1Das Wort, welches von seiten Jehovas zu Jeremia geschah, also:2Mache dich auf und geh in das Haus des Töpfers hinab, und daselbst werde ich dich meine Worte hören lassen.3Und ich ging in das Haus des Töpfers hinab, und siehe, er machte eine Arbeit auf der Scheibe.4Und das Gefäß, das er aus dem Ton machte, mißriet in der Hand des Töpfers; und er machte wiederum ein anderes Gefäß daraus, wie es zu machen den Töpfer gut dünkte.5Und das Wort Jehovas geschah zu mir also:6Vermag ich euch nicht zu tun wie dieser Töpfer, Haus Israel? spricht Jehova; siehe, wie der Ton in der Hand des Töpfers, also seid ihr in meiner Hand, Haus Israel.(Jesaja 45.9)(Römer 9.21)7Einmal rede ich über ein Volk und über ein Königreich, es auszureißen und abzubrechen und zu zerstören;(Jeremia 1.10)8kehrt aber jenes Volk, über welches ich geredet habe, von seiner Bosheit um, so lasse ich mich des Übels gereuen, das ich ihm zu tun gedachte.(Jeremia 26.3)(Jeremia 26.19)(Jona 3.10)9Und ein anderes Mal rede ich über ein Volk und über ein Königreich, es zu bauen und zu pflanzen;10tut es aber, was böse ist in meinen Augen, so daß es auf meine Stimme nicht hört, so lasse ich mich des Guten gereuen, das ich ihm zu erweisen gesagt hatte.11Und nun rede zu den Männern von Juda und zu den Bewohnern von Jerusalem und sage: So spricht Jehova: Siehe, ich bereite ein Unglück wider euch und sinne wider euch einen Anschlag; kehret doch um, ein jeder von seinem bösen Wege, und machet gut eure Wege und eure Handlungen.(Jeremia 7.3)(Jeremia 25.5)12Aber sie sagen: Es ist umsonst; denn unseren Gedanken wollen wir nachgehen und ein jeder nach dem Starrsinn seines bösen Herzens tun.(Jeremia 3.17)(Jeremia 6.16)13Darum, so spricht Jehova: Fraget doch unter den Nationen! wer hat dergleichen gehört? Gar Schauderhaftes hat die Jungfrau Israel getan.14Verläßt wohl der Schnee des Libanon den Fels des Gefildes? Oder versiegen weither kommende, kalte, rieselnde Wasser?15Denn mein Volk hat mich vergessen, sie räuchern den nichtigen Götzen; und diese haben sie straucheln gemacht auf ihren Wegen, den Pfaden der Vorzeit, um Steige zu gehen, einen Weg, der nicht gebahnt ist,16damit sie ihr Land zum Entsetzen machen, zu ewigem Gezisch: Jeder, der an demselben vorüberzieht, wird sich entsetzen und den Kopf schütteln.17Wie der Ostwind werde ich sie vor dem Feinde zerstreuen; mit dem Rücken und nicht mit dem Angesicht werde ich sie ansehen an dem Tage ihres Verderbens.(Jeremia 2.27)
Anschläge gegen Jeremia - Sein Rachegebet
18Da sprachen sie: Kommt und laßt uns Anschläge wider Jeremia ersinnen; denn nicht geht dem Priester das Gesetz verloren, noch der Rat dem Weisen und das Wort dem Propheten. Kommt und laßt uns ihn mit der Zunge schlagen und nicht aufmerken auf alle seine Worte! -19Merke du, Jehova, auf mich, und höre die Stimme meiner Gegner!20Soll Böses für Gutes vergolten werden? denn sie haben meiner Seele eine Grube gegraben. Gedenke, daß ich vor dir gestanden habe, Gutes über sie zu reden, um deinen Grimm von ihnen abzuwenden.(Psalm 35.7)21Darum übergib ihre Kinder dem Hunger, und gib sie preis der Gewalt des Schwertes, damit ihre Weiber kinderlos und Witwen werden, und ihre Männer vom Tode erwürgt, ihre Jünglinge vom Schwerte erschlagen werden im Kriege.22Es erschalle ein Geschrei aus ihren Häusern, wenn du plötzlich Kriegsscharen über sie bringst; denn sie haben eine Grube gegraben, um mich zu fangen, und meinen Füßen haben sie heimlich Schlingen gelegt.23Und du, Jehova, du kennst alle ihre Mordanschläge wider mich; vergib nicht ihre Missetat, und tilge ihre Sünde nicht aus vor deinem Angesicht, sondern laß sie niedergestürzt vor dir liegen; zur Zeit deines Zornes handle mit ihnen!(Psalm 109.14-15)
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)