zurückEinzelansichtvor

Jeremia - Kapitel 20

1 Und als Paschchur, der Sohn Immers, der Priester (er war Oberaufseher im Hause Jehovas), Jeremia diese Worte weissagen hörte, 2 da schlug Paschchur den Propheten Jeremia, und legte ihn in den Stock im oberen Tore Benjamin, das im Hause Jehovas ist. 3 Und es geschah am folgenden Tage, als Paschchur Jeremia aus dem Stock herausbringen ließ, da sprach Jeremia zu ihm: Nicht Paschchur heißt Jehova deinen Namen, sondern Magor-Missabib. 4 Denn so spricht Jehova: Siehe, ich mache dich zum Schrecken, dir selbst und allen deinen Freunden; und sie sollen durch das Schwert ihrer Feinde fallen, indem deine Augen es sehen; und ich werde ganz Juda in die Hand des Königs von Babel geben, damit er sie nach Babel wegführe und sie mit dem Schwerte erschlage. 5 Und ich werde den ganzen Reichtum dieser Stadt dahingeben und all ihren Erwerb und alle ihr Kostbarkeiten; und alle Schätze der Könige von Juda werde ich in die Hand ihrer Feinde geben; und sie werden sie plündern und wegnehmen und nach Babel bringen. (Jesaja 39.6) 6 Und du, Paschchur, und alle Bewohner deines Hauses, ihr werdet in die Gefangenschaft gehen; und du wirst nach Babel kommen und daselbst sterben und daselbst begraben werden, du und alle deine Freunde, welchen du falsch geweissagt hast. - 7 Jehova, du hast mich beredet, und ich habe mich bereden lassen; du hast mich ergriffen und überwältigt. Ich bin zum Gelächter geworden den ganzen Tag, jeder spottet meiner. (Jeremia 1.7) 8 Denn so oft ich rede, muß ich schreien, Gewalttat und Zerstörung rufen; denn das Wort Jehovas ist mir zur Verhöhnung und zum Spott geworden den ganzen Tag. (Jesaja 49.4) 9 Und spreche ich: Ich will ihn nicht mehr erwähnen, noch in seinem Namen reden, so ist es in meinem Herzen wie brennendes Feuer; eingeschlossen in meinen Gebeinen; und ich werde müde, es auszuhalten, und vermag es nicht. 10 Denn ich habe die Verleumdung vieler gehört, Schrecken ringsum: "Zeiget an, so wollen wir ihn anzeigen!" Alle meine Freunde lauern auf meinen Fall: "Vielleicht läßt er sich bereden, so daß wir ihn überwältigen und uns an ihm rächen können." (Psalm 31.14) 11 Aber Jehova ist mit mir wie ein gewaltiger Held, darum werden meine Verfolger straucheln und nichts vermögen; sie werden sehr beschämt werden, weil sie nicht verständig gehandelt haben: Eine ewige Schande, die nicht vergessen werden wird. (Jeremia 1.8) (Jeremia 1.19) (Jeremia 15.20) 12 Und du, Jehova der Heerscharen, der du den Gerechten prüfst, Nieren und Herz siehst, laß mich deine Rache an ihnen sehen; denn dir habe ich meine Rechtssache anvertraut. (Jeremia 11.20) 13 Singet Jehova, preiset Jehova! denn er hat die Seele des Armen errettet aus der Hand der Übeltäter. 14 Verflucht sei der Tag, an welchem ich geboren wurde; der Tag, da meine Mutter mich gebar, sei nicht gesegnet! (Hiob 3.1) (Hiob 10.18) (Jeremia 15.10) 15 Verflucht sei der Mann, der meinem Vater die frohe Botschaft brachte und sprach: "Ein männliches Kind ist dir geboren", und der ihn hoch erfreute! 16 Und jener Mann werde den Städten gleich, die Jehova umgekehrt hat, ohne sich's gereuen zu lassen; und er höre ein Geschrei am Morgen und Feldgeschrei zur Mittagszeit: (1. Mose 19.24-25) 17 weil er mich nicht tötete im Mutterleibe, so daß meine Mutter mir zu meinem Grabe geworden und ihr Leib ewig schwanger geblieben wäre! 18 Warum bin ich doch aus dem Mutterleibe hervorgekommen, um Mühsal und Kummer zu sehen, und daß meine Tage in Schande vergingen? -

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)