Jeremias Ehelosigkeit als Hinweis auf die angekündigte Gefangenschaft des Volkes
1Und das Wort Jehovas geschah zu mir also:2Du sollst dir kein Weib nehmen, und weder Söhne noch Töchter haben an diesem Orte.3Denn so spricht Jehova über die Söhne und über die Töchter, welche an diesem Orte geboren werden, und über ihre Mütter, die sie gebären, und über ihre Väter, die sie zeugen in diesem Lande:4Sie sollen an schmerzlichen Krankheiten sterben, sie sollen nicht beklagt noch begraben werden, zu Dünger auf der Fläche des Erdbodens sollen sie werden; und durch Schwert und durch Hunger sollen sie vernichtet werden, und ihre Leichname sollen dem Gevögel des Himmels und den Tieren der Erde zur Speise dienen.5Denn so spricht Jehova: Geh nicht in ein Haus der Klage, und geh nicht hin, um zu trauern, und bezeige ihnen kein Beileid; denn ich habe meinen Frieden von diesem Volke weggenommen, spricht Jehova, die Gnade und die Barmherzigkeit.6Und Große und Kleine werden in diesem Lande sterben, ohne begraben zu werden; und man wird nicht um sie trauern, und sich nicht ritzen und sich nicht kahl scheren ihretwegen.7Und man wird ihnen nicht Brot brechen bei der Trauer, um jemand zu trösten über den Toten, noch ihnen zu trinken geben aus dem Becher des Trostes über jemandes Vater und über jemandes Mutter.8Auch in ein Haus des Gastmahls sollst du nicht gehen, bei ihnen zu sitzen, um zu essen und zu trinken.9Denn so spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Siehe, ich werde an diesem Orte vor euren Augen und in euren Tagen aufhören lassen die Stimme der Wonne und die Stimme der Freude, die Stimme des Bräutigams und die Stimme der Braut.(Jeremia 7.34)10Und es soll geschehen, wenn du diesem Volke alle diese Worte verkünden wirst, und sie zu dir sprechen: Warum hat Jehova all dieses große Unglück über uns geredet? und was ist unsere Missetat, und was unsere Sünde, die wir gegen Jehova, unseren Gott, begangen haben?11so sollst du zu ihnen sprechen: Darum, daß eure Väter mich verlassen haben, spricht Jehova, und anderen Göttern nachgegangen sind, und ihnen gedient und sich vor ihnen niedergebeugt, mich aber verlassen und mein Gesetz nicht beobachtet haben;12und ihr es ärger getrieben habt als eure Väter - und siehe, ihr gehet ein jeder dem Starrsinn seines bösen Herzens nach, so daß ihr nicht auf mich höret: -(Jeremia 7.24-26)13So werde ich euch aus diesem Lande wegschleudern in ein Land, welches ihr nicht gekannt habt, weder ihr noch eure Väter; und daselbst werdet ihr anderen Göttern dienen Tag und Nacht, weil ich euch keine Gnade schenken werde.14Darum siehe, Tage kommen, spricht Jehova, da nicht mehr gesagt werden wird: So wahr Jehova lebt, der die Kinder Israel aus dem Lande Ägypten heraufgeführt hat!(Jeremia 23.7-8)15sondern: So wahr Jehova lebt, der die Kinder Israel heraufgeführt hat aus dem Lande des Nordens und aus all den Ländern, wohin er sie vertrieben hatte! Und ich werde sie in ihr Land zurückbringen, das ich ihren Vätern gegeben habe.16Siehe, ich will zu vielen Fischern senden, spricht Jehova, daß sie sie fischen; und danach will ich zu vielen Jägern senden, daß sie sie jagen von jedem Berge und von jedem Hügel und aus den Felsenklüften.17Denn meine Augen sind auf alle ihre Wege gerichtet; sie sind vor mir nicht verborgen, und ihre Ungerechtigkeit ist nicht verhüllt vor meinen Augen.18Und zuvor will ich zwiefach vergelten ihre Ungerechtigkeit und ihre Sünde, weil sie mein Land mit den Leichen ihrer Scheusale entweiht und mein Erbteil mit ihren Greueln erfüllt haben.19Jehova, meine Stärke und mein Hort, und meine Zuflucht am Tage der Bedrängnis! Zu dir werden Nationen kommen von den Enden der Erde und sprechen: Nur Lüge haben unsere Väter ererbt, nichtige Götter; und unter ihnen ist keiner, der etwas nützt.20Soll ein Mensch sich Götter machen, die doch keine Götter sind?21Darum siehe, dieses Mal werde ich ihnen kundtun, werde ihnen kundtun meine Hand und meine Macht; und sie werden wissen, daß mein Name Jehova ist.
1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2"Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11)(5. Mose 15.1)4Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen."8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27)10Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2)(Lukas 4.19)11Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6)15Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5)(1. Könige 5.5)19Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8)22Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen.23Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13)24Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4)26Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1)33Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz.35Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20)37Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.39Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2)40sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53)(Epheser 6.9)44Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen.47Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43)54Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"