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Jeremia - Kapitel 16

Jeremias Ehelosigkeit als Hinweis auf die angekündigte Gefangenschaft des Volkes

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Du sollst dir kein Weib nehmen, und weder Söhne noch Töchter haben an diesem Orte. 3 Denn so spricht Jehova über die Söhne und über die Töchter, welche an diesem Orte geboren werden, und über ihre Mütter, die sie gebären, und über ihre Väter, die sie zeugen in diesem Lande: 4 Sie sollen an schmerzlichen Krankheiten sterben, sie sollen nicht beklagt noch begraben werden, zu Dünger auf der Fläche des Erdbodens sollen sie werden; und durch Schwert und durch Hunger sollen sie vernichtet werden, und ihre Leichname sollen dem Gevögel des Himmels und den Tieren der Erde zur Speise dienen. 5 Denn so spricht Jehova: Geh nicht in ein Haus der Klage, und geh nicht hin, um zu trauern, und bezeige ihnen kein Beileid; denn ich habe meinen Frieden von diesem Volke weggenommen, spricht Jehova, die Gnade und die Barmherzigkeit. 6 Und Große und Kleine werden in diesem Lande sterben, ohne begraben zu werden; und man wird nicht um sie trauern, und sich nicht ritzen und sich nicht kahl scheren ihretwegen. 7 Und man wird ihnen nicht Brot brechen bei der Trauer, um jemand zu trösten über den Toten, noch ihnen zu trinken geben aus dem Becher des Trostes über jemandes Vater und über jemandes Mutter. 8 Auch in ein Haus des Gastmahls sollst du nicht gehen, bei ihnen zu sitzen, um zu essen und zu trinken. 9 Denn so spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Siehe, ich werde an diesem Orte vor euren Augen und in euren Tagen aufhören lassen die Stimme der Wonne und die Stimme der Freude, die Stimme des Bräutigams und die Stimme der Braut. (Jeremia 7.34) 10 Und es soll geschehen, wenn du diesem Volke alle diese Worte verkünden wirst, und sie zu dir sprechen: Warum hat Jehova all dieses große Unglück über uns geredet? und was ist unsere Missetat, und was unsere Sünde, die wir gegen Jehova, unseren Gott, begangen haben? 11 so sollst du zu ihnen sprechen: Darum, daß eure Väter mich verlassen haben, spricht Jehova, und anderen Göttern nachgegangen sind, und ihnen gedient und sich vor ihnen niedergebeugt, mich aber verlassen und mein Gesetz nicht beobachtet haben; 12 und ihr es ärger getrieben habt als eure Väter - und siehe, ihr gehet ein jeder dem Starrsinn seines bösen Herzens nach, so daß ihr nicht auf mich höret: - (Jeremia 7.24-26) 13 So werde ich euch aus diesem Lande wegschleudern in ein Land, welches ihr nicht gekannt habt, weder ihr noch eure Väter; und daselbst werdet ihr anderen Göttern dienen Tag und Nacht, weil ich euch keine Gnade schenken werde. 14 Darum siehe, Tage kommen, spricht Jehova, da nicht mehr gesagt werden wird: So wahr Jehova lebt, der die Kinder Israel aus dem Lande Ägypten heraufgeführt hat! (Jeremia 23.7-8) 15 sondern: So wahr Jehova lebt, der die Kinder Israel heraufgeführt hat aus dem Lande des Nordens und aus all den Ländern, wohin er sie vertrieben hatte! Und ich werde sie in ihr Land zurückbringen, das ich ihren Vätern gegeben habe. 16 Siehe, ich will zu vielen Fischern senden, spricht Jehova, daß sie sie fischen; und danach will ich zu vielen Jägern senden, daß sie sie jagen von jedem Berge und von jedem Hügel und aus den Felsenklüften. 17 Denn meine Augen sind auf alle ihre Wege gerichtet; sie sind vor mir nicht verborgen, und ihre Ungerechtigkeit ist nicht verhüllt vor meinen Augen. 18 Und zuvor will ich zwiefach vergelten ihre Ungerechtigkeit und ihre Sünde, weil sie mein Land mit den Leichen ihrer Scheusale entweiht und mein Erbteil mit ihren Greueln erfüllt haben. 19 Jehova, meine Stärke und mein Hort, und meine Zuflucht am Tage der Bedrängnis! Zu dir werden Nationen kommen von den Enden der Erde und sprechen: Nur Lüge haben unsere Väter ererbt, nichtige Götter; und unter ihnen ist keiner, der etwas nützt. 20 Soll ein Mensch sich Götter machen, die doch keine Götter sind? 21 Darum siehe, dieses Mal werde ich ihnen kundtun, werde ihnen kundtun meine Hand und meine Macht; und sie werden wissen, daß mein Name Jehova ist.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)