat, ohne sich's gereuen zu lassen; und er höre ein Geschrei am Morgen und Feldgeschrei zur Mittagszeit: (1. Mose 19.24-25) 17 weil er mich nicht tötete im Mutterleibe, so daß meine Mutter mir zu meinem Grabe geworden und ihr Leib ewig schwanger geblieben wäre! 18 Warum bin ich doch aus dem Mutterleibe hervorgekommen, um Mühsal und Kummer zu sehen, und daß meine Tage in Schande vergingen? -

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)