1Das Wort, welches von seiten Jehovas zu Jeremia geschah, also:2Mache dich auf und geh in das Haus des Töpfers hinab, und daselbst werde ich dich meine Worte hören lassen.3Und ich ging in das Haus des Töpfers hinab, und siehe, er machte eine Arbeit auf der Scheibe.4Und das Gefäß, das er aus dem Ton machte, mißriet in der Hand des Töpfers; und er machte wiederum ein anderes Gefäß daraus, wie es zu machen den Töpfer gut dünkte.5Und das Wort Jehovas geschah zu mir also:6Vermag ich euch nicht zu tun wie dieser Töpfer, Haus Israel? spricht Jehova; siehe, wie der Ton in der Hand des Töpfers, also seid ihr in meiner Hand, Haus Israel.(Jesaja 45.9)(Römer 9.21)7Einmal rede ich über ein Volk und über ein Königreich, es auszureißen und abzubrechen und zu zerstören;(Jeremia 1.10)8kehrt aber jenes Volk, über welches ich geredet habe, von seiner Bosheit um, so lasse ich mich des Übels gereuen, das ich ihm zu tun gedachte.(Jeremia 26.3)(Jeremia 26.19)(Jona 3.10)9Und ein anderes Mal rede ich über ein Volk und über ein Königreich, es zu bauen und zu pflanzen;10tut es aber, was böse ist in meinen Augen, so daß es auf meine Stimme nicht hört, so lasse ich mich des Guten gereuen, das ich ihm zu erweisen gesagt hatte.11Und nun rede zu den Männern von Juda und zu den Bewohnern von Jerusalem und sage: So spricht Jehova: Siehe, ich bereite ein Unglück wider euch und sinne wider euch einen Anschlag; kehret doch um, ein jeder von seinem bösen Wege, und machet gut eure Wege und eure Handlungen.(Jeremia 7.3)(Jeremia 25.5)12Aber sie sagen: Es ist umsonst; denn unseren Gedanken wollen wir nachgehen und ein jeder nach dem Starrsinn seines bösen Herzens tun.(Jeremia 3.17)(Jeremia 6.16)13Darum, so spricht Jehova: Fraget doch unter den Nationen! wer hat dergleichen gehört? Gar Schauderhaftes hat die Jungfrau Israel getan.14Verläßt wohl der Schnee des Libanon den Fels des Gefildes? Oder versiegen weither kommende, kalte, rieselnde Wasser?15Denn mein Volk hat mich vergessen, sie räuchern den nichtigen Götzen; und diese haben sie straucheln gemacht auf ihren Wegen, den Pfaden der Vorzeit, um Steige zu gehen, einen Weg, der nicht gebahnt ist,16damit sie ihr Land zum Entsetzen machen, zu ewigem Gezisch: Jeder, der an demselben vorüberzieht, wird sich entsetzen und den Kopf schütteln.17Wie der Ostwind werde ich sie vor dem Feinde zerstreuen; mit dem Rücken und nicht mit dem Angesicht werde ich sie ansehen an dem Tage ihres Verderbens.(Jeremia 2.27)
Anschläge gegen Jeremia - Sein Rachegebet
18Da sprachen sie: Kommt und laßt uns Anschläge wider Jeremia ersinnen; denn nicht geht dem Priester das Gesetz verloren, noch der Rat dem Weisen und das Wort dem Propheten. Kommt und laßt uns ihn mit der Zunge schlagen und nicht aufmerken auf alle seine Worte! -19Merke du, Jehova, auf mich, und höre die Stimme meiner Gegner!20Soll Böses für Gutes vergolten werden? denn sie haben meiner Seele eine Grube gegraben. Gedenke, daß ich vor dir gestanden habe, Gutes über sie zu reden, um deinen Grimm von ihnen abzuwenden.(Psalm 35.7)21Darum übergib ihre Kinder dem Hunger, und gib sie preis der Gewalt des Schwertes, damit ihre Weiber kinderlos und Witwen werden, und ihre Männer vom Tode erwürgt, ihre Jünglinge vom Schwerte erschlagen werden im Kriege.22Es erschalle ein Geschrei aus ihren Häusern, wenn du plötzlich Kriegsscharen über sie bringst; denn sie haben eine Grube gegraben, um mich zu fangen, und meinen Füßen haben sie heimlich Schlingen gelegt.23Und du, Jehova, du kennst alle ihre Mordanschläge wider mich; vergib nicht ihre Missetat, und tilge ihre Sünde nicht aus vor deinem Angesicht, sondern laß sie niedergestürzt vor dir liegen; zur Zeit deines Zornes handle mit ihnen!(Psalm 109.14-15)
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)